Mandanteninformationsbrief

März 2013

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie den aktuellen Mandanteninformationsbrief des Monats März 2013. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder telefonisch unter 0761/38542-0.

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Mit freundlichem Gruß

UNKELBACH TREUHAND GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

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Inhaltsübersicht:

  1. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum
  2. Anhebung des Grundfreibetrags ab 2013/2014
  3. Erleichterungen bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen durch "Kleinstkapitalgesellschaften"
  4. Neues Reisekostenrecht ab 2014
  5. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen
  6. Geschenke als "Aufmerksamkeiten" an Geschäftsfreunde steuerfrei
  7. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung
  8. Erweiterung des Verlustrücktrags

1. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum

Die Bundesbank weist in ihren Berichten von Dezember und Januar darauf hin, dass sich die konjunkturellen Perspektiven eingetrübt haben. Für 2012 wurde ein Wachstum des Sozialproduktes von 0,7 % ermittelt, für 2013 wird nur noch mit 0,4 % gerechnet. Damit liegen wir gut im Rennen im Vergleich mit den anderen Volkswirtschaften im Euroraum. Das ZEW-Barometer kletterte im Februar überraschend stark um 16,7 auf 48,2 Punkte, wie das Mannheimer Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) am Dienstag zu seiner Umfrage unter rund 300 Finanzmarkt-Profis mitteilte. Mit dem dritten Anstieg in Folge wurde der höchste Wert seit April 2010 erreicht. "Die Finanzmarktexperten haken das schwache vierte Quartal 2012 ab", erklärte ZEW-Präsident Wolfgang Franz. "Nach ihrer Auffassung bläst der Gegenwind aufgrund der Euro-Krise der deutschen Wirtschaft weniger stark ins Gesicht als noch vor wenigen Monaten." Die Dynamik der weniger reglementierten und daher dynamischeren USA sollte man nicht unterschätzen: Das Fracking, also die Gasgewinnung aus Gestein, wird die USA energiepolitisch unabhängig machen; politisch wird dieses zu tektonischen Verschiebungen führen, da die Abhängigkeit von den ölproduzierenden Staaten schwindet, die ihrerseits bei dem sich abzeichnenden Preisverfall innenpolitische Probleme bekommen, denn der Geldhahn zur Beruhigung der Massen wird weniger ergiebig. Gegenüber China werden die USA aus ihren neuen Kostenvorteilen die Importe zurückfahren und die Exporte steigern können. Dazu kommt der technische Fortschritt in der Produktion. Die zurückliegende Deindustrialisierung der USA hat aber dazu geführt, dass die Arbeitnehmer Fähigkeiten eingebüßt haben. Auch Europa muss sich gegenüber den USA warm anziehen. Der Bundesumweltminister hat sich hinsichtlich der neuen Energiegewinnung erwartungsgemäß kritisch geäußert und schon Einschränkungen bei der Erkundung geeigneter Abbaugebiete vorgenommen, dabei lachen sich unsere Nachbarländer kaputt über die niedrigen Energiepreise, zu denen wir unseren teuer produzierten Ökostrom exportieren, so dass die Energieanbieter wegen der Umverteilung von unten nach oben zu den Dachanlagenbesitzern schon Prepaid-Energiekarten anbieten, um keinen Schaden aus den einkommensschwachen Haushalten zu erleiden, die die Zeche zahlen müssen. Die deutsche Wirtschaft erweist sich als extrem belastbar. Nicht zu übersehen ist aber, dass die Politik Segnungen verteilend, um die nächste Wahl zu gewinnen hier und in den USA oder Japan zunehmend Entscheidungskompetenzen an die Geldpolitik und damit die Zentralbanken abgeben. So ist die EZB neuerdings nicht nur für die Bankenaufsicht und Finanzmarktstabilität zuständig, sie entscheidet auch bisher schon, welcher Staat finanziert wird, das Budgetrecht des Parlaments