Mandanteninformationsbrief Februar 2010 | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mit freundlichem Gruß UNKELBACH TREUHAND GMBH
1. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum China abhaken! Der nicht gewählte politische Führungskader des Landes kann sich nur so lange an der Macht halten, wie das System wirtschaftliches Wachstum erzeugt. Das hat in der Vergangenheit funktioniert und signalisiert zunächst eine Systemhoheit der Mischform zwischen Kommunismus in der Politik und Marktwirtschaft in der Wirtschaft. Als Leistungsnachweis kann der Bau des Drei-Schluchten-Staudamms einerseits und das Planfestsetzungsverfahren bei dem Ausbau der Rheintalbahn mit 50.000 Einwendungen hier in der Regio anderseits angeführt werden. Viele deutsche Firmen wenden sich von China ab und produzieren wieder in Europa, die Werkbank der Welt ist bereits weitergezogen. Die exorbitanten Exportüberschüsse funktionieren nur aufgrund der nachhaltigen Wechselkursmanipulation. Ein Beitrag zum Klimaschutz fällt aus, da er das systemerhaltende Wachstum bremsen könnte. Um den Wechselkurs exportfreundlich niedrig zu halten, werden die Auslandswährungen, insbesondere der Dollar, von der chinesischen Zentralbank aufgekauft und gegen die Landeswährung getauscht. Dieses führt zu einer Inflation in China, die einen Kostendruck erzeugt, der wiederum mit einer Abwertung bzw. mit dem Festhalten an den festen Wechselkursen erkauft werden muss. Dollar kommt! Anfang 2008 gab es 1,6 Dollar für einen Euro, Ende 2009 gut 1,5 Dollar und aktuell gut 1,4 Dollar. Langfristig ist der Dollar eine Inflationswährung, keine Frage. Fraglich ist nur, ob unser Euro stabiler ist. Zweifel hieran sind berechtigt. Die Aufwertung des Dollar liegt zunächst daran, dass das Wirtschaftswachstum in den USA für 2010 höher als für den Euroraum erwartet wird. Weiterhin wird damit gerechnet, dass die Zinswende in den USA eher als in Europa eingeleitet wird. Weiter spricht für den Dollar die Schwäche des Euro, der in der Heterogenität des Wirtschaftsraumes entspringt. Griechenland ist nur ein bekanntes Beispiel für die überbordenden Staatsschulden, die die ganze Währungsunion gefährden. Der IWF-Vorsitzende äußerte aktuell: „Es ist ernst. Aber ich glaube nicht, dass dies alles zu einem Auseinanderfallen der Währungsunion führen wird. Bezogen auf das Sozialprodukt beträgt die Verschuldung in %: Deutschland 290 %, Spanien 360 %, Frankreich 315 % und USA 300 %. Auch sind die Amerikaner in den letzten Jahren gegen das Leistungsbilanzdefizit angegangen. Da die Wirtschaftslage in den USA als wachstumsfreundlich einzustufen ist, wird ein Aktienengagement im Dollarraum durch den künftig niedrigen Wechselkurs risikomäßig abgefedert. Das Aufwärtspotential für Gold kommt daher nicht von ungefähr. Zinsen steigen! Wem die Aktien zu risikoreich sind, wird sich wohl Anleihen zuwenden müssen. Die Zinsstrukturkurve für Bundesanleihen läuft von einer Restlaufzeit von einem Jahr bis zu 10 Jahren von rd. 1,5 % bis knapp 3,5 %. Industrieanleihen für erste Adressen wie Daimler und VW rentieren mit einer Restlaufzeit von 4 bis 5 Jahren mit rd. 3,5 %, Langläufer werden höher verzinst. Wer den Rückzahlungszeitpunkt aussitzen kann, liegt wohl bei kurzen Laufzeiten nicht falsch. Kommt es zu der befürchteten Inflation werden Langläufer bis zur Endfälligkeit in den Keller geschickt. Strategie: Kurzläufer kaufen oder Aktienlangweiler. Langweiler kaufen! Da die wirtschaftliche Gesundung Deutschlands nicht gradlinig nach oben verlaufen wird und bei den hier gebotenen Empfehlungen nicht die Spekulation, sondern der