Mandanteninformationsbrief März 2012 | | ||||||||||||
Sehr geehrte Damen und Herren, Unser Mandantenrundbrief-Archiv finden Sie hier: http://www.unkelbach-treuhand.de/mandantenrundbrief/archiv/inhalt.php
Mit freundlichem Gruß UNKELBACH TREUHAND GMBH
1. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum Ernüchternd war Anfang der Woche zu lesen, dass die Privatanleger die künftige Entwicklung doch nicht so günstig sehen wie der Kursanstieg des DAX seit Jahresbeginn vermuten lässt, und schon war der DAX nach unten orientiert. Es ist schon verrückt. Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, dass der DAX nach unten geht und es gibt genau so viele Gründe, die dafür sprechen, dass die Entwicklung nach oben geht. Für die südwärts gerichtete Entwicklung spricht, dass die ganzen Europrobleme nicht gelöst sind. Sinn hat natürlich Recht, wenn er fordert, dass Griechenland aus dem Währungsverbund austritt. Um die Wettbewerbsfähigkeit herzustellen sind Preissenkungen über rd. 1/3 notwendig. Wird das gemacht, sind alle Firmen pleite. Der Inlandskonsum und die staatliche Nachfrage gehen schon zurück und die Exporte spielen kaum ein Rolle, oder haben Sie schon mal ein relevantes Produkt aus Griechenland gekauft? Andererseits hat das Gelddrucken die Inflation schon schön angeheizt. Nicht die Konsumgüterinflation, sondern die Vermögensgüterinflation. Die Immobilien sind im letzten Jahr um 5,5 % im Preis gestiegen. Im Durchschnitt, stimmt insbesondere die Lage nicht, ist die Immobilie keine sichere Investition. Der DAX-Anstieg ist möglicherweise ein Reflex der fehlenden Investitionsalternativen. Die EZB hält die Zinsen künstlich niedrig, so dass es schwerfällt marktgängige Anleihen zu finden, die die Inflation nach Steuern kompensieren. Man muss daher schon bei den gebotenen Kurzläufern in die zweite Reihe gehen (Dürr, Haniel, Otto), um hier noch eine knappe 4 vor dem Komma zu finden. Durch die Kursanstiege wird es bei den Aktien schwerer, schöne vermeintlich sichere Titel zu finden. Auf den Einkaufszettel gehören bei wie immer niedrigem KGV und schöner Dividendenrendite AXA und Vivendi. Ansonsten sollte man beachten, dass es noch nie geschadet hat, Gewinne mitzunehmen. Ernüchternd war in der Karnevalszeit zu lesen, dass berechnet wurde, wie sich Lebensversicherungen rentieren. Also nicht das, was man Ihnen vorrechnet über Garantiezins und Überschussrendite. Hier ist ja bekannt, dass die Versicherungen diese Verzinsung heben, indem sie die Kostenquote erhöhen: Der Sparanteil sinkt und der Gewinn wird auf eine geringere Basis bezogen. Nein, was errechnet wurde ist das, wie jeder rechnet. Es wird eingezahlt und irgendwann kommt etwas zurück. Einzahlungsrendite heißt das, es entspricht dem gesunden Menschenverstand. Das Ergebnis ist, wie bei Riester auch, erschütternd: Die Einzahlungsrendite liegt für alle Anbieter weit unter einem Prozent. Da die Inflationsrate stets höher gewesen ist und insbesondere sein wird, sind Lebensversicherungen eine reine Geldvernichtungsmaschinerie. Alle provisionsträchtigen indirekten Tilgungsmodelle kann man daher in die Tonne treten. Oder anders formuliert: Der Habenzins ist stets niedriger als der Sollzins, daran ändern auch die schönen Steuersparmodelle nichts. Anders formuliert, es ist besser Allianz-Aktien zu kaufen als Allianz-Lebensversicherungen. Das Thema Wulff hat sich nunmehr erledigt, so dass wir nie erfahren werden, wo Bettina ihr zweites Tattoo hat. Wir gratulieren unserem Geschäftsführer Herrn Dr. Philipp Unkelbach zur Bestellung zum Wirtschaftsprüfer. 3. Regelmäßige Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten Der Frage, ob eine Tätigkeitsstätte regelmäßige Arbeitsstätte ist, kommt deshalb besondere Bedeutung zu, weil für Fahrten zwischen Wohnung und der regelmäßigen Arbeitsstätte nur die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer in Betracht kommt. Aufwendungen für Fahrten zu allen anderen Einsatzorten können dagegen nach den Grundsätzen für Auswärtstätigkeiten geltend gemacht werden; für Fahrten mit dem PKW sind dies die tatsächlichen Aufwendungen (oder pauschal 30 Cent pro gefahrenem Kilometer), ggf. können auch Verpflegungspauschalen berücksichtigt werden.