wird an eine Institution aus Angestellten abgetreten. Auch in Europa ist die Zentralbank zunehmend in den Dienst der Beschäftigungspolitik getreten, indem sie das Zinsniveau niedrig hält. Frankreich will jetzt auch über die Wechselkurse gegenüber den Handelspartnern wirtschaftliche Reformen bei der Arbeitszeit, Frühverrentung oder Beamtenquote vermeiden. Wir erleben eine Selbstentmündigung der Parlamente, eine Herrschaft der Geldelite oder einen Missbrauch der Zentralbanken, die uns mit billigem Geld vollpumpen. Die Mieten steigen, das Geldvermögen wird entwertet und die Sachvermögenbesitzer werden reicher, die einkommensschwachen Haushalte zahlen wie bei der Energie die Zeche. Was machen vor diesem Hintergrund die Kapitalmärkte? Kann ja nur sein: Die Kurse steigen, nicht wegen den schwachen Wirtschaftserwartungen, zumindest im europäischen Umfeld wie oben dargestellt, sondern wegen den fehlenden Alternativen. Eine Zinswende ist ja noch nicht in Sicht, obwohl in den USA schon diskutiert wird, ob nicht eine Trendwende erforderlich sein sollte, wohl auch vor dem Hintergrund der noch nicht geklärten Fiskalklippe. Das KGV von Anleihen liegt bei rd. 50 und das von deutschen Standartwerten bei gut 10. Der DAX will zur Zeit noch nicht über die 8.000, eine magische Grenze, die 1999 und 2007 nicht gerissen wurde, wobei wir uns ja vor Augen halten müssen, dass der DAX ja ein Performance-Index ist, der die Ausschüttungen mit aufnimmt, daher sollte auch mit diesem Hintergrund noch Luft nach oben sein, die Hausse ist aber wie gesagt liquiditätsgetrieben also druckmaschineninduziert, die Kompassnadel ist manipuliert. Das nunmehrige dritte Anstoßen an die 8.000 ist wie eine zusammengedrückte Feder, die nunmehr auseinanderspringt oder bricht. Es fällt somit schwer, was zu empfehlen. Fresenius und VW sind zu gut gelaufen, die Dividendenrenditen sind zu niedrig und die KGVs sind zu hoch. Conti mangels Alternativen selber ins Depot genommen, aber Dritten nicht zu empfehlen. Im DAX bleiben daher (auch nach allgemeiner Analystenmeinung weiterhin nur noch Allianz und Deutsche Post. Allianz zahlt weiterhin nur € 4,50 Dividende, mehr wäre drin gewesen. Aber es gibt ja noch andere Märkte. Wichtig für den Selbstanleger ist, dass er verlässliche Informationen über diese Märkte hat. Die DAX-Unternehmen sind alle sehr international (insbesondere Linde und Siemens) aufgestellt, so dass man auch auf Auslandstitel ganz verzichten kann. Die Luft wird also dünn. Falsch ist es also nicht, auf einen großen Reset zu setzen, insbesondere bei kleinem Geld und hinterem Ende in der Sterbetafel. Die anderen können darauf wetten, dass die Sprungfeder auseinandergeht. Auch bei den Festverzinslichen wird die Luft dünn, die Kurse sind zu hoch. Für eine drei von dem Komma muss man schon die Kurszettel mehrfach durchgehen und auch zu Ende lesen. Viele Hochprozenter haben Kündigungsmöglichkeiten eingebaut oder einen Poison Put im Prospekt. Poison Put? Also aufgepasst. Dafür, dass es weiter hoch geht, sprechen nicht die Realwirtschaften, denn keines der Haushaltsprobleme ist gelöst, sondern nur die überbordende Geldmenge sowie fehlende Anlagealternativen, dafür das es runter geht sprechen: Am Sonntag: Cavaliere Belusconi gegen Komiker Grillo, Diskussion über eine Verknappung der Geldmenge in den USA, Spanien. Aber es ist ja immer noch gut gegangen.

Wie stets an dieser Stelle ein paar kritische und auch humoristische Lebens- und Börsenweisheiten:

  • "Wer statt Schwein Pferd gegessen hat, hat was für seine Gesundheit getan" (eig. Witz).
  • "Glück, das ist einfach gute Gesundheit und ein schlechtes Gedächtnis" (Ernest Hemmingway).
  • "Aktienkurse werden nicht nur von Erwartungen in der Zukunft beeinflusst, sondern auch von den Erwartungen an diese Erwartungen" (unbekannter Autor).

