Mandanteninformationsbrief September 2010 | | |||||||||||||||
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Mit freundlichem Gruß UNKELBACH TREUHAND GMBH
1. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum „Die große Abrechnung“, so titelt der Stern vom 19. 8. 2010 einen Artikel über Versicherungen. Weiter: „Plötzlich ist die Hälfte des Geldes weg. Was Versicherungen wirklich kosten, merken Verbraucher oft erst bei der Vertragsauflösung. Trotz neuer Vorschriften bleibt das Kleingedruckte unverständlich“ titelt er weiter. Dass die Rentabilität der Lebensversicherungen in den Keller rauscht, liegt doch bei den von der EZB verordneten immer niedriger gewordenen Zinsen auf der Hand. Wenn einerseits die sicherlich nicht schlechte Allianz im DAX mit einem KGV von 8 und einer Dividendenrendite von 5,25 % und andererseits die Lebensversicherungen nur noch mit 2,25 % garantiert werden, steht der Verlierer des ungleichen Kampfes schon wohl bei Abschluss einer Lebensversicherung fest. Die Fälle, die wir in unserer Praxis auf den Tisch bekommen, signalisieren in der Regel Falschberatungen in dem Sinne, dass eine Lebensversicherung gar nicht benötigt wird, unzweckmäßig ist und sich der Abschluss nur an den Provisionshöhen der Vertreter orientiert. Fälle: Wohlhabenden Leuten mit ausreichendem Vermögen für ihre Altersversorgung wird eine Lebensversicherung angedreht; Unternehmern, die investieren wollen, wird ein endfälliges Bankdarlehen in Verbindung mit einer dann fälligen Lebensversicherung aufs Auge gedrückt. Hier wird mit Renditen argumentiert oder besser betrogen, die sich gar nicht darstellen lassen, die nie erzielt werden können. Wir dürfen den Stern hier zitieren: „ Nicht nur die Kosten bleiben undurchsichtig, auch bei der Verzinsung bekommt der Kunde keinen Durchblick. Trotz niedriger Zinsen an den Finanzmärkten werben die Gesellschaften mit Renditen um vier Prozent. Aber sie arbeiten mit einem Trick: Sie verschweigen, dass nur der Teil der Prämien angelegt wird und solche Renditen erzielen kann, der nach Abzug der Kosten übrig bleibt. Der Bund der Versicherten hat errechnet, dass sich bei Lebensversicherungen am Ende reale Renditen von teilweise unter einem Prozent ergeben. “Da können Sie das Geld getrost unterm Kopfkissen liegen lassen“, urteilt Hajo Köster. Eines seiner Beispiele zum Thema Verzinsung ist der Riester-Renten-Vertrag einer Kundin der Aachen Münchener. Das Unternehmen investiert die Spareinlagen in Fonds. Die Frau zahlt 25 Jahre lang jeden Monat 50 Euro ein. Solche „fondsgebundenen“ Versicherungen garantieren keine Erträge. Im schlimmsten Fall bleibt nur das eingezahlte Geld plus staatlicher Zulagen übrig. Doch im Versicherungsschein wird ihr natürlich vorgerechnet, wie viel Kapital sie bei günstigen ökonomischen Entwicklungen erwarten könne. Bei einer jährlichen Verzinsung von sagenhaften acht Prozent — so das Rechenbeispiel der Aachen Münchener — wären das 37.404 Euro. Rechnet man indes Einzahlung und angenommene Verzinsung nach, kommt man auf eine deutlich höhere Summe. Oder: Ohne Abzug von Kosten ließen sich 37.404 Euro mit einer monatlichen Sparrate von nur 41 Euro erreichen. Fast 20 Prozent der Einlagen bleiben also bei der Versicherung. Thorsten Rudnik, Vorstand beim Bund der Versicherten, sagt: „Selbst wer sich die Mühe macht und die Produktinformationen durchliest, steigt am Ende nicht mehr durch. Die Texte sind viel zu lang, die Schrift ist meist viel zu klein, und mal werden die Werte in Prozenten, mal in absoluten Beträgen angegeben.