Mandanteninformationsbrief Juli 2010 | | ||||||||||||||||||||
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Mit freundlichem Gruß UNKELBACH TREUHAND GMBH
1. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum Wirtschaftsminister Brüderle hat erklärt, dass die Krise nunmehr vorbei ist. Die Anleger sehen das wohl mehrheitlich anders. Merkels schwäbische Hausfrau merkt doch, dass die Krisenbeseitigungskosten von den Unternehmen und Immobilienbesitzern über die Banken in die Staatshaushalte weitergereicht wurden, so dass weitere Höhepunkte der Finanzkrise nicht ausgeschlossen sind, da doch noch offen ist, ob die Defizite ohne größere Inflation überhaupt jemals zurückgeführt werden können. Die Sanierung der öffentlichen Haushalte wird weit in die Zukunft verschoben. In der Bundesrepublik werden bis 2013 zunächst nur die Defizite halbiert und erst ab 2016 sollen die Haushalte ausgeglichen sein, so dass dann die Schulden zurückgeführt werden sollen. Man muss kein Prophet sein um vorauszusagen, dass wir bis Ende 2016 wieder in einer ganz normalen konjunkturellen Delle landen, die wiederum ein Deficit Spending verlangt, so dass es mit der Schuldenrückführung wiederum nichts werden dürfte. Im Gegenteil, die Schulden werden wieder steigen. Für den normalrisikobereiten Anleger kommen wegen dieser Gefahr eines Double Dip, also dem Rückfall in die Krise, nur europäische Aktien in Frage von Firmen, die in die schnell wachsenden Schwellenländer exportieren und bzw. oder seit Jahren dividendenstabil sind. Alle diese DAX-Riesen sind global aufgestellt, haben kaum Schulden und generieren mit satten Margen ausreichend Cash. Für Edelmetalle dürfte es bereits zu spät sein. Ebenfalls zu spät sein dürfte es für Anleihen. Wenn die Inflation kommt und sie kommt bereits importinduziert, rauschen die Kurse in den Keller, so dass für den aktuellen Anleger eine Mixtur aus Cash und Aktien sachgerecht erscheint. Wem Cash zu langweilig ist und bei den Festverzinslichen ein bisschen Risiko sucht oder braucht, sollte sich mal die Hochprozenter von Dürr, Thyssen-Krupp, Bertelsmann oder Heidelberger Zement ansehen. Die Markowitzsche Portfoliotheorie, mit der die Banken ihre Kunden einfangen, stellt sich zunehmend als akademischer anspruchsvoller Stuss heraus: Die Rendite steigt mit dem Risiko und das Risiko wird mit einem Gegenläufer ausgeschaltet. Man faselt dem Kunden vor, dass man, wenn man Regenschirmhersteller im Depot hat, auch Sonnenschirmhersteller im Depot haben muss, so dass eine Aktie immer läuft. Die Empirie hat nachgewiesen, dass langfristig die ruhigen wenig volatilen Dividendenträchtigen die größte Rendite abwerfen. Oder wenn Markowitz Recht hätte, dürften die gemanagten Fonds ja keine Verluste machen, machen sie aber. Abschließend noch zwei kleine Börsenweisheiten vom Kosto: Die ganze Börse hängt nur davon ab, ob es mehr Aktien gibt als Idioten - oder umgekehrt. Wer viel Geld hat, kann spekulieren; Vermögensaufbau checken! Gerne überprüfen wir Ihren Vermögensaufbau sowie Ihre Vermögensplanung bzw. erarbeiten mit Ihnen gemeinsam eine Strategie zur Erreichung Ihrer Vermögensziele und Altersversorgung. Im Gegensatz zu den Kreditinstituten verkaufen wir keine Produkte, so dass wir uns einzig an den Zielen unserer Kunden orientieren. Wir haben Anfang dieses Jahres die Business Angels Freiburg initiiert. Die Mitstreiter sind alle Unternehmer mit eigenem Gründungshintergrund. Insbesondere bei jungen Technologieunternehmen in der Seed- und Start up-Phase, die von überdurchschnittlich hohen Risiken und zugleich kleinen Transaktionsvolumina gekennzeichnet ist, kommt der Frage nach der Eigenkapitalausstattung eine zentrale Bedeutung zu. Eine Mitgliedschaft bei den BAF ist auch für Firmen von Interesse, die sich über die am Markt befindlichen Innovationen informieren wollen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Website www.business-angels-freiburg.de. