Mandanteninformationsbrief

Dezember 2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie den aktuellen Mandanteninformationsbrief des Monats Dezember 2017. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder telefonisch unter 0761/38542-0.

Unser Mandantenrundbrief-Archiv finden Sie hier: http://www.newsletter.unkelbach-treuhand.de/mandantenrundbrief/archiv/inhalt.php?selectedYear=2013

Mit freundlichem Gruß

UNKELBACH TREUHAND GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

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Inhaltsübersicht:
  1. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum
  2. Transparenzregister: Bestehende Eintragungspflicht prüfen lassen
  3. Unkelbach intern: Vorträge für Existenzgründer
  4. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres
  5. Aufwendungen für beschädigte Wohnung keine anschaffungsnahen Herstellungskosten
  6. Tarifentlastungen und höhere Kindervergünstigungen ab 2018
  7. Kein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei selbstgenutzter Ferienwohnung
  8. Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Betriebs
  9. Studium im Alter: Erwerbsbedingt oder privat veranlasst?
  10. Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen für eine GmbH
  11. Kosten für das „Vorhalten“ einer Wohnung aus beruflichen Gründen als Werbungskosten

1. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum

Kaufen, halten, verkaufen? Eventuell Bitcoins kaufen? Immer häufiger fragen uns Kunden an, wir sollten einen beabsichtigten Kauf beurteilen bzw. eine bereits vollzogenen Kauf gutheißen. Fachfremde haben sich in die Materie eingelesen und äußern sich (oberflächlich) kompetent. Die Digitalwährung Bitcoin reißt einen Rekord nach dem anderen. Letze Woche stieg ihr Wert erstmals über 11 000 US-Dollar. Allein seit Jahresbeginn hat er sich mehr als verzehnfacht. Wer will da an der Seitenauslinie verweilen und nicht dabei sein? Bitcoin-Freunde träumen von der Währung der Zukunft und von weiteren Wertsteigerungen. Kritiker warnen vor einer gigantischen Finanzblase. Jetzt kommen auch offizielle Regulierer, Notenbanker und sogar Religionsbehörden nicht mehr daran vorbei, sich zum Bitcoin zu äußern. Der Grundtenor: Besser die Finger davon lassen! Die deutsche Finanzaufsicht warnt gar vor einem Totalverlust. Im Internet kursiert seit einiger Zeit folgende Rechnung: 2010 hatte ein Programmierer zwei Pizzen für 10 000 Bitcoins gekauft. Heute wäre dieser Betrag rund 100 Millionen Dollar wert. Besonders seit Anfang des Jahres steigt der Wert der Digitalwährung immer rasanter. Manch einer fühlt sich gar an die berühmte Amsterdamer Tulpenmanie erinnert. Im 17. Jahrhundert schlug eine zunächst harmlose Blumen-Liebhaberei reicher Niederländer in einen irrationalen Kaufrausch um. Die Amsterdamer rissen sich um die Tulpenzwiebeln, weil sie an immer weitere Wertsteigerungen glaubten. Am Ende waren manche Zwiebeln so teuer wie ein Haus - dann kam der Preisabsturz. Es gibt nichts, was für Bitcoin spricht, außer der Hoffnung, dass man ihn an jemanden für mehr verkaufen kann, als man dafür bezahlt hat. Ein Absturz des Bitcoins bis auf 100 Dollar wäre kein Wunder. Und: Während die Amsterdamer nach dem Zusammenbruch der Tulpen-Blase wenigstens noch ein paar Blumenzwiebeln besaßen, steht hinter einer Digitalwährung gar kein materieller Wert. Der Bitcoin ist die bekannteste von inzwischen über 1000 Digitalwährungen, die auch Kryptowährungen genannt werden. Eine Figur namens Satoshi Nakamoto, deren Identität bis heute nicht eindeutig geklärt ist, soll sie 2009 in Umlauf gebracht haben. Anders als herkömmliche Währungen wird der Bitcoin nicht von Zentralbanken und Regierungen kontrolliert. Es gibt auch keine Scheine oder Münzen in den Händen, sondern nur Bits und Bytes auf Computern. Bitcoins werden durch gigantische Rechenprozesse erzeugt. Dieses sogenannte Mining wird immer komplizierter, der Stromverbrauch dafür immer größer. Der bekannteste Kritiker ist wohl Jamie Dimon: Mit der Digitalwährung wird es nicht gut ausgehen, urteilte der JP Morgan-Chef auf einer Konferenz im September. „Bitcoin ist ein einziger Betrug“, und es sei ‚schlimmer als die Tulpenblase“. Auch Goldman-Sachs-Chef Lloyd Blankfein spricht von einer Bitcoin Blase. Star-Investor Warren Buffet riet den Leuten, die Finger von Bitcoin zu lassen, da sie nur eine Illusion seien. Nun könnte man Bankern und Geschäftemachern wie Buffet, Blankfein und Dimon Geschäftsinteressen unterstellen. Doch selbst der linksliberale Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz forderte ein Verbot, da die