Mandanteninformationsbrief Februar 2012 | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sehr geehrte Damen und Herren, Unser Mandantenrundbrief-Archiv finden Sie hier: http://www.unkelbach-treuhand.de/mandantenrundbrief/archiv/inhalt.php
Mit freundlichem Gruß UNKELBACH TREUHAND GMBH
1. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum Weiterhin auf Cash setzen? Es gibt neben einer optimistischen eine pessimistische Einstellung zu Aktien und zum Leben. Wenn man die Kurzfriststrategen liest, die sich jeden Tag in den Blättern mit neuen Einschätzungen wiederfinden, gilt wieder Friede, Freude, Eierkuchen. Die Kursentwicklungen der letzten Tage und Wochen geben ihnen Recht. Oberflächlich haben sie Recht: Italien und Frankreich bringen ihre Schuldscheine unter und die sie finanzierenden Banken verdienen sich dumm und dämlich: Sie holen das Geld für 1 % bei der EZB und geben es für 6 % an die Staaten weiter. Die EZB hat das zunächst für 6 Monate gedachte Spiel auf nunmehr 3 Jahre verlängert. Finanzpapiere steigen daher nicht ohne Grund. Im Übrigen war zu lesen, dass bei niedrigen Kursen der Finanzpapiere die Privatanleger eingestiegen sind. Die Strategen in den Glaspalästen, beseelt von dem Gedanken keine Fehler zu machen, verhalten sich nach Untersuchungen prozyklisch, weshalb die Kurssteigerungen zunächst weiter gehen dürften. Klarkopfdenker wie Fitschen und Reitzle sehen das Szenario aber anders: Fitschen wurde heute in der FAZ damit zitiert, dass er feststellt, dass die ganzen Finanzprobleme noch einer Endlösung entgegen sehen. Reitzle hat überzeugende Argumente für einen Austritt Deutschlands aus der Eurozone vorgetragen: Bekannte Argumente, aber erstmals hat jemand aus der DAX-Riege diesen Standpunkt überzeugend vorgetragen, die anderen haben Angst um ihren Umsatz. Linde ist aber weltweit aufgestellt, so dass dieses Unternehmen vom europäischen Markt nicht nachhaltig abhängt. Wir liefern weiter Panzer nach Griechenland und Portugal, die Kanzlerin macht sich dafür stark, und in der Bilanz der Bundesbank laufen die TARGET2-Forderungen auf, die schlicht daraus resultieren, dass zwar die Kunden in den Schwachländern ihre Forderungen bezahlen, aber die Volkswirtschaften nicht. Wir bekommen in Deutschland keine Waren dafür, ergo: Die lassen in den Schwachländern wie früher im Lebensmittelladen anschreiben. Was für den Auseinanderfall des Euroraumes spricht, ist dass die Produktivitätsunterschiede in den Ländern zugenommen haben, so sind in Deutschland trotz hoher Löhne die Lohnstückkosten weiter gesunken, in den anderen Ländern sind sie gestiegen. Ist doch klar: Bei uns steigen aufgrund der Exporterfolge die Skalenerträge laufend, bei den anderen gehen sie zurück. Länder, die dem Euro nicht beigetreten sind, wie Polen, Schweden, Türkei, Dänemark und Norwegen, haben sich prächtig entwickelt. Auch reduzierte sich der Exportanteil Deutschlands in die anderen Euroländer um rd. 10 % auf nunmehr 40 %. Klar, wenn es denen schlechter geht, werden sie bei uns nichts kaufen. Der Anleger muss also entscheiden, ob er die sich ankündigenden weiteren Trendgewinne mitnimmt oder weiter an der Seitenauslinie verharrt und sichere Zinsen aus Unternehmensanleihen mitnimmt. Die KGVs sind grundsätzlich noch in Ordnung, auch jenseits des großen Teichs. Nicht uninteressant erscheint für Langfristanleger, obwohl Pharma schon schön gekommen ist, Astrazeneca mit einem KGV von unter 8 und einer Dividendenrendite von knapp unter 6. Roche und Merck sind sehr schön gekommen und dürften noch weiter laufen, aber beobachten, Gewinne mitnehmen schadet ja bekanntlich nicht. Übrigens Wullf kann man abhaken. Interessant an der ganzen Geschichte ist nur noch, wo Bettina ihr 2. Tattoo hat. Irgendwann wird die Antwort in der Bild stehen, mit Bild. Sind Sie hinsichtlich Ihres Vermögensaufbaues wegen der kommenden Inflation unsicher? