Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie den aktuellen Mandanteninformationsbrief des Monats Dezember 2010. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder telefonisch unter 0761/38542-0. Unser Mandantenrundbrief-Archiv finden Sie hier: http://www.unkelbach-treuhand.de/mandantenrundbrief/archiv/inhalt.php Mit freundlichem Gruß UNKELBACH TREUHAND GMBH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
Bei fehlerhafter Darstellung bitte hier klicken: Inhaltsübersicht: - Wirtschaft/Börse: Summa Summarum
- Gründerstammtisch zum Thema „Gründungsformalien/Steuern – was muss ein Existenzgründer beachten?“
- Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
- Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer gesetzlich neu geregelt
- Beitragsmitteilung bei Arbeitnehmern mit privater Krankenversicherung
- Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeimmobilien
- Satzungsänderung wegen Vergütung für ehrenamtliche Vorstandstätigkeit bis zum 31. Dezember 2010
- Kindervergünstigung: Grenzbetrag für eigene Einkünfte und Bezüge prüfen
- Steuerpflicht für vom Finanzamt gezahlte Erstattungszinsen wird gesetzlich geregelt
- Neue Aufbewahrungspflichten bei privaten Einkünften
- Höhere Beitragssätze in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung
- Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber
1. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum Kann es Zufall sein, dass PIGS zu Deutsch Schweine heißt? Nein, das kann kein Zufall sein! Diese Länder spielen eindeutig die Karte des Betrugs und der Nötigung. Die Hellenen haben mit krimineller Energie ihre Statistiken gefälscht, um Mitglied zu werden und alle nötigen sie insgesamt den Rest der Währungsunion, auch schwächere Länder, zu Bürgschaften und das vor dem Hintergrund, dass sie seit Jahrzehnten bereits Transferleistungen erhalten haben. Hier geht es um beinharte Verteilungskämpfe. Die PIGS lassen uns für sie arbeiten und ihr Druckmittel ist der Zerfall der Währungsunion. Woher kommen die Immobilienblasen? Durch die niedrigen Zinsen der Währungsunion. Die PIGS waren alle Inflationsländer mit hohem Zins. Der niedrigere Einheitsbreizins der Euro-Zone hat bisher nicht rentable Investitionsvorhaben nunmehr wirtschaftlich erscheinen lassen und den Haushalten suggeriert: Ihr könnt euch die Immobilien leisten. Die Immobilienpreise steigen dann. Bis auf Weiteres. Irgendwann verkauft dann einer und die anderen haben Angst einen niedrigeren Preis zu erzielen und verkaufen auch, wie in den USA. Das Procedere ist x-mal durchexerziert worden, steht überall zum nachlesen, passiert aber immer wieder. Am Ende des Liedes werden die PIGS wohl die Währungsunion verlassen müssen und wollen. Durch Abwertungen ihrer dann neuen bzw. alten Währungen wird es ihnen leichter fallen, wieder in die Spur zu kommen. Die interne Abwertung über Kostensenkungen ist ein schmerzhafterer Weg, vgl. Griechenland oder England, wo ebenfalls der Haushalt stabilisiert werden muss.