Sind Sie hinsichtlich Ihrer Vermögensdispositionen und Altersvorsorge unsicher, lassen Sie sich von uns beraten. Für ein unverbindliches erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt.

Wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die rückläufige Konjunktur und die anhaltende Systemkrise sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung. Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung ihres Unternehmens gewinnen. Auch prüfen wir gerne, ob Sie steuerlich richtig aufgestellt sind.  

[Inhaltsübersicht]


2. Anhebung des Grundfreibetrags ab 2013/2014

Mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression sollte ursprünglich verhindert werden, dass Lohn-erhöhungen, die lediglich die Inflation ausgleichen, infolge des progressiven Einkommensteuertarifs zu einer höheren Steuerbelastung führen. In seiner endgültigen Form sieht das Gesetz nur eine Anhebung des Grundfreibetrags von derzeit 8.004 Euro auf 8.130 Euro für 2013 und auf 8.354 Euro ab 2014 sowie ent-sprechende geringfügige Anpassungen des Tarifverlaufs vor. Für 2013 ergibt sich dadurch gegenüber 2012 bei gleichbleibendem zu versteuerndem Einkommen eine Steuerersparnis von bis zu 24 Euro (Ehegatten im Splittingverfahren: 48 Euro) im Jahr; die weitere Entlastung ab 2014 beträgt dann höchstens 43 Euro bzw. 86 Euro im Jahr.

Mit der Anhebung des Grundfreibetrags sind weitere Anpassungen verbunden. Der Höchstbetrag für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung wird dagegen nicht angepasst, er bleibt (vorerst) bei 8.004 Euro pro Jahr und Person.

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3. Erleichterungen bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen durch "Kleinstkapitalgesellschaften"

Kapitalgesellschaften (AGs, GmbHs) und Personengesellschaften ohne voll haftende natürliche Person, d. h. insbesondere GmbH & Co. KGs, sind regelmäßig verpflichtet, einen Jahresabschluss einschließlich Anhang, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Lagebericht aufzustellen und diese Unterlagen beim Bundesanzeiger elektronisch einzureichen und offenzulegen; je nach Größe der Gesellschaften bestehen Ausnahmen hinsichtlich des Umfangs der Offenlegungspflicht (vgl. §§ 325 ff. HGB). Für Kleinstkapitalgesellschaften gelten nun weitere Erleichterungen bei der Aufstellung und Offenlegung von Jahresabschlüssen. Betroffen sind Gesellschaften, wenn sie zwei der nachfolgenden Größenkriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschreiten:

. Bilanzsumme: 350.000 Euro

. Umsatzerlöse: 700.000 Euro

. Arbeitnehmer (im Jahresdurchschnitt): 10

Fallen (Kapital-)Gesellschaften unter diese Grenzen, brauchen sie lediglich eine deutlich verkürzte Darstellung der Bilanz und GuV zu erstellen und können unter bestimmten Voraussetzungen auf die Aufstellung eines Anhangs verzichten. "Kleine" Gesellschaften mussten schon bisher die GuV nicht veröffentlichen. Die neuen Regelungen für Kleinstgesellschaften gelten erstmals für Jahresabschlüsse auf einen nach dem 30. Dezember 2012 liegenden Stichtag, d. h. regelmäßig bereits für den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012.

Kleinstgesellschaften können künftig statt der (allgemeinen) Offenlegung die Hinterlegung des Jahresabschlusses beim Bundesanzeiger wählen; in diesen Fällen können Interessenten nur auf Antrag die Bilanz einsehen.  

[Inhaltsübersicht]


4. Neues Reisekostenrecht ab 2014

Als Reaktion auf neuere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hat der Gesetzgeber das steuerliche Reise-kostenrecht mit Wirkung ab 2014 reformiert.