Digitalwährung keinerlei sinnvolle soziale Funktion erfüllt. Die Bundesbank warnt vor dem spekulativen Charakter, die Finanzaufsicht Bafin vor einem Totalverlust, ähnlich wie die Europäische Zentralbank. Die chinesische Zentralbank hat den Handel in Yuan verboten. Und die amerikanische Zentralbank Fed mahnt: Bitcoin könne das Finanzsystem destabilisieren. Was spricht für eine Digitalwährung? Es sei an die freiheitlichen Ökonomen Friedrich August von Hayek und Ludwig von Mises erinnert, die gegen staatliches Geld waren und die Auffassung vertraten, jeder solle sich die Währung selber aussuchen dürfen; beide hatten die Geschichte des Geldes untersucht und den Missbrauch des staatlichen Geldmonopols angeprangert, wohl zu Recht. Der Glaube an das Bitcoin-System liegt in der Technik begründet, die dahinter steckt: der Blockchain. Über sie habe niemand Kontrolle. Einzelne Daten werden in Blöcke geschrieben und wie in einer Kette miteinander verschränkt. Versucht man einen Block zu manipulieren, bricht die Kette - daher ist sie fälschungssicher, so heißt es. Sichergestellt werden soll das von gigantischen Rechenzentren, welche die Transaktionen überprüfen. Millionen Rechner werkeln im Hintergrund, ohne dass ein einzelner Einfluss nehmen könnte. Droht jetzt der große Bitcoin Knall? Die ersten Pioniere haben sich jedenfalls abgewendet. Rick Falkvinge, der Gründer der schwedischen Piratenpartei und Vordenker der Szene, hat vor wenigen Tagen einen Text auf seine Internetseite gestellt, in dem er sich von Bitcoin lossagt. „Niemand, den ich kenne, benutzt Bitcoin noch für irgendetwas, weil es Stunden dauert, eine Transaktion zu beenden, und sie mehr als 20 Dollar kostet“, schreibt er. Ihn habe im Jahr 2011 an Bitcoin fasziniert, dass Transaktionen frei, verlässlich und unmittelbar waren. Heute sei er ein Spekulationsobjekt, das noch dazu sehr viel Strom verbraucht. Der Bitcoin-Hype hat auch Deutschland erfasst. Eine Umfrage für SPIEGEL ONLINE zeigt aber einen Generationsunterschied: Jeder Dritte der unter 40-Jährigen sieht in der Digitalwährung eine reelle Geldanlage. Eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey für SPIEGEL ONLINE zeigt: Der Bitcoin ist in Deutschland inzwischen fast überall bekannt. Nur vier Prozent der Bürger wussten nicht, worum es sich dabei handelt. Als Geldanlage jedoch führt der Bitcoin in Deutschland noch ein Nischendasein. Knapp 15 Prozent der Bürger planen "eher" oder "auf jeden Fall", Bitcoin zu kaufen oder haben es bereits getan. Mehr als drei Viertel der Bürger haben das jedoch nicht vor, 64 Prozent antworten sogar mit einem entschiedenen "auf keinen Fall". Noch sind Bitcoin ein Nischenprodukt. Damit spiegelt die Umfrage ziemlich genau die Vorlieben der Deutschen bei der Geldanlage wieder: Nur 14 Prozent der Bürger besitzen Umfragen zufolge überhaupt Aktien oder Aktienfonds - also Geldanlagen, die auch Verluste einbringen können. Der Rest legt sein Geld lieber ohne Risiko an - auf Sparbüchern oder Tagesgeldkonten. Die Civey-Umfrage offenbart allerdings einen erheblichen Unterschied zwischen den Generationen: Je jünger, desto Bitcoin. Bei den unter 30-Jährigen besitzt fast jeder Zehnte bereits die Kryptowährung, weitere 27,3 Prozent planen den Kauf. Damit gilt der Bitcoin in dieser Altersgruppe bei mehr als jedem dritten Befragten als sinnvolle Geldanlage. Bei den Befragten von 30 bis 39 Jahren zeigt sich ein ähnliches Bild, hier ist es exakt ein Drittel, die Bitcoins entweder bereits besitzen oder den Kauf planen. Allerdings ist in dieser Altersgruppe auch der Anteil derer wesentlich größer als bei den Jüngeren, die "auf keinen Fall" in die Kryptowährung investieren wollen (43,4 zu 33,8 Prozent). Weit zurückhaltender sind die älteren Befragten - bei den Altersgruppen über 40 Jahren steht jeweils eine deutliche absolute Mehrheit dem Bitcoin-Kauf entschieden ablehnend gegenüber. Doch auch ihnen ist die Digitalwährung ein Begriff, selbst bei den über 65-Jährigen gaben nur rund vier Prozent an, den Bitcoin nicht zu kennen. Je jünger, desto offener für Bitcoin. Kaum eine Rolle bei der Haltung zum Bitcoin scheint hingegen zu spielen, wie viel Geld man überhaupt zur Verfügung hat. Angesichts des hohen Risikos wäre es durchaus denkbar, dass vor allem Menschen mit hohen Einkommen mit einem Kauf liebäugeln - quasi als Spielgeld mit hohen Gewinnchancen, dessen Verlust aber zu verschmerzen wäre. Unterteilt man die Befragten aber anhand ihrer Kaufkraft, unterschieden sich die Antworten kaum. Auch die Schulbildung oder der Beschäftigungsstatus wirkte sich nicht auffällig auf die Antworten aus. Tatsächlich