Mandanteninformationsbrief Oktober 2011 | | |||||||||
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Mit freundlichem Gruß UNKELBACH TREUHAND GMBH
1. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum Cash! Dass die Börse derzeit keinen Boden findet, liegt auf der Hand. Die Börse braucht Ruhe und Zuversicht und bekommt das Gegenteil geliefert. Ganz Europa wird kirre geredet. Die Papstrede war hier wohltuend, die Quelle von Recht ist auch religionsphilosophisch nicht der Mehrheitsentscheidung zugänglich. Auch Griechenland muss sich selbst retten. Das Dreigestirn mag nochmal die Daumen heben, aber irgendwann bleibt der Daumen unten. Ob Griechenland zur Drachme zurückkehrt oder nicht, ist zweitrangig. Die Griechen (und Iren und Portugiesen und …) müssen abwerten. Das geht beim Euro nicht, folglich muss die Abwertung eben intern über Preisreduzierungen erfolgen. Das führt zu sozialen Unruhen, aber ein Austritt aus dem Euro führt zu den gleichen Verwerfungen. Die, die für den Austritt der Schwachländer sind, sich aber beim Eintritt nicht dagegen gewehrt haben, vergessen für Deutschland: 60 % der Exporte gehen in den Euro-Raum. Lassen wir die Schwachländer fallen, kaufen die uns unsere schönen Maschinen nicht mehr ab und im Inland werden diese auch nicht nachgefragt. Per Saldo importieren wir dann die Arbeitslosigkeit der Schwachländer. Das Geld der Deutschen an Griechenland und die anderen Schwachländer ist weg, nur noch nicht richtig verbucht. Weder im Bundeshaushalt noch in den Bankbilanzen. Rogoff meinte heute in der FAZ, dass die Forderungen einen Wert von 30 % haben. Der Rest ist für immer weg. Das Sozialprodukt der Griechen sinkt rapide. Nimmt die Bundesregierung die Verluste über die EZB und den Rettungsschirm in die Bücher, die Kameralistik rettet sie hiervor, liegt die Staatsverschuldung bei uns auch bei knapp 100 %. Das heute wiederholte dreifach A für die Ausgabe von Obligationen aller dreifach A-Länder lässt das auch für die anderen Länder außen vor. Die Bürgen haben das Geld bereits verloren. Da gerade Budgetzeit ist, ist eine vorsichtige Planung angezeigt. Dass der Dollar gegenüber dem Euro an Wert verliert, dokumentiert die Schwäche der europäischen Wirtschaft. Bei der nächsten Krise werden die europäischen Staaten nicht mehr wie bisher eingreifen können. Das Geld hierzu fehlt. Auch Rettungen von Banken, die die Staaten gerettet haben, werden schwierig. Also warm anziehen und warten. Es ist zwar schon Ausverkauf, aber noch geht niemand hin. Als vor einer guten Woche die Allianz bei 58 stand musste der Autor kaufen, KGV 6, DivR gut 7. Trotz besserer Einsicht. Die Allianz lag vor Jahr und Tag bei 440. Die Indizes dürften weiter nachgeben. Die Käufer von Staatspapieren, deren Umlaufrendite heute bei 1,5 % liegt, liegen aber falsch. Der Bund kann nur noch mit den Klimmzügen der Kameralistik seine Bonität hochhalten. Wer setzen will, sollte sich die Unternehmensanleihen ansehen: Conti 8 %, Heidelcement 8,5 %. Für bessere Adressen gibt es weniger. Das Risiko ist auf längere Sicht aber geringer als bei Bundesobligationen. Die Verzinsung der genannten Titel beträgt das gut 5-fache der Staatsschuldverschreibungen. Von Banktiteln sollte man die Finger lassen. Die Refinanzierung unter den Banken ist auf Lehmannniveau. Gold und andere Rohstoffe hatten gestern einen Aussetzer, konjunkturbedingt. Ein uns geschäftlich verbundener Goldhändler, der mit seinem Gold seit Jahren richtig liegt, macht folgende Erwartung auf: DAX und die Unze Gold bewegen sich wie von Geisterhand gesteuert aufeinander zu, spätestens 2012 werden sie sich wohl irgendwo bei 2500 - 3000 treffen ... . Die These ist gewagt aber gehaltvoll. Lehmann war ein Klacks gegen die momentane Krise. Es gibt heute viele Lehmänner, insbesondere in Frankreich, die in Griechenland ihre Filialen haben. Dass die Deutsche Bank, die aktuell auf 22 herabgesetzt wurde, ihre 10 Mrd. Euro Gewinn erreicht, ist mehr als fraglich. Dank des Börsenverfalls ist das Investmentbanking zum Erliegen gekommen. Der, für ein Appel und ein Ei zu habenden, Commerzbank ist mit deren breiten Privatkundengeschäft in der kommenden Krise mehr zuzutrauen.Den UBS-Unfall konnte man kommen sehen. Der Londoner Handelssaal ist mit 1.500 Händlern befüllt. 