Neuer Begriff: Erste Tätigkeitsstätte

Der bisherige Begriff "regelmäßige Arbeitsstätte" wird durch "erste Tätigkeitsstätte" ersetzt und in § 9 Abs. 4 EStG genau definiert. Dabei handelt es sich um die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten (wie z. B. in sog. Outsourcing- Fällen), der der Arbeitnehmer z. B. arbeitsvertraglich dauerhaft zugeordnet ist. In diesem Zusammenhang gilt auch die Bildungsstätte eines Vollzeitstudenten als erste Tätigkeitsstätte.

Fahrtkosten

Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für eine Familienheimfahrt wöchentlich bei doppelter Haushaltsführung kann unverändert die Entfernungspauschale als Werbungskosten abgezogen werden. Neu ist, dass vom Arbeitgeber für diese Fahrten gewährte Sachbezüge (z. B. Monatskarte für den ÖPNV) auf die Entfernungspauschale angerechnet werden und den Werbungskostenabzug mindern, wenn sie wegen der Freigrenze von 44 Euro (§ 8 Abs. 2 letzter Satz EStG) steuerfrei sind.

Für andere Fahrten gelten die bekannten Reisekostengrundsätze, d. h., es können wie bisher die tatsächlichen Kosten bzw. die Kilometer-Pauschalen (z. B. PKW: 0,30 Euro für jeden gefahrenen Kilometer) geltend gemacht werden. Hat der Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte, sondern hat er stattdessen dauerhaft einen bestimmten Ort (z. B. Busdepot) oder ein weitläufiges Tätigkeitsgebiet (z. B. Hafen) aufzusuchen, so ist für die Fahrten zu diesem Ort bzw. zum von der Wohnung aus nächstgelegenen Zugang zu dem Tätigkeitsgebiet nur die Entfernungspauschale abziehbar; für weitere Fahrten in diesem Tätigkeitsgebiet gelten dann Reise€kostengrundsätze.

Verpflegungspauschalen

Ab 2014 sind nur noch zwei Verpflegungspauschalen vorgesehen:

. 24 Euro für jeden Kalendertag mit 24 Stunden Abwesenheit von der Wohnung;

. 12 Euro bei mehr als 8-stündiger Abwesenheit von der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte sowie jeweils am An- und Abreisetag bei einer Reise mit Übernachtung.

Die Pauschalen für Auslandsreisen werden überarbeitet. Die Befristung von 3 Monaten im Hinblick auf den Abzug der Verpflegungspauschalen für den Einsatz an derselben Tätigkeitsstätte bleibt bestehen. Erhält der Arbeitnehmer bei der Dienstreise Mahlzeiten von seinem Arbeitgeber oder in dessen Auftrag gestellt, so werden die Verpflegungspauschalen für ein Frühstück um 4,80 Euro und für ein Mittag- und Abendessen jeweils um 9,60 Euro (20 % bzw. 40 % der Tagespauschale von 24 Euro) gekürzt.

Kann der Arbeitnehmer für die Dienstreise keine Verpflegungspauschale geltend machen (z. B., weil die Abwesenheit weniger als 8 Stunden beträgt), sind die vom Arbeitgeber gewährten Mahlzeiten mit dem Sachbezugswert z. B. von zurzeit 2,93 Euro für ein Mittagessen als Arbeitslohn zu erfassen, wenn der Wert der Mahlzeit 60 Euro nicht übersteigt; dieser Arbeitslohn kann mit 25 % pauschal versteuert werden.

Übernachtungskosten

Anlässlich von Dienstreisen entstandene Übernachtungskosten können auch künftig mit den tatsächlichen Aufwendungen als Werbungskosten geltend gemacht werden. Der unbeschränkte Abzug gilt künftig aber nur für die ersten 48 Monate einer längerfristigen Auswärtstätigkeit, danach ist der Abzug für Unterkunftskosten auf 1.000 Euro pro Monat beschränkt. Nach einer mindestens 6-monatigen Unterbrechung beginnt eine neue 48-Monats-Frist.