scheint es eine Frage des Alters zu sein, wie offen jemand dem Bitcoin-Kauf gegenübersteht. Bitcoin ist aber nicht nur ein Bezahlsystem, sondern auch eine Währung an sich. Er ist also nicht nur Alternative zu Bargeld und Kreditkarte, sondern auch zu Euro und Dollar. Hinter der Währung steckt das revolutionäre Blockchain-Prinzip: eine dezentrale Datenbank, die alle Bezahlvorgänge der Digitalwährung verschlüsselt und dokumentiert. Sie ist ein kollektives Buchhaltungssystem aller Bitcoin-Transaktionen, die jemals getätigt wurden. Die Datenkette verlängert sich mit jeder Transaktion um ein weiteres Datenpaket und aktualisiert sich laufend selbst. Das digitale Währungssystem von Kryptowährungen ist von Staaten und Zentralbanken unabhängig. Das bietet Anonymität. Außerdem sind Bitcoins durch die Blockchain-Technologie fälschungssicher und lassen sich auf der ganzen Welt in Sekunden einsetzen. Wo sich bisher Finanzbuchhalter bei Transaktionen von Firmengeld durch Zahlenkolonnen hangelten, laufen mit Blockchains sämtliche Transaktionen automatisch im Hintergrund. Wie werden Bitcoins hergestellt? Im Gegensatz zu herkömmlichem Geld braucht es keine Zentralbank oder Notenbank, um die Währung auszugeben. Bitcoins entstehen auf den Rechnern ihrer Nutzer. Die Computer stellen durch komplexe Software Rechenleistung bereit, durch welche neue Bitcoins "geschürft" werden. Mit einem normalen PC lohnt sich das Schürfen längst nicht mehr, denn durch die starken Kursanstiege wird immer mehr Rechenleistung benötigt, um einen Bitcoin herzustellen. Professionelle Bitcoin-Schürfer stellen deshalb ganze Armeen von Rechnern auf, um gemeinsam leistungsstarke Netzwerke zu schaffen. Weltweit laufen "Mining"-Rechner Tag und Nacht und saugen dabei riesige Mengen an Strom: laut Berechnungen mehr als die US-Großstädte Chicago und San Francisco zusammen. So undemokratisch wie Geld nur sein kann, doch Gleichheit vor dem Bitcoin hin oder her: Die Cyberwährung hat auch große Nachteile. Der irrsinnige Stromverbrauch ist einer davon. Die Produktion von und vor allem der Handel mit Bitcoins benötigt in diesem Jahr ungefähr so viel Strom wie Irland oder Marokko. Im Falle eines Crashs ist es sehr gut möglich, dass das Bitcoin-Netzwerk aufgrund der aktuellen Kapazitätsgrenze von circa fünf Transaktionen pro Sekunde komplett überlastet wird - und keiner kommt raus. Elisabeth Roegele, die Chefin der deutschen Wertpapieraufsicht, kommentierte den Hype trocken: „Im Zweifelsfall droht Anlegern ein Totalverlust.“ Der Bitcoin-Kurs wird wesentlich auch durch politische Faktoren geprägt. Chinesische Anleger und Spekulanten, die die Kontrolle in ihrer Diktatur fürchten, versuchen sich mit ihren Bitcoins dieser Kontrolle zu entziehen und haben dadurch den Kurs in den vergangenen Jahren nach oben getrieben - das macht einen großen Anteil an der gegenwärtigen Blase aus. Unsere Beurteilung? Besser als Lotto und andere staatlich überwachten Wettspiele, aber schlechter als die hier regelmäßig besprochenen Anlagen in Wertpapieren oder Immobilien. Was verbirgt sich hinter der Kryptowährung? Im Ergebnis eine Zahl, die man im x-ten Block einsehen kann, wenn man die Passwörter nicht vergessen hat. Was verbirgt sich hin dem Euro? Das zeigt ein Blick in die Bilanz der Bundesbank: Saldiert man die Forderungen mit den Verbindlichkeiten in der Bilanz verbleiben für die umlaufende Geldmenge Gold, Wertpapiere, Währungsreserven und Kredite, alle nicht ohne Risiken, aber diese sind nachvollziehbar. Riesige Wertschwankungen sind unüblich, die Wechselkurse sind relativ konstant. Die Spiegelumfrage hat des Pudels Kern aufgedeckt: Die Anleger haben das Risiko erkannt und entsprechend ihrem Alter in ihrem Anlageportefeuille gewichtet. Wer Börsenabstürze schon miterlebt hat, weiß um die Abwicklung von Verkauforders wenn alle zum Ausgang in Geld stürmen: Nur wenigen Privilegierten gelingt das, die Letzten beißen die Hunde. Was zum Systemzusammenbruch führen könnte ist die zunehmende Rechnerleistung, die beim Schürfen neuer Coins (mittlerweile gibt es rund 1000 Kryptowährungen) und bei Transaktionen benötigt wird, da immer ein neuer Block entsteht. Was systemisch bedenklich ist, ist die Kreditfinanzierung von Coins durch den Anleger. Nicht dass hier eine Bank um Kredit nachgefragt wird, aber das in Coins investierte Geld wird ja erspart für diesen Zweck und andere Investitionen, die ansonsten ohne Kredit finanziert worden wären, werden nunmehr mit Kredit finanziert. Da mittlerweile auch Hausfrauen ohne ökonomische Kenntnisse von dem Hype infiziert werden, die bisher Erfahrungen mit Schenkkreisen