“ Die Mehrzahl der Verträge erreicht das Ende der Laufzeit ohnehin nicht. Das Beratungsunternehmen Evers und Jung hat für das Verbraucherministerium vor zwei Jahren herausgefunden: 50 bis 80 Prozent der langfristigen Geldanlagen werden vorzeitig mit Verlust abgebrochen. Weil viele Kunden zu Verträgen gedrängt wurden, die sie sich nicht leisten oder deren Konsequenzen sie nicht absehen konnten. Der Verkaufsdruck auf die Makler verhindert eine ergebnisoffene Beratung. Provisionsabhängige Versicherungsvermittler gibt es in Deutschland rund 257.000, unabhängige Berater gerade mal 182. Die verlangen pro Stunde zwischen 100 und 180 Euro. Dafür prüfen sie die bestehenden Verträge des Kunden und holen Angebote für ihn ein. Mit ihrer Hilfe lassen sich etwa sogenannte Nettotarife abschließen, die keine Provisionen enthalten, oder günstige Angebote von Direktversicherungen finden, die auf einen teuren Außendienst verzichten.“ Auch bei normalen Lebensversicherungen bezieht sich die Verzinsung auf den Sparanteil, dieser beträgt von € 100 Einzahlung nach Abzug der Kosten für die Risikoversicherungen und für Verwaltung und Vertrieb nur rd. € 70. Die € 30 sind für immer weg. Im Zweifel also die nicht überbewertete Allianz-Aktie kaufen! Was bleibt in dieser unruhigen Zeit, in der der DAX nicht weißt, wo er hinwill und die andere Indices auch nicht? Zunächst die Einsicht, dass man sich mit seinem Vermögen selber beschäftigen muss und die Erkenntnis, dass es nur drei originäre Anlagen für den Normalanleger gibt: Cash, Festverzinsliche und Aktien. Von diesen abgeleitete Derivate, die beispielsweise bei Aktien das Risiko mindern sollen, kann man in die Tonne treten. Wer kein Risiko will, darf einfach keine Aktien kaufen und wer ein wenig Risiko und Chance will, der kauft eben auch ein wenig Aktien. Fonds mit Festverzinslichen kann man auch vergessen, wenn man einen Blick in die Portefeuilles wirft, die mit Hochprozentern aus Schwellenländern gefüllt sind und Währungs- und Zinsrisiken ausblenden, eben weil es der Wettbewerber auch macht. Wenn die Zinsen künftig steigen, rauschen die ganzen schönen vermeintlich sicheren Anlagen gegen Süden. Schöne Festverzinsliche sind folgende Kurzläufer aus dem Unternehmensbereich: Conti-Gummi, 7/2015, Rendite 7,22 % HeidelbergCement, 12/2015, Rendite 6,25 % HeidelbergCement, 1/2012, Rendite 4,04 % Allianz, unbefristet, 6,01 % Zu vergessen: Bundesrepublik, 9/2020, 2,3 % Schöne ESTX-Aktien sind: Telefonica, Dividendenrendite 8,5 % RWE, Dividendenrendite 6,8 %, mit nach Richtung offenem Kicker je nach Verlängerung und Ausgestaltung der Brennelementesteuer Vivendi, Dividendenrendite 7,9 % Ein paar passende Sprüche zur Börse vom Altmeister Kostolany, den der Autor kurz vor dessen Tode in Hamburg erleben durfte, als dieser fast schon durchsichtig war aber seine Zuhörer schnell und mitreißend im Bann hatte: Inflation ist wie Nikotin oder Alkohol. In kleinem Maße ist es stimulierend, man darf nur kein Kettenraucher werden oder Alkoholiker. Es gibt keinen Ort auf der Welt, wo ich auf einem Quadratmeter mehr Dummköpfe treffe als bei der Börse. Noch eine lustige Geschichte, die Heiko Thieme seinerzeit in der FAZ zum Besten gab: Er traf Kostolany auf dem Flughafen. Kostolany kam sofort zum Thema und fragte, was Thieme von bestimmten Aktien hielte. Thieme meinte, die Aktien wären ein klarer Kauf. Daraufhin bat Kostolany Thieme, er möge dieses seiner Ehefrau doch bitte schnell telefonisch mitteilen. Schmunzeln kann hier nur wer weiß, dass Kosto mehrfach sein Vermögen an der Börse verloren hatte. Vermögensaufbau checken! Gerne überprüfen wir Ihren Vermögensaufbau sowie Ihre Vermögensplanung bzw. erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine Strategie zur Erreichung Ihrer Vermögensziele und Altersversorgung. Im Gegensatz zu den Kreditinstituten verkaufen wir keine Produkte, so dass wir uns einzig an den Zielen unserer Kunden orientieren. 2. Seit 2007 geltende Arbeitszimmerregelung ist verfassungswidrig Seit 2007 ist eine steuerliche Berücksichtigung von Aufwendungen im Zusammenhang mit einem häuslichen Arbeitszimmer (z. B. Miete bzw. Abschreibungen, Raumkosten) nur noch in Ausnahmefällen möglich (siehe § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). Gegen dieses Abzugsverbot hatte sich bereits der Bundesfinanzhof gewendet und eine einkünftemindernde Berücksichtigung zumindest in Höhe eines „realitätsgerecht typisierten Betrages“ gefordert.