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. 3. Seminar „Betriebliche Maßnahmen gegen die Krise“ Den Vortrag über die betrieblichen Bordmittel gegen die Krise haben wir in der IHK Stuttgart am 22. 6. 2010 wiederholt. Die Relevanz der Ausführungen betrifft nicht nur Gegenmaßnahmen gegen volkswirtschaftliche Krisen, sondern preis- und wettbewerbliche Strategien bei rückläufiger Nachfrage, also nicht nur Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität und Eigenkapitalmaßnahmen. Die Präsentation zum Seminar finden Sie auf unserer homepage zum Download unter: www.unkelbach-treuhand.de/download.php Eine von uns durchgeführte Krisenberatung wird von der KfW zu rd. 50 % gefördert. Nach einer Analyse der Krisenursachen werden konkrete Maßnahmen zur Unternehmenssicherung ausgearbeitet und die Geschäftsleitung bei der Umsetzung unterstützt. 5. „Finanzen, Steuern, Recht für Gründerinnen und Gründer“ am 16. und 17. Juli 2010 Am 16./17. Juli 2010 findet ein zweitägiges Blockseminar zum Thema „Finanzen, Steuern, Recht für Gründerinnen und Gründer“ statt. Das Seminar wird von dem Gründerverband CTO der Uni Freiburg organisiert. Folgende Themen werden die Referenten praxisnah mit den Teilnehmenden erarbeiten:
Steuerberater Dr. Philipp Unkelbach referiert zum Thema Gründungsformalien/Steuern. Anmeldungen sind noch kurzfristig möglich. Weitere Informationen auf http://www.cto.uni-freiburg.de/. 6. Geförderte Beratung von Handwerksunternehmen Steuerberater Dr. Philipp Unkelbach ist nun auch als Berater bei der BWHM, der Servicegesellschaft des Baden-Württembergischen Handwerkstages akkreditiert. Damit können wir nunmehr auch geförderte Beratungen speziell für Existenzgründer und Unternehmen im Handwerk anbieten. In schwierigen Unternehmensphasen wie Gründung oder Krise kann durch die Zuschüsse der Eigenanteil des Gründers für Beratungsleistungen stark reduziert werden. Für Details stehen wir gerne persönlich zur Verfügung. Weitere Informationen auch auf http://www.handwerk-bw.de/service/bwhm-beratung/beratungsprogramme/. Teilweise sind Hauptschüler nicht ausreichend auf die Anforderungen in der Wirtschaft vorbereitet. Dieses Know-how jenseits der schulischen Fächer vermitteln die Wirtschaftsjunioren Freiburg ehrenamtlich den Schülern der 8. Klasse in dem Projekt „Stufen zum Erfolg“. 8. Gleichstellung von Lebenspartnern und Ehegatten bei der Erbschaft-, Schenkung- und Grunderwerbsteuer Mit der Erbschaftsteuerreform wurde der Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Bezug auf den persönlichen Freibetrag (500.000 Euro) und den besonderen Freibetrag (max. 256.000 Euro) dem Ehegatten gleichgestellt. Im Rahmen des geplanten Jahressteuergesetzes 2010 ist jetzt vorgesehen, auch den Lebenspartner – wie den Ehegatten – in die günstigste Steuerklasse I aufzunehmen. Damit würden sich die Steuersätze – je nach Höhe der Erbschaft oder Schenkung – von 30 % bis 50 % auf 7 % bis 30 % reduzieren. Auch bei der Grunderwerbsteuer soll der Lebenspartner wie der Ehegatte behandelt werden. Das bedeutet insbesondere, dass der Erwerb von Grundstücken durch den Lebenspartner künftig steuerfrei ist. 9. Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit der Übertragung von Vermögen bei vorweggenommener Erbfolge Häufig werden bei der Übertragung von Vermögen auf Angehörige Versorgungsleistungen vereinbart, die der Übernehmende an den Übertragenden zu zahlen hat. Dieser Vorgang wird regelmäßig als „unentgeltlich“ betrachtet, sodass keine Veräußerungsgewinne entstehen. Die zu zahlenden Versorgungsleistungen können vom Übernehmenden (z. B. Kinder) als Sonderausgaben abgezogen werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) und sind vom Übergeber (z. B. ein Elternteil) entsprechend zu versteuern (§ 22 Nr. 1b EStG), was insgesamt vorteilhaft sein kann, wenn dieser eine geringere persönliche Steuerbelastung hat.