oder Hütchenspielen hatten, Taxifahrer fundierte Tipps geben und Kirchen Stellung beziehen, scheint es nach persönlicher Erfahrung bis zum Knall nicht mehr lange hin zu sein. Was macht die Wirtschaft? Die Deutsche Bank erwartet eine Fortsetzung des Konjunkturaufschwungs. Das eröffnet Kurschancen. Eine Welt ohne Risiken sieht sie aber nicht. Als wichtigstes wirtschaftliches Risiko nennt die Bank ein unerwartetes Anspringen der Inflation, als dessen Folge die Notenbanken ihre Geldpolitik schneller straffen würden als derzeit an den Finanzmärkten vorhergesehen. Die Deutsche Bank stellt sich auf ein solches Szenario ein, indem sie bis Ende 2018 vier Leitzinserhöhungen der Fed voraussagt, während die Mehrheitsmeinung an den Finanzmärkten von zwei Leitzinserhöhungen ausgeht. In der Eurozone könnte die Europäische Zentralbank ab der zweiten Hälfte des Jahres 2018 mehr Vertrauen in den Konjunkturaufschwung erlangen und die Finanzmärkte dadurch veranlassen, eine straffere Geldpolitik einzupreisen. An den Märkten für zehnjährige Staatsanleihen sieht die Deutsche Bank daher Renditesteigerungen voraus. Ende des Jahres 2018 könnte die zehnjährige Bundesanleihe mit 0,90 Prozent rentieren und die zehnjährige amerikanische Staatsanleihe mit 3 Prozent. Nachdem die Anleger in den vergangenen Jahren mit einer guten Performance solcher Papiere verwöhnt worden sind, können damit in Zukunft Kursverluste drohen“, warnt UIrich Stephan, der Chef-Anlagestratege der Deutschen Bank. „Nach Jahren einer expansiven Geldpolitik und niedrigen Wirtschaftswachstums sind jetzt die Unternehmensgewinne die fundamentalen Kurstreiber.“ In den Vereinigten Staaten würden zunehmend die Investitionen der Unternehmen anstelle von Aktienrückkaufprogrammen eine wichtige Quelle steigender Gewinne je Aktie sein, was positiv zu werten sei. In Europa erwartet Stephan überdurchschnittliche Steigerungen der Unternehmensgewinne je Aktie vor allem in Italien und in der Schweiz. Die DZ Bank sieht den Dax auf 14000 Punkte steigen. „Die Bewertung der Aktien ist nicht mehr günstig, aber auch nicht generell zu teuer“, stellt die Bank fest. Angesichts der erwarteten Steigerung der Unternehmensgewinne um 8 bis 10 Prozent im kommenden Jahr könnten daher auch die Aktienkurse weiter steigen, ohne dass die Bewertungen der Aktien zulegten. „Wenn es Überbewertungen gibt, finden sie sich am Anleihemarkt“, ergänzte die Bank. Es mehrten sich zwar die Gefahrenzeichen für ein Ende der Hausse, aber viele Ampeln stünden noch nicht auf Rot. Die DZ Bank nennt für Ende 2016 ein Dax-Ziel von 14 000 Punkten, aber dies heißt nicht, dass die Analysten der Bank einen linearen Anstieg der Kurse erwarten. Zwischenzeitliche Kursrückschläge sind immer möglich. In diesem Jahr habe der Dax bisher nur Kursrückgänge von maximal 4 Prozent erlebt, sagte Kahler, der dies als sehr ungewöhnlich bezeichnet, denn bei einer langfristigen Betrachtung habe der Dax bisher innerhalb eines Jahres um 17 Prozent geschwankt. Es wäre kein Beinbruch, wenn der Dax in den kommenden Monaten bis rund 11 800 Punkte nachgäbe, so die Bank. Das Musterportfolio der Bank besteht derzeit zu 41 Prozent aus Aktien und zu 59 Prozent aus Anleihen. Die Dekabank rät Anlegern, vor Neuengagements am Aktienmarkt einen Rückschlag abzuwarten. Die geldpolitische Wende in den Vereinigten Staaten, wo die Bank in den kommenden 24 Monaten sechs Leitzinserhöhungen erwartet, werde die Märkt etwas durchschütteln, solche temporären Unsicherheiten seien aber normal, eher ungewöhnlich sei dieses Jahr mit seinen geringen Aktienkursschwankungen gewesen. Letztlich werde es 2018 zu keinen Verwerfungen kommen. Zu erwarten sei eine Zwischenkorrektur, die den Dax von derzeit 13 000 auf 11 000 Punkte drücken könnte. „Das wäre dann eine Einstiegsgelegenheit in Europa und auch an den Börsen der Schwellenländer“, so die Bank zu Journalisten. Immobilien werden trotz Höchstpreisen nicht in einer Blase gesehen, denn für eine Spekulationsblase fehle dem Boom ein wesentliches Element: eine deutlich wachsende private Verschuldung zur Finanzierung der Immobilien. Die Privatkunden von Julius Bär halten nach wie vor relativ viel Kasse in ihren Portfolios, der Barmittelanteil habe zuletzt bei 21 Prozent gelegen. Was tun? Insbesondere bei älteren Zeitgenossen, die durch Arbeit nicht mehr verlorenes Kapital wiedergewinnen können, sollten durch Liquiditätspositionen Preisverfällen vorbeugen und dann gegebenenfalls setzen. Jüngere Spekulanten oder solche mit viel Geld mögen weiter setzen. In Kryptowährungen jedoch nur, wenn sie zu weit von Baden-Baden entfernt wohnen.