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. "Der dümmste Grund eine Aktie zu kaufen, ist, weil sie steigt." 2. Körperschaftsteuerguthaben bis 2006: Übergangsregelung im Hinblick auf Solidaritätszuschlag verfassungswidrig? Nach Wegfall des Anrechnungsverfahrens hat der Gesetzgeber eine Regelung geschaffen, um zu verhindern, dass bei Kapitalgesellschaften noch vorhandenes Körperschaftsteuerguthaben verfällt: Das Guthaben konnte zunächst über einen mehrjährigen Zeitraum mit der tariflichen Körperschaftsteuer – und damit praktisch auch mit dem laufenden Solidaritätszuschlag – verrechnet werden, wenn und soweit in dieser Zeit Gewinnausschüttungen vorgenommen wurden. Ab 2007 wurde das noch nicht durch Ausschüttungen verminderte Guthaben in einen über die Jahre 2008 bis 2017 zu verteilenden festen Auszahlungsbetrag umgewandelt. Da jedoch nach dem neuen Verfahren nicht die tarifliche Körperschaftsteuer verringert wird, wirkt sich das Guthaben auch nicht (mehr) auf die Höhe des Solidaritätszuschlags aus. 3. Berücksichtigung von Kindern über 18 Jahre Kinder können auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Hinblick auf den Kinderfreibetrag und das Kindergeld berücksichtigt werden, insbesondere wenn sie sich noch in der Berufsausbildung befinden; eine Berücksichtigung erfolgt regelmäßig bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Bis 2011 durften dabei die Einkünfte und Bezüge des Kindes die Grenze von 8.004 Euro nicht übersteigen. Bereits ein geringfügiges Überschreiten der Einkunftsgrenze führte zum vollständigen Wegfall der Kindervergünstigungen. Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausbildung (z. B. Arbeitsmittel, Studiengebühren einschließlich Semesterticket) konnten bei der Ermittlung der Grenze abgezogen werden. Beispiel:
Da die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit 20 Stunden nicht übersteigt (780 Stunden/52 Wochen = 15 Stunden pro Woche), ist die Erwerbstätigkeit unschädlich. Das Kind ist während des gesamten Kalenderjahres zu berücksichtigen. Würde das Kind im Beispiel während der Semesterferien dagegen bereits vom 1. Juli an bis zum 30. September 2012 (d. h. mehr als 2 Monate) vollzeiterwerbstätig sein, wäre die Ausweitung der Erwerbstätigkeit nicht nur vorübergehend, diese Erwerbstätigkeit wäre deshalb als schädlich einzustufen. Dies gilt unabhängig davon, dass auch hier die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 20 Stunden nicht überschritten würde. Das Kind könnte demnach für die Monate Juli bis September 2012 nicht berücksichtigt werden. 4. Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Jahressteuererklärungen 2011 Bisher sind Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteuer-Anmeldungen zwingend elektronisch im sog. Elster-Verfahren abzugeben. Für die Jahreserklärungen zur Umsatz-, Gewerbe- und Körperschaftsteuer gilt diese Verpflichtung nun erstmals auch für die Erklärungen 2011.