Kann man aus dem Ganzen ein bisschen Kapital schlagen als Entschädigung für die Informationsbewältigung? Ein wenig sollte da drin sein, man darf ja auch mal ein bisschen Schwein sein. Eine Griechenlandanleihe mit 3 Jahren Laufzeit rentiert heute mit 13,5 % und ist durch den Schutzschirm garantiert, also abräumen! Andere bedienen sich ja auch. Das dürfte noch ein paar Jahre gut gehen. Schutzschirm ist das schönere Wort für die „No-Bail Out“-Klausel des Lissabon-Vertrages. Merkel will für die Zeit ab Auslaufen des Schutzschirmes, also ab 2013, die Spielregeln ändern und auch die privaten Gläubiger, Banken, Versicherungen oder die Privatpersonen an den Sanierungskosten beteiligen. Also: Ab 2013 keine PIGS-Anleihen mehr kaufen. Wem das alles zu schweinisch ist und der Festgeldzins zu niedrig ist, sollte sich mal den Anleihemarkt ansehen. Die durch Basel I bis III und die PIGS geräderten Banken müssen sich schadlos halten und versuchen den Mittelstand zu schröpfen: Kreditklemme. Der größere Mittelstand bis zum Großunternehmen weicht auf den Anleihemarkt aus. Auch die Regionalbörsen haben dieses Marktsegment entdeckt. Die Banken bleiben außen vor. Der Anleger bekommt hier schöne Zinsen und braucht nicht in die Schwellenländer zu fahren. Stuttgart liegt ja vor der Haustür. Ein paar schöne und auch liquide Zinstitel sind beispielsweise:
Franz Haniel 2009/14, Effektivzins: 4,0 %,
Otto 2009/13, Effektivzins: 3,7 %,
Dürr 2010/15, Effektivzins: 5,3 %,
Heckler & Koch 2008/11, Effektivzins: 7,5 %: Stand vorgestern. Stand heute: Der Schusswaffenspezialist hat durch ein schlechteres Rating einen Kursverlust auf 93 hinnehmen müssen: Die Verzinsung steigt hierdurch auf sagenhafte 23 %. Das neue Rating hängt mit der Refinanzierung der Unternehmensanleihe über 120 Mio. € zusammen. Da die Prognose für 2010 aber gut ist, sollte man hier mit einem gut dosierten Betrag am Kriegsgeschehen teilnehmen. 23 % bietet sonst niemand!
Auch hier gilt: Je höher der Zins je höher das Risiko. Aber geschossen wird immer irgendwo. Nur mit der Restlaufzeit sollte man nicht überziehen. Kommt die erwartete Inflation, bekommt man ein Problem. Aber in jedem Fall kommt der mit den langlaufenden Bundesanleihen in die Bredouille, bekommt dann nach Steuern einen Negativzins bzw. beteiligt sich hiermit an dem Realgütertransfer zu den PIGS. Für die nächsten 3 bis 4 Jahre dürften wir noch keine gravierend hohe Inflation haben, so dass man die oben genannten Papiere kaufen kann.
Was ist die Alternative? Aktien und hier die dividendenträchtigen Titel. Deutsche Aktien kaufen, Deutschland ist wettbewerbsfähig. Für den Normalanleger sind die Schwellenländer zu volatil auch ist die hiesige Informationslage hierzu zu dünn. Kauft man Fonds nehmen einem die Banken die ansonsten wohlverdiente Überrendite schlussendlich wieder ab.
Was macht unser Freund DAX? Er dürfte noch einige Zeit so weiterlaufen. Die großen Kapitalsammelbecken, die Versicherungen, leiden ja auch unter den niedrigen Zinsen und müssen am Ende des Tages das Risiko erhöhen oder, was ja einfacher ist, den Garantiezins senken. Es wird wohl per Saldo eine Mischung werden, die aber weitere Kursanstiege signalisiert. Anleger mit einem Langzeitgedächtnis von ein paar Jahren wissen, dass die Börse keine Einbahnstraße ist und hier insbesondere auch nicht geklingelt wird. Sie haben auch den Hausse-Zyklus im Kopf gespeichert und setzen sich bereits mit der Phase drei der Hausse auseinander. Die prognostizierten Wachstumsraten für 2011 und 2012 sind positiv aber im letzten Jahr bereits geringer. Die Börse hat ja ein gutes Jahr Vorlauf vor der Realwirtschaft. Im dritten Quartal nächsten Jahres sollte das Depot also entschärft werden bzw. der Finger am Verkaufsabzug gehalten werden.
Unser Sprücheklopfer Kostolany, der alles durchlebt und alles überlebt hat, hat hierzu folgende Klarstellungen parat:
Spekulieren kann jeder. Es zur richtigen Zeit zu tun - das ist die Kunst. Gewinnen kann man, verlieren muss man. Börsengewinne sind Schmerzensgeld. Erst kommen die Schmerzen, dann das Geld.