nachhaltige Vermögensaufbau im Vordergrund steht, ist die Ausschüttung, die rd. die Hälfte des umsichtigen Vermögensaufbaus ausmacht, zu beachten. Aus dem DAX kommen in Betracht: E-ON, RWE, Allianz, Münchner Rück, aus dem Euro-Stoxx: Vivendi, Enel, Eni, auch eine France Telecom. Alle genannten Titel sind Billigheimer: KGV unter 10 und Dividendenrendite über 5 %. Erkennbar liegt die Dividendenrendite der Langweiler rund beim Doppelten der Obligationen. Vermögensaufbau checken! Gerne überprüfen wir Ihren Vermögensaufbau und Ihre Vermögensplanung. Fast alle Kunden sind von der geringen ökonomischen Ergiebigkeit ihrer langlaufenden Lebensversicherungen überrascht. Nicht beachtet wird regelmäßig, dass nur ein Teil der Prämien in den Vermögensaufbau fließen, rd. 30 % fressen Vertriebs-, Verwaltungs- und Risikoprämien auf. 2. Seminar „Unternehmensbewertung – Was ist mein Unternehmen wert? Zwecks Anmeldung rufen Sie uns bitte an oder lassen uns eine E-Mail zukommen. Anlässe für eine Unternehmensbewertung sind:
Unser Beratungsangebot umfasst auch eine Transaktionsberatung, in dem wir geeignete Käufer oder Verkäufer suchen, die Finanzierung arrangieren und die Verträge mitgestalten. Ob der Unternehmenskauf durch den Kauf von Wirtschaftsgütern oder durch den Kauf von Anteilen gestaltet wird, ist steuerlich erheblich, denn im ersten Fall kann der gekaufte Firmenwert abgeschrieben werden und so zur Finanzierung beitragen. Eine von uns durchgeführte Turn Around Beratung wird von der KfW zu rd. 50 % gefördert. Nach einer Analyse der Krisenursachen werden konkrete Maßnahmen zur Unternehmenssicherung ausgearbeitet und die Geschäftsleitung bei der Umsetzung unterstützt. Dr. Philipp Unkelbach wurde als Gastmitglied von den Wirtschaftsjunioren Freiburg aufgenommen. 5. Wachstumsbeschleunigungsgesetz
6. Einkunftsgrenzen bei Kindern über 18 Jahre Kinder können auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres steuerlich berücksichtigt werden, insbesondere wenn sie sich noch in der Berufsausbildung befinden; Entsprechendes gilt für das Kindergeld. In diesen Fällen ist jedoch eine Einkunftsgrenze zu beachten. Übersteigen die Einkünfte und Bezüge des Kindes diese Grenze, fallen sowohl Kindergeld als auch steuerliche Vergünstigungen für die Eltern weg. Die Grenze beträgt für das Jahr 2010 8.004 Euro. Bereits ein geringfügiges Überschreiten der Einkunftsgrenze führt zum vollständigen Wegfall der Kindervergünstigungen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass durch eine Gesetzesänderung ab dem 1. Januar 2010 folgende Verbesserungen bei der (steuerlichen) Förderung von Kindern in Kraft treten:
7. Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt Steuerfreie Einnahmen werden teilweise dem Progressionsvorbehalt unterworfen (§ 32b EStG). Das gilt insbesondere für Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Krankengeld usw.). Für die Bemessung des Einkommensteuersatzes auf die übrigen, steuerpflichtigen Einkünfte werden diese steuerfreien Zahlungen mit berücksichtigt, erhöhen also regelmäßig die Steuerbelastung. 8. Neue Abschreibungsregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter
Liegen die Voraussetzungen für beide Regelungen vor – was bei Anschaffungskosten bis 410 Euro der Fall ist –, kann grundsätzlich zwischen beiden Regelungen gewählt werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Ausübung der „Wahl“ eine Bindung für alle anderen in dem Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter bedeuten kann: Für Wirtschaftsgüter über 150 Euro tritt eine Bindung ein, d. h., die Sammelpostenregelung kann nur einheitlich für alle Wirtschaftsgüter bis 1.000 Euro in Anspruch genommen werden – oder gar nicht, dann kommt nur die GWG-Regelung bis 410 Euro und für die teureren Gegenstände die Regelabschreibung in Betracht. Bei durchgängiger Anwendung der Sammelpostenregelung ist eine Sofortabschreibung nur bis 150 Euro möglich und eine Abschreibung mit günstigeren Abschreibungssätzen (insbesondere bei PC) unzulässig. Unternehmer U schafft in 2010 folgende Gegenstände an (Anschaffungskosten ohne Umsatzsteuer): a) einen Schreibtisch (395 €) b) einen Büroschrank (749 €) c) einen PC (970 €) U hat folgende Möglichkeiten: a) Der Schreibtisch könnte nach der GWG-Regelung sofort abgeschrieben werden. Das hätte allerdings zur Folge, dass die Sammelpostenregelung für die anderen Gegenstände nicht in Betracht kommt, weil die Regelung nur für alle im Wirtschaftsjahr erworbenen Wirtschaftsgüter angewendet werden kann (§ 6 Abs. 2a Satz 5 EStG n. F.). Ein Verzicht auf die Sammelpostenregelung wäre – bezogen auf den Büroschrank mit einer Abschreibungsdauer von 13 Jahren – nachteilig. b) Der Büroschrank kann – statt der Regelabschreibung – nur nach der Sammelpostenregelung abgeschrieben werden. Wird für den Schrank und den Schreibtisch die Sammelpostenregelung in Anspruch genommen, muss dies auch für den PC (Regelabschreibungsdauer: 3 Jahre) erfolgen, was in diesem Fall nachteilig ist. c) Für den PC ist die Sammelpostenregelung nachteilig. Die Inanspruchnahme der günstigeren Regelabschreibung bedeutet aber, dass für keine anderen im selben Wirtschaftsjahr angeschafften Gegenstände die Sammelpostenregelung angewendet werden kann. 9. Neue Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen ab 2010 Durch das Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz wurde eine neue Aufbewahrungspflicht für Privatpersonen eingeführt (vgl. § 147a Abgabenordnung). Wenn die Summe der positiven Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und aus den sonstigen Einkünften im Sinne des § 22 EStG im vorangegangenen Kalenderjahr größer als 500.000 Euro war, müssen die Aufzeichnungen und Unterlagen über die Einnahmen und Werbungskosten, die mit diesen Einkünften im Zusammenhang stehen, 6 Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungspflicht gilt – wie im betrieblichen Bereich – auch für elektronische Daten. 10. Die sog. Wegzugsteuer ist verfassungsgemäß Die internationalen Vereinbarungen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen weisen das Besteuerungsrecht für Veräußerungsgewinne z. B. aus privaten Kapitalbeteiligungen regelmäßig dem Wohnsitzstaat zu. Wird der Wohnsitz in das Ausland verlegt, wäre die spätere Veräußerung einer Firmenbeteiligung in Deutschland nicht mehr steuerpflichtig. Die sog. Wegzugsbesteuerung soll daher sicherstellen, dass stille Reserven, die zum Zeitpunkt des Wegzugs in Anteilen an inländischen Kapitalgesellschaften vorhanden sind, der deutschen Besteuerung unterliegen. 11. Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2010 Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich übermitteln, können die Fristverlängerung für 2010 in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden Antrag bereits für 2009 gestellt hatten oder diesen Antrag erstmals bis zum 10. Februar 2010 stellen. Die Voranmeldung und die Umsatzsteuer-Vorauszahlung sind dann für Januar am 10. März, für Februar am 10. April usw. fällig. Für den Antrag ist ein amtlich vorgeschriebener Vordruck zu verwenden. 12. Lohnsteuerbescheinigungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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