Wie immer an dieser Stelle ein paar Bonmots zu Aktienmarktstrategien:

  • „Investiere nur in eine Aktie, deren Geschäft du auch verstehst.” - Waren Buffett - (soweit um Bitcoin)
  • „Die beiden schwersten Sachen an der Börse sind, einen Verlust hinzunehmen und einen kleinen Profit nicht zu realisieren.” - André Kostolany -
  • Es ist bei weitem besser, ein herausragendes Unternehmen zu einem anständigen Preis zu kaufen, als ein anständiges Unternehmen zu einem herausragenden Preis.” — Waren Buffett —

Haben Sie Rentabilitätsprobleme, sei es mit dem Hintergrund Kapitalanlage in oder Finanzierung aus der Schweiz oder der geringen Höhe aufgrund der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Vermögensdispositionen und Altersvorsorge unsicher, lassen Sie sich von uns beraten. Für ein unverbindliches erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt.

Wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die weiterhin instabile Konjunktur und die anhaltende Systemkrise sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung.

Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung ihres Unternehmens gewinnen.

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2. Transparenzregister: Bestehende Eintragungspflicht prüfen lassen

Mit Inkrafttreten der Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG) Ende Juni 2017 wurde das sogenannte Transparenzregister eingeführt (§§ 18-26 GwG). Es dient der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Wesentliche Neuerung hierbei ist, dass gemäß § 20 Abs. 1 GwG insbesondere juristische Personen des Privatrechts (z.B. AG, GmbH, e.V.) und Personengesellschaften (z.B. OHG, KG, GmbH & Co. KG), aber auch Trustees und Treuhänder die Pflicht haben, Angaben zu den „wirtschaftlich Berechtigten“ der Vereinigung einzuholen, aufzubewahren, auf aktuellem Stand zu halten und der registerführenden Stelle unverzüglich zur Eintragung in das Transparenzregister mitzuteilen.

„Wirtschaftlich Berechtigte“ sind die in § 3 GwG definierten Personen. Umfasst sind davon natürliche Personen, unter deren Kontrolle eine Vereinigung letztlich steht. Bei juristischen Personen sind das grundsätzlich die Gesellschafter, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile halten, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben (bspw. Stimmbindungsverträge).

Zum wirtschaftlich Berechtigten sind folgende Angaben zu machen:

1.Vor- und Nachname,

2.Geburtsdatum,

3.Wohnort und

4.Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses.

Die Mitteilungspflicht gilt als erfüllt, wenn und soweit sich die Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen öffentlichen Registern (z.B. Handelsregister) ergeben und diese Dokumente elektronisch abrufbar sind.

Die Verletzung der Meldepflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern von bis zu EUR 100.000 geahndet werden. Die Mitteilungspflicht besteht seit dem 1. Oktober 2017.

Bei Zweifeln über eine bestehende Mitteilungspflicht sollten sie diese durch eine fachlich qualifizierte Person prüfen lassen. Hierzu steht Ihnen in unserem Hause Herr Rechtsanwalt Christian Unkelbach zur Verfügung.

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3. Unkelbach intern: Vorträge für Existenzgründer

Am Freitag, den 08. Dezember und Samstag, den 09. Dezember 2017, findet wie jedes Jahr das Blockseminar „Finanzen, Recht und Steuern für Gründerinnen und Gründer“ im Rahmen der Seminar-Reihe „Entrepreneurship-Kompetenzen“ statt. Hier hält Herr WP/StB Dr. Philipp Unkelbach einen Vortrag zum Thema „Gründungsformalien und Steuern".

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie auf der Website der Universität Freiburg.

Für Existenzgründer ist regelmäßig auch der Zahlenteil des Businessplans von Interesse. Hierzu hält Herr Dr. Unkelbach am 13. Dezember 2017 den Vortrag Finanzplanung Teil II für das Seminar „Der Businessplan: methodische Grundlagen für die unternehmerische Selbstständigkeit und zur Realisierung von eigenen Ideen“ an der Universität Freiburg.