Sie können es sich leicht machen: Vermögensaufbau checken lassen! Gerne überprüfen wir Ihren Vermögensaufbau sowie Ihre Vermögensplanung bzw. erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine Strategie zur Erreichung Ihrer Vermögensziele und Altersversorgung. Im Gegensatz zu den Kreditinstituten verkaufen wir keine Produkte, so dass wir uns einzig an den Zielen unserer Kunden orientieren. [Inhaltsübersicht] 2. Gründerstammtisch zum Thema „Gründungsformalien/Steuern – was muss ein Existenzgründer beachten?“ Ist der Entschluss zur Existenzgründung gefallen, soll es möglichst schnell gehen. Bei Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit hat der Gründer jedoch verschiedene Institutionen zu informieren, Meldepflichten zu erfüllen und steuerliche Pflichten zu beachten. In dem Vortrag wird der idealtypische Gründungsprozess vom Start bis zum Schreiben der ersten Rechnung dargestellt und wichtige Stolperfallen für den Gründer erläutert. Im steuerlichen Bereich werden die Grundzüge der Ertragsteuern und der Umsatzsteuer erörtert. Der Referent Dr. Philipp Unkelbach ist Steuerberater und Geschäftsführer der Unkelbach Treuhand GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft , einer mittelständischen und familiengeführten Kanzlei mit Sitz in Freiburg. Er berät dort Existenzgründer und junge Unternehmen in betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Fragestellungen. In der sensiblen Startphase begleitet er die Vorhaben als Gründercoach. Termin: 01. 12. 2010 Zeit: 19-21 Uhr Ort: Haus der Zünfte, Turmstr. 14, 79098 Freiburg Der Stammtisch ist wie immer kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich. [Inhaltsübersicht] 3. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres Die Verpflichtung zur Inventur ergibt sich aus den §§ 240 und 241a HGB sowie aus den §§ 140 und 141 Abgabenordnung. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen. Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraussetzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen.
Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, dass über jeden Posten im Inventar folgende Angaben enthalten sind: - die Menge (Maß, Zahl, Gewicht)
- die verständliche Bezeichnung der Vermögensgegenstände (Art, Größe, Artikel-Nummer)
- der Wert der Maßeinheit
Zur Unterstützung der Inventurarbeiten sind Hinweise in der beigefügten Anlage zusammengefasst. [Inhaltsübersicht] 4. Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer gesetzlich neu geregelt Das Bundesverfassungsgericht hatte den weitgehenden Wegfall der Abzugsmöglichkeit für die Aufwendungen eines häuslichen Arbeitszimmers seit 2007 für verfassungswidrig erklärt. Die Finanzverwaltung hatte bereits auf dem Erlassweg die frühere gesetzliche Regelung wieder vorläufig eingeführt.
Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wird jetzt rückwirkend die gesetzliche Regelung geändert. Diese bleibt allerdings hinter der bis 2006 geltenden Regelung zurück. Abzugsfähig sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer – bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 Euro – nur noch dann, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Allein die Tatsache, dass die berufliche Nutzung mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit beträgt, reicht nicht mehr aus, um Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich zu berücksichtigen. Nur wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet, kommt ein unbeschränkter Abzug in Betracht. [Inhaltsübersicht] 5. Beitragsmitteilung bei Arbeitnehmern mit privater Krankenversicherung Beim Lohnsteuerabzug werden die bei einer späteren Einkommensteuer-Veranlagung als Sonderausgaben abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen bereits pauschal im Rahmen der Vorsorgepauschale berücksichtigt und wirken sich mindernd auf die Lohnsteuer aus. Bei Beiträgen von gesetzlich Versicherten erfolgt dies automatisch bei Ermittlung der Lohnsteuer.
Ist ein Arbeitnehmer jedoch privat kranken- und pflegeversichert, muss er seinem Arbeitgeber die Höhe der Beiträge mitteilen, damit diese bei Ermittlung der Lohnsteuer berücksichtigt werden können; maßgebend ist der Teilbetrag der Beiträge, der auf die sog. Basiskranken- und Pflegeversicherung entfällt. Dieser wird dann in vollem Umfang bei der Lohnsteuer-Ermittlung mindernd berücksichtigt. Dazu muss dem Arbeitgeber eine Bescheinigung der privaten Krankenkasse über die Höhe der voraussichtlich zu zahlenden Beiträge vorgelegt werden.