3. Neue Regelungen zum Abzug sog. gemischter Aufwendungen Bislang unterlagen Aufwendungen, die sowohl die berufliche Tätigkeit als auch die private Lebensführung eines Steuerzahlers betreffen und die nicht leicht und einwandfrei zu trennen sind, einem generellen Abzugsverbot. Dagegen hatte sich der Bundesfinanzhof gewendet und bei Reisekosten eine anteilige Berücksichtigung als Werbungskosten zugelassen. Zu dieser Rechtsprechung hat jetzt die Finanzverwaltung Stellung genommen. Danach gilt Folgendes:
4. Keine Erbschaftsteuerbefreiung bei zwangsweiser Veräußerung einer Der Übergang von Betriebsvermögen durch Schenkung oder Erbschaft ist unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise erbschaftsteuerfrei. Das gilt auch für die Praxis bzw. Kanzlei eines Freiberuflers. Die Steuerfreiheit ist jedoch u. a. daran gekoppelt, dass der Erwerber den Betrieb bzw. die Praxis für mindestens fünf Jahre weiterführt (§ 13a Abs. 5 ErbStG). Dies ist bei Erbschaft einer Freiberufler-Praxis aber aus rechtlichen Gründen nicht möglich, wenn der Erwerber kein Berufsangehöriger ist (z. B. bei einer Arzt-, Rechtsanwalts- oder Steuerberater-Praxis). 5. Neues Verfahren bei der Erstattung von Vorsteuern aus EU-Mitgliedstaaten In Deutschland ansässige Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und im Zusammenhang mit ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Ausland Vorsteuern entrichtet haben (z. B. anlässlich einer Geschäftsreise oder als Aussteller bei einer Messe), können diese Vorsteuerbeträge regelmäßig in einem besonderen Verfahren vergütet bekommen. Das Vergütungsverfahren ist grundsätzlich für Unternehmer vorgesehen, die in dem Staat, in dem die Erstattung beantragt wird, keine steuerpflichtigen Umsätze erzielen, d. h. somit nicht dem „normalen“ Besteuerungsverfahren unterliegen und deshalb in diesem Staat keine Umsatzsteuer-Anmeldungen abzugeben haben. 6. Kosten für private Telefonate auf Dienstreise Aufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit, wie Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Verpflegungsmehraufwendungen für die ersten drei Monate, können regelmäßig als Werbungskosten geltend gemacht werden, soweit dafür vom Arbeitgeber keine steuerfreien Erstattungen geleistet wurden. Ausgaben, die nicht so gut wie ausschließlich durch die Auswärtstätigkeit verursacht sind, wie z. B. Bekleidungskosten oder die Anschaffung von Koffern und Reiseausrüstung, können nicht steuerlich berücksichtigt werden. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind auch Aufwendungen für private Ferngespräche ausdrücklich vom Werbungskostenabzug ausgenommen. 7. Verbilligte Vermietung an Angehörige Häufig steht bei Mietverträgen mit Angehörigen (z. B. bei Ehegatten, Lebenspartnerschaften, Kindern, Eltern) die vereinbarte Miete in einem Missverhältnis zur ortsüblichen Miete, wobei sich dann die Frage stellt, ob das Mietverhältnis überhaupt steuerlich anzuerkennen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist bei Vermietung an Angehörige das Mietverhältnis grundsätzlich auch dann steuerlich wirksam, wenn die vereinbarte Miete unter der ortsüblichen Miete (Mietpreisspanne, Mietspiegel) liegt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Finanzverwaltung eine (anteilige) Kürzung der Werbungskosten auch dann vornimmt, wenn es aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, die vereinbarte Miete zu erhöhen, um die oben genannten Grenzen einzuhalten. 8. Darlehenszinsen nach Verkauf einer Kapitalbeteiligung als nachträgliche Werbungskosten Schuldzinsen für ein Darlehen oder einen Kredit sind regelmäßig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer steuerpflichtigen Einkunftsquelle stehen. Wird dieser Zusammenhang z. B. durch eine Betriebsaufgabe oder Veräußerung gelöst und fallen weiterhin Schuldzinsen an, stellt sich die Frage, ob diese dann als nachträgliche Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden können. Nach der Veräußerung eines Betriebes erkennt die Finanzverwaltung Schuldzinsen für Betriebsschulden nur insoweit an, als sie nicht auf Verbindlichkeiten entfallen, die durch den Verkaufspreis hätten getilgt werden können (siehe H 24.2 EStH). Nur wenn die Verwertung des Betriebes nicht zur vollständigen Ablösung der Darlehen bzw. Verbindlichkeiten ausreicht, sind weiterhin zu zahlende Zinsen als nachträgliche Betriebsausgaben abzugsfähig. | ||||||||||||||||
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