Die Veranstaltungen sind nicht öffentlich zugänglich, sondern stehen nur den jeweils eingeschriebenen StudentInnen offen.

Die Vortragsunterlagen senden wir jedoch auf Nachfrage gerne zu.

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4. Inventur am Ende des Wirtschaftsjahres

Die Verpflichtung zur Inventur ergibt sich aus den §§ 240 und 241a Handelsgesetzbuch sowie aus den §§ 140 und 141 Abgabenordnung. Nach diesen Vorschriften sind Jahresabschlüsse aufgrund jährlicher Bestandsaufnahmen zu erstellen. Eine Inventur ist danach nur erforderlich, wenn bilanziert wird. Die ordnungsgemäße Inventur ist eine Voraus setzung für die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Bei nicht ordnungsmäßiger Buchführung kann das Finanzamt den Gewinn teilweise oder vollständig schätzen

Das Inventar muss die Überprüfung der Mengen und der angesetzten Werte ermöglichen. Es ist daher notwendig, dass über jeden Posten im Inventar folgende Angaben enthalten sind:

  • die Menge (Maß, Zahl, Gewicht)
  • die verständliche Bezeichnung der Vermögensgegenstände (Art, Größe, Artikel-Nummer)
  • der Wert der Maßeinheit

Zur Unterstützung der Inventurarbeiten sind Hinweise in der beigefügten Anlage zusammengefasst.

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5. Aufwendungen für beschädigte Wohnung keine anschaffungsnahen Herstellungskosten

Wenn ein Mieter die Wohnung erheblich beschädigt, bleibt dem Vermieter häufig nichts anderes übrig, als die Wohnung auf eigene Kosten wieder instand zu setzen. Bisher war nicht geklärt, ob dem Vermieter hier ggf. ein Sofortabzug als Werbungskosten versagt wird, wenn die Kosten für Instandhaltung und Renovierung (ohne Umsatzsteuer) innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung entstehen und diese 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten; § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG).

Der Bundesfinanzhof hat nun in einem aktuellen Urteil entschieden, dass entsprechende Kosten – sofern der Schaden nach der Anschaffung verursacht wurde – nicht in die anschaffungs nahen Herstellungskosten einzubeziehen sind. Im Streitfall verursachte der Mieter Schäden wie eingeschlagene Scheiben an Türen, Schimmelbefall an Wänden und zerstörte Bodenfliesen; ein Rohrbruch im Badezimmer wurde nicht ge - meldet.

Die Kosten zur Beseitigung von Schäden, die nachweislich erst zu einem späteren Zeitpunkt durch das schuldhafte Handeln des Mieters verursacht worden sind, können als sog. Erhaltungsaufwand und damit als Werbungskosten sofort abgezogen werden.

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6. Tarifentlastungen und höhere Kindervergünstigungen ab 2018

Im Dezember 2016 wurden Steuerentlastungen für 2017 und 2018 gesetzlich festgelegt.7 Ab 2018 ergeben sich folgende Änderungen:

20172018

Grundfreibetrag

  
Alleinstehende (Einzelveranlagung) 8.820 €9.000 €
Ehepartner (Zusammenveranlagung)17.640 € 18.000 €

Kinderfreibetrag

(der Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bleibt unverändert bei 2.640 €)

4.716 €

 

4.788 €

 

Unterhaltshöchstbetrag8.820 € 9.000 €

Im Rahmen des Abbaus der sog. kalten Progression werden darüber hinaus auch für 2018 die Grenzwerte des progressiven Steuertarifs um eine geschätzte Inflationsrate erhöht, was zu geringen Steuerentlastungen führt. Ein Alleinstehender kann durch die Tarifänderung bis zu 273 Euro Einkommensteuer im Jahr einsparen – allerdings erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 260.533 Euro.

Das Kindergeld wird 2018 um monatlich 2 Euro pro Kind erhöht.

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7. Kein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn bei selbstgenutzter Ferienwohnung

Liegen zwischen dem Kauf und dem Verkauf eines Grundstücks nicht mehr als zehn Jahre, ist ein eventueller Veräußerungsgewinn als privates Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Ausgenommen sind hier lediglich Veräußerungen von Grundstücken, die im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren (bei kürzerer Besitzdauer: ausschließlich) zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

Fraglich war, ob die Veräußerung einer Wohnung innerhalb von zehn Jahren auch dann steuerfrei bleibt, wenn die Wohnung nicht dauernd und durchgängig zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde, wie dies bei einer Zweit- oder Ferienwohnung regelmäßig der Fall ist. Das hat der Bundesfinanzhof jetzt positiv entschieden. Danach muss eine Wohnung nicht das ganze Jahr tatsächlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Es reicht aus, wenn die Wohnung in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht, also genutzt werden könnte.

