Mandanteninformationsbrief August 2011 | | |||||
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Mit freundlichem Gruß UNKELBACH TREUHAND GMBH
1. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum Die Börsianerseele wird durch die aktuellen Entwicklungen in den Wahnsinn getrieben. Hätten letzten Donnerstag die Griechen Europa nicht gerettet, wäre das schöne Geld in Aktien nach Ackermann zu einem guten Drittel futsch gewesen. Die Griechen protestieren lautstark gegen die EG und die griechischen Rechts- und Linksparteien fordern den Staatsbankrott, dessen Vermeidung Engelszungen der Regierungspartei bedurfte. Geforderte ökonomische Sterbehilfe wurde kollektiv verweigert. Das muss mit Eigennutz zusammenhängen. Klar, Europa stand auf der Kippe, die USA stehen noch auf der Kippe und die Konjunktur steht, was viele vergessen, turnusgemäß auf der Kippe. Was macht der Anleger? Der Anleger, der diese Zeilen regelmäßig liest und hiernach disponiert, ist schwerpunktmäßig in Cash, hat ein paar Unternehmensanleihen und am langen Ende seines Investitionshorizontes Dividendenwerte, deren situativer und konjunktureller Verfall er billigend in Kauf nimmt und mit einer Gesäßhälfte locker aussitzen kann. Er braucht die Dividendenwerte aber um die Rendite seines Portefeuilles über die Inflationsrate nach Steuern zu heben, denn das Festgeld liegt noch unter dieser, auch wenn sich hier die Rendite verbessert. Es lag auf der Hand, dass Merkel und auch Sarkozy Griechenland und damit Europa nicht fallen lassen. Der Preis ist die Transferunion, die es schon immer gab. Wer hat denn die Autobahnen in Spanien, Portugal und nun auch Griechenland bezahlt? Wir, die nicht. Es geht und ging bei dem Politspektakel letzter Woche nicht um die 12 Millionen Griechen, die hätten Europa nicht in die Knie zwingen können, es geht um Europa und wie von Kohl vorgedacht, führt die ökonomische Klammer zur politischen Einheit. Nun mögen die Forderungsabschreibungen auf griechische Anleihen die Bankbilanzen und damit den Staatshaushalt etwas belasten, vermieden wurden aber erhebliche Steuerausfälle durch verstopfte Absatzkanäle in die PIGS-Länder. Auch die EZB schrammt an ihrem Konkurs elegant vorbei. Der Rettungsfonds spannt seinen Schirm auch über die EZB, die ihre Schrottanleihen an diesen weiterreichen kann. Der Schwarze Peter liegt nun beim Rettungsfonds, der seine Verluste nunmehr über Europa verteilt und damit sozialisiert. Durch die Geldabsaugung werden die Zinsen steigen, so dass der Geldsackbesitzer nur warten muss. Ein zu frühes Umschwenken in Festverzinsliche führt zu Kursverlusten. Die Rating-Agenturen, die bei Lehmann fest geschlafen haben mögen, liegen trotz aller kaum verständlicher Verbiegungen nunmehr richtig. Nur ihr Urteil passt nicht in die politische Landschaft, so dass man europäische Agenturen schaffen will oder konkret, dass man Agenturen schaffen will, denen man das Bewertungsergebnis vorgeben kann. Es macht doch einen Wunder, dass EZB und Bundesbank trotz riesiger Stäbe und dicker Monatsberichte nicht in der Lage sind, Volkswirtschaften zu bewerten. Ganz richtig ist, dass nicht nur der Tropf weiter gefüllt bleibt, sondern auch die griechische Volkswirtschaft modernisiert wird um die Wettbewerbsfähigkeit zu heben. Mittel können nur sein: Privatisierungen und Mobilisierung marktwirtschaftlicher Kräfte. Mag nur sein, dass Hayeks „Eiseskälte des Wettbewerbs“ den sonnenverwöhnten Griechen nicht zuträglich ist. Per Saldo liegt dahinter ein Demokratieproblem. Welcher Politiker wird gewählt, wenn er Wettbewerb statt Staatsdienst verspricht? Gestaltungsfehler sind aber eindeutig: Die niedrigen Zinsen und damit das leichte Geld werden beibehalten, diesmal nicht über die Banken, sondern den Rettungsfonds, so dass der Zwang zum Sparen nicht spürbar wird. Im Übrigen steht auch schon Frankreich auf der Kippe, in 2010 wurde dort mehr konsumiert als produziert. In Griechenland werden die regierenden Sozialdemokraten die nächste Wahl verlieren und die Wahl wird der gewinnen, der die meisten Versprechungen macht zu Lasten der EG. Das USA-Problem gleicht daher dem Griechenland- und EU-Problem. Hier stoßen in dem Zweiparteiensystem die politischen Kräfte jedoch unversöhnlich aufeinander. Wie die Rechten in Griechenland stellen auch hier die Republikaner, die im Repräsentantenhaus die Mehrheit haben, ihren Staat zur Disposition und nehmen die Insolvenz des Staates billigend in Kauf. Dem von der FED angekündigten weiteren Aufkauf von Staatstiteln könnte daher bald das Angebot ausgehen. Die politische Konkurrenz könnte hier die Vernunft bis zum 2. 