Sofern der Arbeitnehmer eine Mitteilung über die privaten Versicherungsbeiträge 2010 vorgelegt hat, kann der Arbeitgeber diese auch für 2011 beim Lohnsteuerabzug zugrunde legen, bis der Arbeitnehmer eine neue Mitteilung vorlegt. [Inhaltsübersicht] 6. Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung von Gewerbeimmobilien Die steuerliche Beurteilung der Nutzung von privatem Vermögen hängt insbesondere davon ab, ob die Absicht besteht, auf Dauer gesehen nachhaltig Überschüsse zu erzielen. Bei der Vermietung von Immobilien geht die Finanzverwaltung grundsätzlich ohne weitere Prüfung von einer Einkunftserzielungsabsicht aus, wenn eine auf Dauer angelegte Vermietungstätigkeit vorliegt. Das bedeutet, dass ggf. auch Verluste aus der Vermietung für einen gewissen Zeitraum (z. B. bei zeitweisem Leerstand des Objektes) anerkannt werden können.
In Fortführung der bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass dies nur für die Vermietung von Wohnungen gilt, nicht aber bei Vermietung von Gewerbeobjekten. In diesem Fall müsse im Einzelfall konkret dargelegt werden, ob beabsichtigt ist, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen. Dabei trägt der Vermieter die Beweislast und ist nach Auffassung des Gerichts auch verpflichtet – über die „normalen“ Vermietungsbemühungen hinaus –, „aktiv“ an der Vermietbarkeit des Objektes mitzuwirken. So muss er z. B. bei einem aufgrund der baulichen Beschaffenheit des Objektes bedingten Leerstand ggf. auch versuchen, durch bauliche Umgestaltungen einen vermietbaren Zustand des Objektes zu erreichen. Bleibt der Vermieter dagegen „untätig“ und nimmt er den Leerstand hin, kann die Einkunftserzielungsabsicht verneint und damit auch die Anerkennung von Verlusten ggf. rückwirkend versagt werden. [Inhaltsübersicht] 7. Satzungsänderung wegen Vergütung für ehrenamtliche Vorstandstätigkeit bis zum 31. Dezember 2010 Die Zahlung von Vergütungen für die Vorstandstätigkeit kann zum Verlust der Gemeinnützigkeit des Vereins führen. Die Gemeinnützigkeit ist nicht gefährdet, wenn die Satzung des Vereins die Bezahlung des Vorstands (ausdrücklich) zulässt.
Die von der Finanzverwaltung mehrfach verlängerte Frist für entsprechende Satzungsänderungen endet am 31. Dezember 2010. [Inhaltsübersicht] 8. Kindervergünstigung: Grenzbetrag für eigene Einkünfte und Bezüge prüfen Kindergeld bzw. Kinderfreibeträge können auch für Kinder gewährt werden, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben, wenn sie z. B. für einen Beruf ausgebildet werden; Voraussetzung ist dabei allerdings, dass die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes die Grenze von 8.004 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten. Besondere Ausbildungskosten können jedoch zuvor von den eigenen Einkünften und Bezügen abgezogen werden, weil sie zur Bestreitung des Lebensunterhalts des Kindes nicht zur Verfügung stehen. Dazu gehören insbesondere Aufwendungen für: - Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte (Entfernungspauschale),
- Bücher, die für die Ausbildung benötigt werden,
- Arbeitsmittel,
- Studiengebühren,
- Semestergebühren, jedoch ohne ein ggf. darin enthaltenes Semesterticket, weil die Fahrtkosten bereits berücksichtigt sind (s. o.),
- ein Auslandsstudium.
Das Überschreiten der Grenze von 8.004 Euro um lediglich 1 Euro führt bereits zum vollständigen Verlust des Kindergeldes bzw. der Freibeträge. Zum Jahresende sollte deshalb geprüft werden, ob z. B. durch „Vorziehen“ der Anschaffung von Fachbüchern oder Arbeitsmitteln die Einhaltung der Grenze für 2010 sichergestellt werden kann. Zu beachten ist allerdings, dass sich die Anschaffungskosten von Arbeitsmitteln ggf. nur im Rahmen der Abschreibung über mehrere Jahre verteilt auswirken. Beispiele:
Ein im Dezember angeschaffter Laptop für 487 € (netto ohne Umsatzsteuer unter 410 €) kann als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort in voller Höhe abgezogen werden.