Die Möglichkeit der Selbstnutzung muss über einen zusammenhängenden Zeitraum von drei Kalenderjahren erfüllt sein, wobei nur im mittleren Kalenderjahr eine ganzjährige Nutzungsmöglichkeit gegeben sein muss.

Die Veräußerung einer Ferienwohnung ist damit auch dann steuerfrei, wenn sie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung erfolgt. Dies gilt allerdings nicht für vermietete Ferienwohnungen, weil diese regelmäßig nicht als Wohnung „zur Verfügung stehen“.

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8. Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung eines Betriebs

Insbesondere im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen auf Angehörige (z. B. Kinder) im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge werden wiederkehrende Leistungen zugunsten der bisherigen Eigentümer (Eltern) vereinbart. Wurden entsprechende Verträge nach 20079 geschlossen, können derartige Versorgungsleistungen dann vom Übernehmer in voller Höhe als Sonderausgaben berücksichtigt werden, wenn es sich bei dem übertragenen Vermögen um Betriebsvermögen handelt. Dazu gehören auch Anteile an Personenunternehmen oder ein mindestens 50 %iger Anteil an einer GmbH.

Der Bundesfinanzhof hat jetzt die gesetzliche Regelung und die Praxis der Finanzverwaltung bestätigt, wonach Versorgungsleistungen bei Übertragung von GmbH-Anteilen nur dann begünstigt sind, wenn der Übernehmer der Anteile die Geschäftsführung der Gesellschaft vom Übergeber übernimmt; ein Sonderausgabenabzug kommt jedoch nicht in Betracht, wenn der Übergeber nach der Übertragung der Anteile weiterhin (Mit-)Geschäftsführer bleibt, wenn auch nur für eine Übergangszeit.

Beispiel:

V ist Alleingesellschafter und Geschäftsführer der X-GmbH. Er überträgt zum 1. Januar 01 50 % der GmbH-Anteile gegen eine lebens lange Versorgungsrente (in Höhe von 1.000 € monatlich) auf seinen Sohn S. S wird zum weiteren Geschäftsführer bestellt.

Anfang 05 überträgt V den restlichen Anteil von 50 % auf S (gegen Erhöhung der Versorgungsrente um weitere 1.500 € monatlich); V zieht sich vollständig aus der Geschäftsführung zurück.

Im Beispielsfall können die Versorgungsleistungen erst ab dem Jahr 05 in Höhe von 1.500 Euro monatlich berücksichtigt werden, weil S erst ab diesem Zeitpunkt die Geschäftsführung (von V) übernommen hat. Die Übertragung ist nur begünstigt, wenn und solange der Übernehmer (S) eine Geschäftsführungstätigkeit für die erworbene Gesellschaft ausübt. Voraussetzung ist jedoch stets, dass der Übergeber (V) seine Geschäftsführungstätigkeit insgesamt aufgibt. Da dies in 01 (noch) nicht der Fall war, scheidet ein Sonderausgabenabzug für die seitdem gezahlten Versorgungsleistungen in Höhe von 1.000 Euro monatlich aus.

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9. Studium im Alter: Erwerbsbedingt oder privat veranlasst?

Bei Aufnahme eines Studiums im Alter bzw. im Ruhestand liegt regelmäßig die für einen Werbungskostenabzug erforderliche Erstausbildung nach § 9 Abs. 6 EStG vor. Für den Abzug als vorweggenommene Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben ist jedoch zusätzlich ein ausreichender wirtschaftlicher Zusammenhang mit künftigen Einnahmen nachzuweisen; dies gilt auch für den Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG. Es muss daher tatsächlich beabsichtigt sein, eine Erwerbsgrundlage zu schaffen oder zu erhalten, andernfalls sind die Kosten der privaten Lebensführung zuzuordnen und damit steuerlich nicht zu berücksichtigen.

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat aktuell die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für ein Studium im alters bedingten Ruhestand verneint.

Beispiel:

Seiner privaten Leidenschaft folgend nimmt A mit 63 Jahren ein Studium der Theaterwissenschaften auf und schließt das Bachelorstudium ab. Der Masterabschluss erfolgt voraussichtlich im Alter von 74 Jahren, sodass ein Berufseinstieg bei nachfolgender Hospitation frühestens mit 75 Jahren erwartet werden kann. Eine wirtschaftliche Notwendigkeit zur Aufnahme einer Tätigkeit besteht nicht, weil ausreichende Einkünfte zur Verfügung stehen.

Das Gericht versagte die steuerliche Berücksichtigung der Aufwendungen im Hinblick auf das Alter, insbesondere bei einem möglichen Berufseinstieg, die Dauer des Studiums und dass keine wirtschaftliche Notwendigkeit zur Aufnahme einer Tätigkeit besteht.

Sollte tatsächlich nachfolgend eine Tätigkeit aufgenommen werden (z. B. als freiberuflicher Theaterkritiker mit Gewinnerzielungsabsicht), wären allerdings die Einkünfte – unabhängig vom versagten Abzug der Ausbildungskosten – zu versteuern.