8. ausschalten mit weitestreichenden Folgen für die USA und den Rest der Welt. Vernünftig wäre auch hier ein weiterer leichter Schuldenausbau mit Maßnahmen zur Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit. Die USA sind, bezogen auf ihr Sozialprodukt, mit 100 % und Griechenland mit 200 % verschuldet. Nur die USA haben gut 300 Mio. Einwohner und sind die stärkste Volkswirtschaft der Welt. Eine Insolvenz oder schon eine Herabstufung bei den Ratings hätte erhebliche Folgen für die Weltwirtschaft. Die Schwellenländer könnten weniger exportieren, etc... Alle Aktien würden auf Sicht nach Süden gehen. Der Euro würde steigen und den Abschwung der USA auf Europa übertragen. Kurzfristig würde das Bankensystem weltweit zusammenbrechen und alle Transaktionen blockieren. Für eine Entwarnung ist es also zu früh. Vergessen wird neben Griechenland und den USA als drittem Faktor der Konjunkturzyklus. So wird für den Ifo-Geschäftsklimaindex mit dem fünften Monatsrückgang gerechnet und die Exporterwartungen für das verarbeitende Gewerbe sackten drastisch ab. Ein dreimaliger Monatsrückgang wird allgemein als Trendwende betrachtet, dieses gab es zuletzt 2008. Noch liegt der Geschäftsklimaindex klar im Boom-Bereich wie schon seit Juni 2010. Erst mit einem Einbruch und Werten unterhalb von 102, momentan liegen wir bei gut 104, würde der Wechsel auf den Abschwungbereich auf die Tagesordnung gesetzt. Die Börse hat aber einen Vorlauf von einem Jahr, so dass auch unter diesem Aspekt ein Aufbau von Aktienbeständen nicht angezeigt ist. Umschichten ist gegebenenfalls angezeigt. Damit Luft nach oben noch drin und Luft nach unten begrenzt ist immer beachten: KGV unter zehn und Dividendenrendite über 5 und Qualität kaufen: Vivendi, AXA, Total, Allianz. Insbesondere aber vor dem 2. 8. keine Vermögensdispositionen treffen und schön in €-Cash bleiben. Kommt es wider Erwarten zu keiner Einigung geht Gold durch die Decke. Kommt es zu einer Einigung, könnte sich das Edelmetall nachhaltig beruhigen, langfristig aber wieder steigen, denn die monetären Probleme wären diesseits und jenseits des großen Teichs nicht gelöst, sondern nur verschoben. Eine zu erwartende US-Einigung wird auch den Aktien wieder den Weg nach Norden zeigen. Bis zum ganz großen Knall. „Hoffe auf das Beste, plane aber für das Schlimmste“, Augustus, röm. Imperator. “Während der Dollar weiterhin fällt, laufen Gold und Öl in die entgegengesetzte Richtung”, Porter Stansberry. “Befindet sich sehr viel überschüssiges Geld im Finanzkreislauf, findet meiner Erfahrung nach ein Teil dieser Liquidität spätestens nach neun bis zwölf Monaten den Weg an die Börse, selbst wenn die große Mehrheit der Anleger negativ gegenüber Aktien eingestellt ist.” 2. Rückblick: Blockseminar „Finanzen, Steuern, Recht für Gründerinnen und Gründer“ der CTO Am 8./9. Juli 2011 fand die zweitägige Info- und Networkingveranstaltung zum Thema „Finanzen, Steuern, Recht für Gründerinnen und Gründer“ statt. Initiator der Veranstaltung war die CTO der Universität Freiburg, deren Netzwerkpartner wir sind. Herr Steuerberater Dr. Philipp Unkelbach referierte zum Thema „Gründungsformalien/Steuern“. Zunächst stellte er den typischen Gründungsablauf für eine GmbH & Co. KG vor. Im Anschluss wurden im Bereich der Ertragsteuer diverse Steuerbelastungsvergleiche durchgeführt mit dem Ergebnis, dass für Gründer im Regelfall die Personengesellschaft günstiger sein dürfte. Will man diese Vorteile mit der Haftungsbeschränkung kombinieren ist die Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG oder die etablierte GmbH & Co. KG die erste Wahl für Gründer. Der Vortrag schloss mit einem Kurzabriss über die Umsatzsteuer. Die Seminarunterlagen werden wir zeitnah auf unserer Homepage zum Download bereitstellen. 