Kostet der Laptop z. B. 648 €, sind die Anschaffungskosten auf drei Jahre verteilt abziehbar; bei Anschaffung im Dezember können jedoch zeitanteilig nur (648 € : 3 Jahre : 12 Monate =) 18 € im Anschaffungsjahr geltend gemacht werden.
Ein im Dezember für 180 € angeschaffter Drucker ist kein geringwertiges Wirtschaftsgut, weil er nicht selbständig nutzbar ist; er muss „normal“ abgeschrieben werden, d. h. mit (180 € : 3 Jahre : 12 Monate =) 5 € Abschreibung im Anschaffungsjahr.
Die private Mitbenutzung von Arbeitsmitteln ist unschädlich, soweit ihr Anteil 10 % nicht übersteigt. Bei einem höheren Privatnutzungsanteil sind die Aufwendungen entsprechend zu kürzen. [Inhaltsübersicht] 9. Steuerpflicht für vom Finanzamt gezahlte Erstattungszinsen wird gesetzlich geregelt Zinsen, die im Zusammenhang mit der Erstattung von Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- oder Umsatzsteuer vom Finanzamt gezahlt wurden (§ 233a Abgabenordnung), sind bislang als steuerpflichtig behandelt worden.
Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass derartige Zinsen (im Streitfall auf Einkommensteuererstattungen) nicht zu versteuern sind, soweit diese Steuern – und damit ggf. auch entsprechende Nachforderungszinsen – nicht abzugsfähig sind (§ 12 Nr. 3 EStG).
Daraufhin hat der Gesetzgeber eine Regelung in das Jahressteuergesetz 2010 aufgenommen. Danach sollen alle Erstattungszinsen im Sinne des § 233a Abgabenordnung ausdrücklich als Kapitalerträge steuerpflichtig sein. Dies gilt für alle im Zeitpunkt der Verkündung des Gesetzes noch nicht bestandskräftigen Fälle. [Inhaltsübersicht] 10. Neue Aufbewahrungspflichten bei privaten Einkünften Normalerweise gelten steuerliche Aufbewahrungspflichten und -fristen nur für Buchführungsunterlagen von Selbständigen und Unternehmen. Künftig sind aber auch bestimmte Privatpersonen, d. h. Bezieher von Arbeitslohn oder Kapital- und Vermietungseinkünften, verpflichtet, Aufzeichnungen und Unterlagen über die diesen Überschusseinkünften zugrunde liegenden Einnahmen und Werbungskosten (z. B. Bankabrechnungen, Depotauszüge, Handwerkerrechnungen) sechs Jahre lang aufzubewahren. Die neuen Pflichten gelten aber nur, wenn die Summe der positiven Überschusseinkünfte mehr als 500.000 Euro im Kalenderjahr beträgt; bei Verheirateten gilt diese Grenze für jeden Ehegatten. Die Aufbewahrungspflicht besteht – wie im betrieblichen Bereich – auch für elektronische Daten.
Zu beachten ist, dass eine Verrechnung von Verlusten zwischen den Einkunftsarten nicht möglich ist, wohl aber innerhalb einer Einkunftsart (z. B. bei mehreren Immobilien, wenn sich bei einzelnen Objekten Verluste ergeben).
Da die Summe der Einkünfte regelmäßig im Veranlagungsverfahren ermittelt wird, bleiben Kapitalerträge, die nicht in die Einkommensteuer-Veranlagung einbezogen werden, weil die Steuer durch den Kapitalertragsteuerabzug abgegolten ist (Abgeltungsteuer), unberücksichtigt.