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10. Eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen für eine GmbH

Werden Anteile an einer GmbH veräußert, werden der Verkaufserlös und die Anschaffungskosten der Beteiligung (i. W. das Stammkapital) gegenübergestellt. Übersteigt der Erlös die Anschaffungskosten, ergibt sich regelmäßig ein steuerpflichtiger Gewinn; beträgt die Beteiligungsquote mindestens 1 %, unterliegt der Gewinn regelmäßig dem Teileinkünfteverfahren. Erreicht der Veräußerungserlös nicht die Höhe der Anschaffungskosten, entsteht ein Verlust, der ggf. mit anderen Einkünften verrechnet werden kann. Ähnliche Regelungen bestehen bei Auflösung der Gesellschaft. Die Höhe der Anschaffungskosten hat somit Einfluss auf die steuerlichen Auswirkungen.

Für den Fall, dass die GmbH in eine wirtschaftliche Krise gerät und der Gesellschafter im Insolvenzverfahren Finanzierungshilfen in Form von Darlehen zur Verfügung stellt oder für Bürgschaften in Anspruch genommen wird, wurde bislang der Wert des Darlehens als nachträgliche Anschaffungskosten im Rahmen des § 17 EStG behandelt, wenn die Darlehensgewährung gesellschaftsrechtlich veranlasst war. Davon gingen Rechtsprechung und Finanzverwaltung regelmäßig aus, wenn die Rückzahlung des Darlehens derart gefährdet war, dass ein Fremder das Risiko einer Kreditgewährung in der Krise nicht eingegangen wäre. Entsprechendes galt für vorher gewährte Darlehen, die nach Eintritt der Krise „stehen gelassen“ wurden.

Dieser Beurteilung ist jetzt der Bundesfinanzhof entgegengetreten. Das Gericht weist darauf hin, dass für derartige eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen seit einer Gesetzesänderung vor einigen Jahren keine gesellschaftsrechtliche Kapitalbindung mehr eintritt. Infolgedessen könnten entsprechende Darlehen auch steuerlich nicht mehr als nachträgliche Anschaffungskosten behandelt werden.

Das Urteil ist für Betroffene nachteilig. Es bedeutet, dass Aufwendungen des Gesellschafters aus einer Inanspruchnahme für Verbindlichkeiten der Gesellschaft im Insolvenzverfahren weder einen etwaigen Veräußerungs- bzw. Auflösungsgewinn mindern, noch einen entsprechenden verrechenbaren Veräußerungsverlust im Sinne des § 17 EStG erhöhen.

Das Gericht hat jedoch in diesem Zusammenhang eine Vertrauensschutzregelung getroffen: Wurden eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfen bis zum 27. September 2017 (Tag der Veröffentlichung des Urteils) geleistet oder wurde eine Finanzierungshilfe bis zu diesem Zeitpunkt eigenkapitalersetzend, können diese Vorgänge noch nach den bisherigen Grundsätzen behandelt werden.

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11. Kosten für das „Vorhalten“ einer Wohnung aus beruflichen Gründen als Werbungskosten

Aufwendungen für eine selbstgenutzte Wohnung können regelmäßig nur dann als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn ein Arbeitnehmer neben seinem eigenen (Familien-)Hausstand zusätzlich am Beschäftigungsort eine Wohnung unterhält, diese auch nutzt und eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vorliegt.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt entschieden, dass auch das bloße Vorhalten einer (ungenutzten) Wohnung am zukünftigen Beschäftigungsort zu Werbungskosten führen kann, wenn das Vorhalten ausschließlich aus beruflichen Gründen erfolgt.

Im Streitfall unterhielt eine Arbeitnehmerin eine Zweitwohnung am Beschäftigungsort. Während der Eltern zeit wohnte sie mit ihrem Lebensgefährten ausschließlich am Lebensmittelpunkt in einer anderen Stadt, behielt aber die ungenutzte Mietwohnung am ursprünglichen Beschäftigungsort bei. Nach dem Ende der Elternzeit plante die Arbeitnehmerin, wieder die bisherige Vollzeitstelle anzutreten und die Zweitwohnung dort wieder zu nutzen.

Das Gericht hat den Abzug von Werbungskosten für die Zweitwohnung anerkannt, aber auch klargestellt, dass private Gründe für das Vorhalten der Wohnung ausgeschlossen sein müssen. Ausschlaggebend im Urteilsfall war der Umstand, dass die Arbeitnehmerin nicht lediglich eine vage Aussicht auf ein Arbeitsverhältnis hatte oder gar nur die Absicht, sich dort zu bewerben, sondern ein unbefristetes ungekündigtes Arbeitsverhältnis vorlag, das lediglich durch Mutterschutz und Elternzeit unterbrochen war. Für die berufliche Veranlassung sprach auch, dass letztlich die Zweitwohnung in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Begründung eines (neuen) Arbeitsverhältnisses in einer anderen Stadt gekündigt wurde.

Nach Auffassung des Finanzgerichts handelt es sich bei den Aufwendungen für die Zweitwohnung zwar nicht um eine doppelte Haushaltsführung, aber um abzugsfähige (Werbungs-)Kosten für das „Vorhalten einer Wohnung aus ausschließlich beruflichen Gründen“.

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