Hiervon abweichend kann eine andere – oder gar keine – Arbeitsstätte als „regelmäßige“ angesehen werden, wenn dies anhand des inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunktes der beruflichen Tätigkeit nachgewiesen oder glaubhaft gemacht wird. 4. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Renovierungs-, Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsarbeiten in einem privaten Haushalt oder der Pflege des dazugehörigen Grundstücks kann eine Steuerermäßigung in Form eines Abzugs von der laufenden Einkommensteuer in Anspruch genommen werden (siehe § 35a Abs. 2 und 3 EStG). Begünstigt sind 20 % der Arbeitskosten für
Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist u. a., dass eine entsprechende Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar (auf das Konto des Dienstleisters) im jeweiligen Kalenderjahr geleistet wurde. Zu beachten ist, dass ein eventueller „Anrechnungsüberhang“ (Zahlbeträge, die über dem Höchstbetrag liegen) verloren ist, d. h., eine Anrechnung des übersteigenden Betrages kann auch nicht im folgenden Jahr nachgeholt werden. 5. Neue Beleg- und Buchnachweispflichten für umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen Eine Voraussetzung für die Umsatzsteuerfreiheit von innergemeinschaftlichen Lieferungen ist, dass bestimmte Beleg- und Buchnachweispflichten erfüllt werden. Die in den §§ 17a bis 17c UStDV enthaltenen Regelungen wurden geändert, insbesondere um die Kontrollmöglichkeiten durch die Finanzverwaltung zu verbessern. Der Nachweis, dass der Liefergegenstand tatsächlich in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet wurde, ist jetzt mithilfe einer „Gelangensbestätigung“ zu erbringen. Sie kann aus mehreren Dokumenten bestehen und hat folgende Angaben zu enthalten:
Die geforderten Angaben decken sich weitgehend mit den bisherigen; sie sind in vielen Fällen bereits auf dem Lieferschein vorhanden. Außerdem ist – wie bisher – eine Rechnungskopie notwendig. 6. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung Ein Grundsteuer-Erlass wegen einer Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken kommt nicht nur bei außergewöhnlichen und vorübergehenden Umständen in Betracht, sondern z. B. auch bei schwacher Mietnachfrage bzw. Unvermietbarkeit der Immobilie aufgrund der allgemeinen schwierigen Wirtschaftslage.
Ein Grundsteuer-Erlass hinsichtlich leerstehender Räume ist allerdings nur dann möglich, wenn sich der Vermieter nachhaltig um eine Vermietung zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat. Dabei muss sich der Vermieter nicht am unteren Rand der Mietpreisspanne bewegen, um die Ernsthaftigkeit seiner Vermietungsabsicht zu belegen. 7. Vorsteuerabzug bei Photovoltaikanlagen auf privaten Gebäuden Der Betrieb einer Photovoltaikanlage erfüllt die Voraussetzungen einer unternehmerischen Tätigkeit, wenn sie der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dient, d. h., wenn der erzeugte Strom an ein Energieversorgungsunternehmen verkauft wird. Die Stromlieferungen unterliegen dann mit einem Steuersatz von 19 % der Umsatzsteuer. Andererseits können die im Zusammenhang mit der Anschaffung und Installation der Anlage sowie mit den laufenden Betriebskosten von anderen Unternehmern in Rechnung gestellten Umsatzsteuerbeträge im Rahmen des § 15 UStG als Vorsteuer abgezogen werden. 8. Haftungsvergütung für die Komplementär-GmbH grundsätzlich umsatzsteuer- Bei einer GmbH & Co. KG übernimmt in der Regel die GmbH als Komplementärin die (Voll-)Haftung sowie die Geschäftsführung für die Kommanditgesellschaft. Erhält die GmbH für die Übernahme der Haftung eine pauschale (gewinnunabhängige) Vergütung, wurde diese bislang nur dann als umsatzsteuerpflichtig behandelt, wenn die Kommanditgesellschaft diese Vergütung zusätzlich zu einem steuerpflichtigen Sonderentgelt für die Geschäftsführung zahlt. Im Zweifel ist zu prüfen, ob durch die neue Regelung zusätzliche Belastungen entstehen und diese ggf. durch Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung (kommt bis zu einem Gesamtumsatz von 17.500 Euro im Kalenderjahr in Betracht) vermieden werden können.
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