Die Regelung bedeutet auch, dass bei den Betroffenen künftig – wie bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern – eine sog. Außenprüfung durch das Finanzamt generell zulässig ist. Ein besonderer Aufklärungsbedarf (z. B. wenn Anhaltspunkte für eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung bestehen) ist hier nicht erforderlich; ausschlaggebend ist einzig das Überschreiten der Einkunftsgrenze.
Grundsätzlich ist die Regelung vom Beginn des Kalenderjahres an zu erfüllen, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Einkunftsgrenze nicht eingehalten wird. Es ist aber darauf hinzuweisen, dass die Aufbewahrungspflichten bereits seit dem 1. Januar 2010 anzuwenden sind, wenn der Bezieher der Einkünfte die Grenze schon im abgelaufenen Kalenderjahr 2009 überschritten hat. In diesen Fällen ist zu beachten, dass entsprechende Unterlagen aus 2010 (z. B. Kontoauszüge) auch nach Ablauf des Jahres bzw. nach Abschluss der Steuerveranlagung 2010 noch sechs Jahre lang aufzubewahren sind. Das gilt auch für die Folgejahre, selbst wenn die betreffenden Einkünfte dann unterhalb der Grenze liegen. Erst wenn die Grenze in fünf aufeinanderfolgenden Kalenderjahren nicht überschritten wird, werden keine neuen Aufbewahrungsfristen mehr in Gang gesetzt. [Inhaltsübersicht] 11. Höhere Beitragssätze in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung Zum 1. Januar 2011 sollen die Beitragssätze in der Kranken- und Arbeitslosenversicherung geändert werden: | bisher | ab 2011 | Gesetzliche Krankenversicherung | 14,9% | 15,5% | Arbeitnehmeranteil | 7,9% | 8,2% | Arbeitgeberanteil | 7,0% | 7,3% | Arbeitslosenversicherung | 2,8% | 3,0% | (jeweils zur Hälfte Arbeitnehmer/-geber) | | | [Inhaltsübersicht] 12. Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber Der Arbeitgeber kann mit der Dezember-Abrechnung den Lohnsteuer-Jahresausgleich für seine im Kalenderjahr 2010 ununterbrochen lohnsteuerpflichtig beschäftigten Arbeitnehmer durchführen. Eine Verpflichtung zur Durchführung des Ausgleichs besteht dann, wenn am 31. Dezember 2010 mindestens 10 Arbeitnehmer beschäftigt sind.
Beim Jahresausgleich wird die Lohnsteuer für den gesamten Jahresarbeitslohn (ggf. einschließlich des Arbeitslohns aus vorangegangenen Dienstverhältnissen) ermittelt und mit der bisher einbehaltenen Lohnsteuer verglichen. Die Differenz wird bei der Dezember-Abrechnung einbehalten. Die Dezember-Lohnsteuer kann daher im Verhältnis zur Lohnsteuer der Vormonate geringer sein. Damit wird ein Teil der möglichen Steuererstattung bei einer Einkommensteuer-Veranlagung des Arbeitnehmers vorweggenommen. Ein Lohnsteuer-Jahresausgleich darf insbesondere in folgenden Fällen nicht durchgeführt werden: -
der Arbeitnehmer wünscht keinen Lohnsteuer-Jahresausgleich (weil er z. B. aufgrund anderer Einkünfte sonst mit einer Einkommensteuer-Nachzahlung rechnen muss),
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es wurde bzw. wird nach der Steuerklasse V oder VI oder infolge Steuerklassenwechsels für einen Teil des Jahres nach den Steuerklassen II, III oder IV abgerechnet,
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bei der Lohnsteuerberechnung war ein Freibetrag, ein Hinzurechnungsbetrag oder das Faktorverfahren zu berücksichtigen,
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es wurden Kurzarbeiter-, Winterausfallgeld oder andere Leistungen nach § 42b Abs. 1 Nr. 4 EStG oder steuerfreie ausländische Lohneinkünfte bezogen,
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der Arbeitnehmer ist beschränkt steuerpflichtig. Gleichzeitig mit dem Lohnsteuer-Jahresausgleich ist auch der Jahresausgleich für den Solidaritätszuschlag und ggf. für die Kirchensteuer durchzuführen. [Inhaltsübersicht] |