60 % des britischen Sozialprodukts kommen aus dem Bankensektor. Das Bankgeschäft war bisher risikolos. Geringes Eigenkapital, hohes Risiko. Geht es gut: Boni, geht es daneben: für die Bank Staatsrettung und für den Spieler Gefängnis. Das wird anders werden. Was spricht für eine hohe Kassenhaltung? Wenn die Kurse um 3 % nachgeben, hat der mit Kasse abends auch noch die 100 Euro, der, der morgens in Aktien eingestiegen ist, hat abends eben nur noch 97 %. Also Kurse beobachten, Portemonnaie scharf stellen und bei 4.500 bis 4.000 in dicke Dividendenwerte einsteigen. Cash is King. 2. Workshopreihe: "Mit der Businessplanwerkstatt zum eigenen Geschäftskonzept" Die Wirtschaftsförderung des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald veranstaltet im Herbst eine Businessplanwerkstatt für Gründungswillige. Im Rahmen von fünf Workshops lernen die Teilnehmer, wie sie ihre vorhandene Geschäftsidee zu einem schlüssigen Unternehmenskonzept weiterentwickeln und in einem Geschäftsplan beschreiben können. Kooperationspartner sind die Business Angels Freiburg und das Gründerbüro der Universität Freiburg. Die Workshops finden ab 20. Oktober 2011 statt. Herr Steuerberater Dr. Philipp Unkelbach von der Unkelbach Treuhand GmbH hält in der Veranstaltungsreihe 2 Vorträge. Er referiert zu steuerlichen Aspekten der Existenzgründung und zur Finanzierung des Gründungsvorhabens. An der Workshopreihe können höchstens acht Projekte teilnehmen. Interessenten bewerben sich zur Teilnahme bis zum 30. September 2011. Aus den eingegangenen Konzepten ermittelt eine Jury die aussichtsreichsten Vorhaben. Die Teilnahmegebühr beträgt 25,- Euro und ist sofort nach der Zusage an den Veranstalter zu bezahlen. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit auf der Homepage des Landratsamtes. 3. Termine und Hinweise zum Jahresende 2011 Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von Einkommensteuer-Erklärungen verpflichtet sind, haben ihre Steuererklärungen für 2010 in der Regel spätestens bis zum 31. Dezember 2011 abzugeben; diese Frist kann nicht ohne Angabe besonderer Gründe verlängert werden. Bei Überschreiten der Abgabefrist können Verspätungszuschläge festgesetzt werden. Für die Einhaltung der Frist ist es erforderlich, dass alle notwendigen Unterlagen, Belege etc. rechtzeitig vorliegen. 4. Werbungskostenabzug auch für die Kosten der ersten Berufsausbildung Nach derzeitigem Recht können die Aufwendungen für eine erste Berufsausbildung bzw. für ein Erststudium bis zum Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben steuermindernd abgezogen werden; für die durch eine weitere Berufsausbildung bzw. ein Zweitstudium verursachten Aufwendungen ist ggf. ein unbeschränkter Abzug als (vorweggenommene) Werbungskosten möglich. 5. „Nachträgliche“ Geltendmachung des Investitionsabzugsbetrags Die steuerliche Wirkung der Anschaffung oder Herstellung eines abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsguts des betrieblichen Anlagevermögens (z. B. eines PKW) kann zeitlich vorgezogen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei kann im Rahmen der Gewinnermittlung bzw. Steuererklärung ein Abzugsbetrag in Höhe von 40 % der voraussichtlichen Investitionskosten gewinnmindernd geltend gemacht werden. Hierfür ist es erforderlich, dass das Wirtschaftsgut, das voraussichtlich erworben werden soll, seiner Funktion nach benannt und die Höhe der voraussichtlichen Anschaffungskosten angegeben werden. Der Investitionsabzugsbetrag wird allerdings rückwirkend aufgehoben, wenn die Investition nicht innerhalb der nächsten drei Wirtschaftsjahre tatsächlich durchgeführt wird (§ 7g Abs. 1 ff. EStG). 