Steuerfreie Erstattung durch den Arbeitgeber

Wie bisher können Arbeitgeber nach § 3 Nr. 13 bzw. 16 EStG ihren Arbeitnehmern Reisekosten in dem Umfang steuerfrei erstatten, in dem beim Arbeitnehmer ein Werbungskostenabzug möglich wäre; in Höhe der erstatteten Beträge scheidet dann ein Werbungskostenabzug beim Arbeitnehmer aus.

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5. Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Für Aufwendungen im Zusammenhang mit Renovierungs-, Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsarbeiten in einem privaten Haushalt oder der Pflege des dazugehörigen Grundstücks kann eine Steuerermäßigung in Form eines Abzugs von der laufenden Einkommensteuer in Anspruch genommen werden (siehe § 35a Abs. 2 und 3 EStG). Begünstigt sind danach 20 % der Arbeitskosten für

  höchstmögliche Steuer-
ermäßigung im Jahr

. haushaltsnahe Dienstleistungen:

z. B. Putz-, Reinigungsarbeiten in der Wohnung, Rasenmähen, Heckenschneiden
4.000 €

. Handwerkerleistungen:

Renovierung und Modernisierung der Wohnung, Gartengestaltung, Reparatur
bzw. Wartung von Heizung, Küchengeräten, Computern etc., Schornsteinfeger

1.200 €

Voraussetzung für die Steuerermäßigung ist u. a., dass eine entsprechende Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar (auf das Konto des Dienstleisters) erfolgt ist.

Für die Berücksichtigung der Steuerermäßigung im jeweiligen Kalenderjahr kommt es grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Zahlung an, wenn es sich nicht um regelmäßig wiederkehrende Ausgaben handelt. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass ein eventueller "Anrechnungsüberhang" (Zahlbeträge, die über dem Höchstbetrag liegen) verloren ist, d. h., eine Anrechnung des übersteigenden Betrages kann auch nicht im folgenden Jahr nachgeholt werden.

Die Steuerermäßigung kann nicht nur von (Mit-)Eigentümern einer Wohnung, sondern auch von Mietern in Anspruch genommen werden. Dies setzt voraus, dass die vom Mieter zu zahlenden Nebenkosten Beträge umfassen, die für begünstigte haushaltsnahe Dienstleistungen und handwerkliche Tätigkeiten abgerechnet wurden; der auf den Mieter entfallende Anteil an den Aufwendungen muss aus einer Jahresabrechnung hervorgehen oder durch eine Bescheinigung (des Vermieters bzw. Verwalters) nachgewiesen werden.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass vom Mieter geleistete pauschale Zahlungen an den Vermieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen an einer Wohnung nicht nach § 35a Abs. 2 EStG begüns-tigt sind. Das Gericht erkannte eine Steuerermäßigung nicht an, weil die Zahlungen unabhängig davon erfolgt sind, ob und ggf. in welcher Höhe der Vermieter tatsächlich Reparaturen an der Wohnung des Mieters hat durchführen lassen.

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6. Geschenke als "Aufmerksamkeiten" an Geschäftsfreunde steuerfrei

Aufwendungen für Geschenke eines Unternehmers an Personen, die nicht seine Arbeitnehmer sind, wie z. B. Kunden oder Geschäftsfreunde, können nur bis zur Höhe von 35 Euro pro Jahr und Empfänger als Betriebsausgaben geltend gemacht werden (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Unabhängig davon sind Zuwendungen an den Geschäftspartner bei diesem grundsätzlich einkommensteuerpflichtig. Zur Abgeltung der Steuerpflicht kann der zuwendende Unternehmer die Steuer im Rahmen des § 37b EStG pauschal mit 30 % übernehmen; diese Besteuerung muss in diesem Fall aber für alle im Wirtschaftsjahr gewährten Geschenke vorgenommen werden. Der Empfänger braucht die Sachzuwendungen dann nicht der Einkommensteuer zu unterwerfen.