wenn aus dem Ertrag dieses Vermögens die Versorgungsleistungen erbracht werden können. Beispiel 1: Bei der Übertragung von GmbH-Anteilen ergeben sich zusätzliche Besonderheiten: Beispiel 2: Zu beachten ist ferner, dass der Übergeber seine Tätigkeit als Geschäftsführer für die GmbH aufgibt. Die Übertragung von GmbH-Anteilen ist nur begünstigt, solange der Nachfolger die Geschäftsführertätigkeit bei dieser Gesellschaft ausübt. Beispiel 3: Diese Regelungen gelten regelmäßig nicht für laufende Altverträge; sie sind erstmals auf Versorgungsleistungen anzuwenden, die auf einem nach dem 31. Dezember 2007 abgeschlossenen Übertragungsvertrag beruhen. 10. Festsetzungen des Solidaritätszuschlags auch auf Abgeltungsteuer vorläufig Spätestens seit Ende 2009 wird der Solidaritätszuschlag, der in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaft-, Einkommen- und Lohnsteuer erhoben wird, für die Veranlagungszeiträume ab 2005 vorläufig festgesetzt. Sollte das Bundesverfassungsgericht den Solidaritätszuschlag für verfassungswidrig erklären, können entsprechende Steuerveranlagungen geändert und der Zuschlag erstattet werden. 11. Gebäudeabschreibung nach Einlage in ein Betriebsvermögen Wirtschaftsgüter, die aus dem Privatvermögen in ein Betriebsvermögen eingelegt werden, sind grundsätzlich mit ihrem tatsächlichen Wert – dem Teilwert – anzusetzen. Wurde das Wirtschaftsgut zuvor zur Einkünfteerzielung genutzt (z. B. ein vermietetes Gebäude), so sind nach der Einlage die Abschreibungen anhand der um die bisher vorgenommenen Abschreibungen geminderten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zu ermitteln (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 5 EStG). Die Finanzverwaltung rechnet wie folgt: Beispiel:
Abschreibung ab 2010 jährlich 2 % von 300.000 € = 6.000 €. Nach Ablauf der 50-jährigen Abschreibungsdauer verbleibt ein Restwert von (700.000 € ./. 300.000 € =) 400.000 €, der grundsätzlich nicht weiter abgeschrieben werden kann.
Abschreibung ab 2010 jährlich 2 % von 500.000 € = 10.000 €. Nach 50 Jahren verbleibt ein Restwert von (700.000 € ./. 500.000 € =) 200.000 €, der grundsätzlich nicht weiter abgeschrieben werden kann.
12. Neue Regelung für den Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Gebäuden Grundsätzlich können Gebäude auch dann vollständig dem Unternehmen zugeordnet werden, wenn z. B. eine Wohnung privat genutzt wird. Bislang konnte in diesem Fall die Vorsteuer aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in voller Höhe geltend gemacht werden; die private Nutzung wurde dann als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer unterworfen. Hieraus entstanden regelmäßig Liquiditätsvorteile. 13. Aufwendungen bei Anwendung des Teileinkünfteverfahrens künftig generell nur beschränkt abzugsfähig Für die Besteuerung von Gewinnausschüttungen, Dividenden oder Gewinnen aus der Veräußerung einer privaten Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft kann das sog. Teileinkünfteverfahren (§ 3 Nr. 40 EStG) in Betracht kommen. Dabei sind entsprechende Einnahmen und Gewinne lediglich in Höhe von 60 % dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen; damit zusammenhängende Aufwendungen und Verluste können aber auch nur zu 60 % steuerlich berücksichtigt werden. 14. Umsatzsteuerliche Zuordnung von gemischt genutzten Gegenständen zum Unternehmen 15. Sog. Sanierungsklausel bei Kapitalgesellschaften bis auf Weiteres nicht anzuwenden Sind beim Erwerb von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft noch nicht genutzte Verlustvorträge vorhanden, dürfen diese – in Abhängigkeit von der Höhe der Beteiligung – nur eingeschränkt bzw. gar nicht geltend gemacht werden (siehe § 8c Abs. 1 KStG). Von dieser Regelung ist ab 2008 eine Ausnahme für sog. Sanierungsfälle geschaffen worden. Als Sanierung gilt eine Maßnahme, die darauf gerichtet ist, die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zu verhindern oder zu beseitigen und zugleich die wesentlichen Betriebsstrukturen zu erhalten (siehe § 8c Abs. 1a KStG). Sind die Voraussetzungen erfüllt, wurden Verlustvorträge aus entsprechenden Beteiligungen bislang steuerlich anerkannt. Gegen diese Regelung hat die Europäische Kommission jedoch ein Prüfverfahren eingeleitet, weil sie Zweifel an der Vereinbarkeit der Sanierungsklausel mit dem Europarecht hat. | |||||||||||||||||||||
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