3. „Gemischte Nutzung“ eines häuslichen Arbeitszimmers Wird z. B. ein Raum in einer Privatwohnung für berufliche Zwecke genutzt, können die darauf entfallenden Aufwendungen (z. B. Miete, Abschreibungen, Schuldzinsen, Energiekosten) als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Selbst wenn diese Voraussetzung erfüllt ist, können die Aufwendungen in der Regel nur bis zu einer Höhe von 1.250 Euro jährlich berücksichtigt werden. Ein unbeschränkter Abzug ist lediglich dann möglich, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet (siehe § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG). 4. Vorsteuerabzug bei teilunternehmerisch genutzten Gebäuden Grundsätzlich können Grundstücke bzw. Gebäude auch dann vollständig dem Unternehmen zugeordnet werden, wenn z. B. eine Wohnung privat zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird. Nach einer Gesetzesänderung ist der Vorsteuerabzug bei Gebäuden jedoch insoweit ausgeschlossen, als das Gebäude für die eigene private Nutzung oder die private Nutzung des Personals verwendet wird. Dies gilt für alle Grundstücke/Gebäude, deren Kaufvertrag bzw. Bauantrag nach dem 31. Dezember 2010 datiert. Die Finanzverwaltung hat die Auswirkungen der Gesetzesänderung erläutert. 5. Steuerermäßigung für Entschädigungen bei Auszahlung in Teilbeträgen Für sog. außerordentliche Einkünfte, wie z. B. Entschädigungen oder Abfindungen, sieht § 34 Abs. 1 EStG eine Steuerermäßigung vor, durch die die Progressionswirkung dieser Einmalzahlungen gemildert werden soll. Dabei gilt regelmäßig, dass der Steuervorteil umso größer ist, je geringer die übrigen Einkünfte sind. 6. Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung Größere Aufwendungen, die zwangsläufig entstehen und bei der Mehrzahl der Steuerpflichtigen nicht anfallen, können – nach Abzug einer einkommensabhängigen zumutbaren Belastung – als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere Krankheits-, aber auch Pflegekosten. Zu berücksichtigen sind allerdings nur die Aufwendungen, die selbst zu tragen sind und damit eine Belastung darstellen. Soweit Aufwendungen durch eine Versicherung übernommen oder erstattet werden, kommt eine steuerliche Berücksichtigung nicht in Betracht. 7. Grunderwerbsteuer bei sog. Anteilsvereinigung sofort abzugsfähig Der Kauf eines Grundstücks unterliegt regelmäßig der Grunderwerbsteuer. Die Steuer beträgt – je nach Bundesland – zwischen 3,5 % und 5 % des Kaufpreises. Die Grunderwerbsteuer gehört grundsätzlich zu den Anschaffungskosten des Grundstücks und wirkt sich daher ggf. lediglich im Rahmen der Gebäudeabschreibungen steuerlich aus. 8. Behinderungsbedingte Umbaukosten als außergewöhnliche Belastung Der Bundesfinanzhof hat seine neuere Rechtsprechung bestätigt, wonach der Mehraufwand für die behindertengerechte Gestaltung der Wohnung als außergewöhnliche Belastung im Rahmen des § 33 EStG berücksichtigt werden kann. Derartige Aufwendungen, die infolge einer Krankheit oder Behinderung getätigt werden, entstehen nach Auffassung des Gerichts zwangsläufig; ein möglicher Gegenwert steht der Abzugsmöglichkeit nicht entgegen. Für die steuerliche Berücksichtigung spielt es keine Rolle, ob die Aufwendungen wegen einer akuten Erkrankung bzw. eines Unfalls oder wegen einer schon längere Zeit bestehenden Behinderung entstehen. 9. Schuldzinsen nach Verkauf einer vermieteten Immobilie weiterhin als Werbungskosten abzugsfähig? Schuldzinsen für ein Darlehen oder einen Kredit sind regelmäßig als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit einer steuerpflichtigen Einkunftsquelle stehen. 10. Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetzen nicht zu Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8. Juli 2011 die Zustimmung zum „Steuervereinfachungsgesetz 2011“ verweigert. Hauptgrund für die Ablehnung durch den Bundesrat war die vorgesehene Möglichkeit für Steuerpflichtige, die ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder sonstige Einkünfte erzielen, unter bestimmten Voraussetzungen ihre Einkommensteuer-Erklärung gemeinsam für zwei aufeinanderfolgende Jahre abzugeben.
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