Sonderrundschreibenzur Erbschaftsteuerreform | | |||||
Sehr geehrte Damen und Herren, Falls diese Nachricht nicht korrekt dargestellt wird, öffnen Sie bitte folgenden Link: Mit freundlichem Gruß UNKELBACH TREUHAND GMBH Erbschaftsteuerplanung bei Unternehmen: 5, 7 oder 10 Jahre Für Firmenerben wird es zukünftig zwei Optionen geben, deren Wahl bindend ist, d.h. nachträglich nicht revidiert werden kann. Option 1: Firmenerben, die den ererbten Betrieb im Kern sieben Jahre fortführen, werden von der Besteuerung von 85 % des übertragenen Betriebsvermögens verschont, vorausgesetzt, die Lohnsumme beträgt nach sieben Jahren nicht weniger als 650 % der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 50 % betragen. Option 2: Firmenerben, die den ererbten Betrieb im Kern zehn Jahre fortführen, werden komplett von der Erbschaftsteuer verschont, vorausgesetzt, die Lohnsumme beträgt nach 10 Jahren nicht weniger als 1000 % der Lohnsumme zum Erbzeitpunkt. Daneben darf der Anteil des Verwaltungsvermögens am betrieblichen Gesamtvermögen höchsten 10 % betragen. Verwaltungsvermögen sind beispielsweise fremdvermietete Immobilien oder Wertpapiere. Eine Unternehmensfortführung liegt nicht vor, wenn der Betrieb oder wesentliche Betriebsgrundlagen veräußert, Insolvenz angemeldet werden muss oder grundsätzlich mehr Geld aus dem Unternehmen entnommen als Gewinn erzielt wird. Die bisherige „Fallbeilregelung“, die eine volle Steuerzahlung vorsah unabhängig davon, wann gegen die Behaltefrist verstoßen wurde, wird durch eine Abschmelzungsregelung ersetzt. Beim 10-Jahresmodell führt somit eine Veräußerung nach 3 Jahren zu einer Nachzahlung von 70 %. Das zur vollen Steuerfreiheit führende 10-Jahresmodell ist risikobehafteter als das 7-Jahresmodell. Bei einem Verstoß gegen die Fortführung ist nach 5 Jahren noch die Hälfte an Steuern zu zahlen, wogegen bei dem 7-Jahresmodell noch knapp 25 % Steuern fällig wären. Daneben stellt Option 1 auf 650 % der Lohnsumme und Option 2 auf 1000 % der Lohnsumme ab. Beide Modelle stellen hinsichtlich der Wertermittlung auf den Ertragswert des Unternehmens ab. Diese liegt in der Regel über dem noch in diesem Jahr anzusetzenden Buchwert bei Personengesellschaften oder dem Anteilswert nach dem sog. Stuttgarter Verfahren. Der Unternehmer kann bis zum Jahresende noch das bis dahin gültige 5-Jahresmodell mit günstigerer Bemessungsgrundlage wählen. Es gibt zwar nur einen Betriebsvermögensfreibetrag von € 225.000 und eine 35 %-igen Abschlag, aber es gilt die in der Regel günstigere Bewertung. Daneben greift zwar die in der Behaltefrist die „Fallbeilmethode“ mit der vollen Nachversteuerung, aber die Behaltefrist beträgt nur 5 Jahre und eine Lohnsummenkontrolle findet nicht statt. Auch wird Verwaltungsvermögen nicht berücksichtigt und kann somit ohne steuerliche Nachteile übertragen werden. Unverändert blieb durch die Koalition, dass Beteiligungen an Kapitalgesellschaften unter 25 % als Verwaltungsvermögen gelten. Insbesondere hier sind Übertragungen ggf. vorzuziehen, da eine Besteuerung wie bei Privatvermögen erfolgt. Für Übertragungen in 2008 wird es in jedem Fall zeitlich eng, denn regelmäßig ist es bei der Gestaltung einer Unternehmensnachfolge nicht mit einem Schenkungsvertrag getan. Aktuelle Meldung am 11. 11., ein für Rheinländer wichtiges Datum: Berlin (Reuters) - Die Reform der Erbschaftsteuer ist auch nach der Grundsatzeinigung in der großen Koalition noch nicht unter Dach und Fach. Insbesondere die CSU sieht nach den Worten von Landesgruppenchef Peter Ramsauer Klärungsbedarf in zahlreichen Detailfragen. Die Probleme ließen sich aber bei "gesundem Menschenverstand" in den verbleibenden zwei Wochen bis zur Abstimmung im Bundestag noch ausräumen, sagte er am Dienstag in Berlin. Dabei gehe es unter anderem um die Bewertung von Betrieben. Im Grundsatz sei der Kompromiss in Ordnung und werde auch von der CSU getragen. Ein Bericht der "Bild"-Zeitung, wonach die CSU das Gesetzesvorhaben kippen wolle, sei falsch. Die bayerische FDP kündigte an, dass sie in der Koalition mit der CSU für Bayern im Bundesrat eine Enthaltung durchsetzen wolle. Der Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform führe zu Belastungen des Mittelstandes und sei für die FDP nicht zustimmungsfähig, sagte FDP-Landeschefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger dem "Handelsblatt" (Mittwoch-Ausgabe) laut Vorabbericht. Damit könnte sich die große Koalition aus Union und SPD in der Länderkammer nur noch auf eine hauchdünne Mehrheit von 35 Stimmen gegen 34 Stimmen stützen. Das "Nein" der FDP in Bayern und damit eine Enthaltung im Bundesrat bringt allerdings die CSU in die Bredouille. Nach den Worten Ramsauers sei ein einheitliches Stimmverhalten von Staatsregierung im Bundesrat und CSU-Landesgruppe im Bundestag geplant. Mit den von der CSU erreichten Nachbesserungen sei der Kompromiss seiner Ansicht nach auch für die FDP in Bayern mitzutragen. Zugleich versprach Ramsauer bereits die Reform der Reform nach der Bundestagswahl in einem Jahr. "In einer Koalition der Union mit der FDP kommt das Thema ganz sicher wieder auf den Tisch", sagte der CSU-Politiker. Dann müsse es zur Regionalisierung der Erbschaftsteuer kommen, die mit der SPD nicht zu machen gewesen sei. Die Spitzen von CDU, CSU und SPD hatten sich nach monatelangem Gezerre vorige Woche auf einen Reformkompromiss geeinigt. Auf Druck der CSU entfällt die Erbschaftsteuer bei Wohnungen und Häuser für Ehepartner und meist auch für Kinder ganz, wenn diese zehn Jahre darin wohnen bleiben. Auch Betriebserben müsse keine Steuern zahlen, wenn sie ihn mindestens zehn Jahre erhalten und keine Arbeitsplätze abbauen. Bei einer kürzen Frist von sieben Jahren werden 15 Prozent Steuern fällig. Geplant ist, dass der Bundestag die Erbschaftsteuerreform am 27. November beschließt, der Bundesrat dann in der letzten Sitzung des Jahres am 19. Dezember. Nach Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss die Reform zum Jahreswechsel in Kraft sein. Sonst entfällt die Erbschaftsteuer und damit rund vier Milliarden Euro Einnahmen, die in die Kassen der Länder fließen. | ||||||
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