6. Abgabe von Speisen an Imbissständen: 7 % Umsatzsteuer Der Handel von Lebensmitteln unterliegt grundsätzlich dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Dies gilt nicht nur für rohe, unverarbeitete Waren, sondern auch für verzehrfertig zubereitete Lebensmittel. Werden jedoch neben der Abgabe von Speisen Dienstleistungen angeboten, wie in Gaststätten oder Restaurants, unterliegt die gesamte Leistung (einschließlich der „gelieferten“ Lebensmittel) dem Regelsteuersatz von 19 %. Aber auch bei Imbiss- oder Verkaufsständen z. B. auf Wochenmärkten, bei Festen oder bei sonstigen Veranstaltungen kann der höhere Steuersatz in Betracht kommen, wenn im Zusammenhang mit der Abgabe der Speisen Verzehreinrichtungen (z. B. Tische und Stühle, Geschirr) bereitgestellt werden. In diesem Fall sind die Umsätze aufzuteilen nach Umsätzen zum ermäßigten Steuersatz (Speisen „zum Mitnehmen“) und Umsätzen zum normalen Steuersatz (Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle). 7. Kosten für Hochbegabten-Schule als außergewöhnliche Belastung Der Bundesfinanzhof hat in einem neuen Urteil entschieden, dass Aufwendungen für den Besuch einer Schule für Hochbegabte als außergewöhnliche Belastung im Rahmen des § 33 EStG abziehbar sind, wenn der Besuch dieser Schule aus medizinischen Gründen notwendig ist. Im Urteilsfall ging es um ein verhaltensauffälliges Kind mit sehr hohem Intelligenzquotienten. Aus sozialpsychologischen und sozialmedizinischen Gründen empfahlen die Ärzte des Kindes den Besuch einer Internatsschule für Hochbegabte in Schottland, weil zu der Zeit in Deutschland keine vergleichbare Schule für die Altersgruppe verfügbar war. Entscheidend für den Abzug der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung ist der Nachweis der medizinischen Indikation, z. B. durch ärztliche Gutachten. 8. Regelmäßige Arbeitsstätte bei Arbeitnehmern Der Bundesfinanzhof hat – unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung – entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann. Dabei wurde die Auffassung aufgegeben, dass ein Arbeitnehmer, der an mehreren Einrichtungen des Arbeitgebers (regelmäßig) tätig ist, mehrere regelmäßige Arbeitsstätten haben könne (z. B. ein Bezirksleiter einer Einzelhandelskette). In diesen Fällen ist jetzt zu prüfen, wo sich der ortsgebundene Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit befindet, d. h., es ist festzustellen, ob und welcher betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers der Arbeitnehmer zugeordnet ist, welche Tätigkeiten er an den verschiedenen Arbeitsstätten im Einzelnen wahrnimmt oder wahrzunehmen hat und welches Gewicht diesen Tätigkeiten zukommt. 9. Schenkungsteuer bei Schenkungen unter Auflage und gemischten Schenkungen Eine gemischte Schenkung (§ 516 BGB) liegt z. B. dann vor, wenn ein Vermögenswert übertragen und dafür nur ein unangemessen niedriges Entgelt gezahlt wird. Von einer Schenkung unter Auflage (§ 525 BGB) spricht man z. B. dann, wenn ein Grundstück übereignet wird, das mit einem Wohnrecht zugunsten einer anderen Person belastet ist (Duldungsauflage) oder mit der Auflage, einer dritten Person eine Rente zu zahlen (Leistungsauflage). Während sich der Wert von Auflagen zugunsten Dritter schon bisher bei der Schenkungsteuer in vollem Umfang mindernd auf die Schenkungsteuer ausgewirkt hatte, war das bei gemischten Schenkungen insbesondere dann nicht der Fall, wenn der Steuerwert des übertragenen Vermögens deutlich unter dem tatsächlichen Verkehrswert lag; die eigene Leistung des Beschenkten konnte ggf. auch nur mit dem Anteil abgezogen werden, der dem Verhältnis zwischen Verkehrswert und Steuerwert des übertragenen Vermögens entsprach. Beispiel:
Erwerbsnebenkosten wie Gebühren des Notars oder des Grundbuchamts können jedoch aus Vereinfachungsgründen in vollem Umfang abgezogen werden. 10. Deutschland und Schweiz vereinbaren Steuerabkommen Deutschland und die Schweiz haben Einigung darüber erzielt, wie Kapitalerträge und Vermögen deutscher Bürger in der Schweiz in Zukunft steuerlich behandelt werden sollen. Ungeachtet der weiterhin bestehenden Möglichkeit, eine strafbefreiende Selbstanzeige abzugeben, soll künftig eine pauschale Besteuerung von Kapitalerträgen und Vermögen eingeführt werden; dabei soll die Anonymität der Bankkunden grundsätzlich gewahrt bleiben. | ||||||||||
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