Umstritten ist jedoch derzeit, ob eine Steuerpflicht beim Empfänger auch dann vorliegt, wenn die Grenze von 35 Euro nicht überschritten wird; in diesem Fall wäre auch § 37b EStG nicht anzuwenden. Hierzu ist ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig; entsprechende Einspruchsverfahren können insoweit ruhen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass die Oberfinanzdirektion Frankfurt/Main die Auffassung vertritt, dass die lohnsteuerliche Regelung zu den Aufmerksamkeiten für Arbeitnehmer analog auf die Besteuerung von Sachzuwendungen an Geschäftsfreunde angewendet werden kann. Das würde bedeuten, dass Geschenke bis zu einem Wert von 40 Euro (einschließlich Umsatzsteuer) beim Empfänger grundsätzlich steuerfrei bleiben. Aufmerksamkeiten im Sinne dieser Regelung liegen aber nur vor, wenn die Sachzuwendungen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses (z. B. Geburtstag, Hochzeit) des Empfängers erfolgen. Beim zuwendenden Unternehmer bleibt es aber bei der Beschränkung von 35 Euro für den Betriebsausgabenabzug. Eine bundeseinheitliche Verwaltungsregelung hierzu steht noch aus.

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7. Grundsteuer-Erlass wegen Ertragsminderung

Ein Grundsteuer-Erlass wegen einer Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken kommt nicht nur bei außergewöhnlichen und vorübergehenden Umständen in Betracht, sondern z. B. auch bei schwacher Miet-nachfrage bzw. Unvermietbarkeit der Immobilie aufgrund der allgemeinen schwierigen Wirtschaftslage. Der Grundsteuer-Erlass ist abhängig von der Minderung des Rohertrags (bei Mietwohngrundstücken die Jahresrohmiete) und kann erst ab einer Ertragsminderung von über 50 % beantragt werden:

Minderung des Rohertrags
Grundsteuer-Erlass

um mehr als 50 % bis 99 %

um 100 %

25 %

50 %

Ein Grundsteuer-Erlass kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter die Minderung des Ertrags nicht zu vertreten hat. Bei leerstehenden Räumen muss der Vermieter nachweisen, dass er sich nachhaltig und ernsthaft um eine Vermietung zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat. Hierzu gehört z. B. nicht nur das Schalten von Anzeigen in der regionalen Presse und das Einstellen von Angeboten in das Internet; bei Wohnungen mit gehobener Ausstattung, die nur für einen bestimmten Personenkreis geeignet sind, kann darüber hinaus auch die Beauftragung eines Immobilienmaklers erforderlich sein.

Der Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2012 ist bis zum 31. März 2013 zu stellen; die Frist kann grundsätzlich nicht verlängert werden (vgl. Abschn. 41 GrStR).

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8. Erweiterung des Verlustrücktrags

Verluste aus einer Einkunftsquelle, die nicht mit anderen positiven Einkünften desselben Jahres verrechnet werden können, werden regelmäßig im Wege des Verlustrücktrags von den Einkünften des vorangegangenen Veranlagungszeitraums abgezogen. Im Rahmen einer Gesetzesänderung wird der Höchstbetrag für den Verlustrücktrag von bisher 511.500 Euro (bei zusammenveranlagten Ehegatten: 1.023.000 Euro) auf 1.000.000 Euro (2.000.000 Euro) angehoben. Beim Verlustrücktrag nicht ausgenutzte Verluste können auf die folgenden Jahre vorgetragen werden. Wie bisher ist ein Verlustvortrag begrenzt, soweit er 1 Mio. Euro bzw. 2 Mio. Euro übersteigt, und zwar auf 60 % des verbleibenden Gesamtbetrags der Einkünfte. Die neue Regelung ist erstmals auf Verluste anzu-wenden, die im Veranlagungszeitraum 2013 nicht ausgeglichen werden können.

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Impressum:

UNKELBACH TREUHAND GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Kaiser-Joseph-Straße 260
79098 Freiburg

 

Tel.: 0761 38542-0
Fax.: 0761 38542-77
Mobil: 0172 7662078
Skype: p.unkelbach
e-mail: info@unkelbach-treuhand.de
www.unkelbach-treuhand.de

 

Sitz Freiburg
AG Freiburg i. Br. HRB 3750
Geschäftsführer:
Peter Unkelbach WP/StB
Dr. Philipp Unkelbach WP/StB


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