In diesen Fällen sind die Steuererklärungen bis auf Weiteres in Papierform abzugeben. 5. Abgabefristen von Zusammenfassenden Meldungen ab Januar 2012 Unternehmer, die innergemeinschaftliche Lieferungen bzw. Lieferungen im Rahmen innergemeinschaftlicher Dreiecksgeschäfte tätigen oder Dienstleistungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbringen, müssen sog. Zusammenfassende Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln, in denen die Umsätze und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der Geschäftspartner anzugeben sind. Beispiel:
Wird die Grenze von 50.000 Euro im Laufe eines Kalendervierteljahres überschritten, ist bis zum 25. des folgenden Monats eine Zusammenfassende Meldung für den Monat der Überschreitung der Grenze und die bereits abgelaufenen Monate des Kalendervierteljahres abzugeben. Bis zum 28. Februar 2012 hat der Arbeitgeber nach den Eintragungen im Lohnkonto die Lohnsteuerbescheinigung 2011 elektronisch zu erstellen und die erforderlichen Daten in einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 EStG). 7. Abzug von Zivilprozesskosten: Neue Rechtsprechung wird nicht angewendet Der Bundesfinanzhof hat kürzlich seine bisherige Rechtsprechung geändert und entschieden, dass die Kosten für einen Zivilprozess – unabhängig vom Prozessgegenstand – grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden können, wenn der Prozess eine hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht und nicht mutwillig angestrengt wird. 8. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2012 Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich übermitteln, können die Fristverlängerung für 2012 in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden Antrag bereits für 2011 gestellt hatten oder diesen Antrag erstmals bis zum 10. Februar 2012 stellen. Die Voranmeldung und die Umsatzsteuer-Vorauszahlung sind dann für Januar am 10. März, für Februar am 10. April usw. fällig. Der Antrag ist regelmäßig in elektronischer Form nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung an das Finanzamt zu übermitteln. 9. Aufwendungen für Kinderbeförderung zur Schule keine steuermindernden Ausgaben Die Aufwendungen der Eltern für die Beförderung ihres Kindes zur Schule gehören – wie die Kosten der Schulausbildung – zum gewöhnlichen Lebensunterhalt, den Eltern für ihre Kinder aufzubringen haben und der regelmäßig durch die steuerlichen Entlastungen (Kindergeld, Kinderfreibetrag) abgedeckt ist. Dies gilt nach einem Urteil eines Finanzgerichts auch, wenn ein Vater sein Kind deshalb täglich mit dem Auto bis zur nächstgelegenen Bushaltestelle bringt, weil er nur aus dienstlichen Gründen einen Wohnsitz in der Nähe seines Arbeitgebers ohne Anbindung an das öffentliche Nahverkehrsnetz unterhält. Derartige Kosten liegen – so das Gericht – nicht außerhalb des Üblichen: Sie fallen für alle Eltern schulpflichtiger Kinder an und seien deshalb keine außergewöhnlichen Belastungen. 10. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze Seit 2007 können die Bundesländer die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes selbst bestimmen. Statt des grundsätzlich in Betracht kommenden Steuersatzes von 3,5 % haben fast alle Länder von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Zum 1. Januar 2012 haben sich weitere Erhöhungen ergeben; folgende Tabelle gibt einen aktuellen Überblick:
Der Grunderwerbsteuer unterliegt regelmäßig der Kauf eines Grundstücks, eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung; die Steuer wird unter Zugrundelegung des Kaufpreises des Objektes (bzw. der Gegenleistung) ermittelt. Maßgebend für die Anwendung des Steuersatzes ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Kaufvertrags o. Ä..
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Impressum:
Hinweis: Sehr geehrte Damen und Herren, sollte ein weiterer Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen, Freunde oder Bekannte Interesse an diesen Service bekunden, so können Sie weitere Personen hier in den Verteiler eintragen. Wenn Sie in Zukunft nicht mehr von unserem Rundbrief profitieren möchten, so können Sie sich durch anklicken des folgenden Links abmelden Abmeldung durch anklicken. Treten Probleme beim Aufrufen dieser Mail oder der Abmeldung von unserem Newsletterservice auf so teilen Sie uns dies bitte mit, wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Inhalte dieses Newsletters dienen lediglich der unverbindlichen Information. Sie sind für die individuelle Beratung daher weder bestimmt, noch geeignet. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||