Sonderrundschreiben

Lebensversicherungen kündigen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei übersenden wir Ihnen ein Sonderrundschreiben zum Thema "Lebensversicherungen kündigen?". Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder telefonisch unter 0761/38542-0.

Unser Mandantenrundbrief-Archiv finden Sie hier: http://www.newsletter.unkelbach-treuhand.de/mandantenrundbrief/archiv/inhalt.php

Mit freundlichem Gruß

UNKELBACH TREUHAND GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

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Lebensversicherungen kündigen?

Über die geringe, falls überhaupt anfallende, Einzahlungsrendite der Kapitallebensversicherungen haben wir vielfach berichtet. Ursache sind die zu hohen Kosten der Versicherer. Vor kurzem wurde im Handelsblatt veröffentlicht, dass eine Lebensversicherung sogar eine „Umdeckung“ vorgenommen hat, um den Versicherten millionenschwere Zinserträge vorzuenthalten. Dabei wurden ältere hochverzinsliche Lebensversicherungsverträge in niedrig verzinsliche sogenannte Unfallversicherungen mit Beitragsrückgewähr gegen Einmalbetrag ausgetauscht. Zum Vorteil des Vertreters und der Versicherung und zum Nachteil des Versicherten.

Nunmehr werden die Kosten der Griechenlandstützung und der Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der anderen Schwachländer mit niedrigen Zinsen sozialisiert, sonst gehen einige Lebensversicherer pleite. Die Versicherer haben alle Probleme, ihre teilweise noch sehr hohen Garantiezinsen auf den Sparanteil der Zahlungen zu verdienen. Sparanteil ist der Teil der Zahlungen der nicht für die Verwaltung der Versicherung verwandt wird und wesentlich niedriger ist als die Zahlungen der Versicherten.

Anstatt zu sparen oder ihre Ausschüttungen zu reduzieren haben sich die Versicherungen an den Gesetzgeber gewandt, der die EZB nötigt, die Zinsen niedrig zu halten.

Ergebnis: Das Versicherungsvertragsgesetz wird zum 21. 12. 2012 geändert.

Nach der Änderung werden die Kunden künftig nicht mehr wie bislang automatisch mit der Hälfte der stillen Reserven auf festverzinsliche Wertpapiere beteiligt, sofern sie ihren Vertrag kündigen oder die Police abläuft. Stattdessen wird in einem komplizierten Verfahren ein Faktor zur Stabilisierung der Lebensversicherer abgezogen und erst danach die Beteiligung der Kunden ermittelt. Die Beteiligung der Kunden wird künftig deutlich unter den bisherigen Werten liegen.

Von 5 % bis 10 % der Auflaufleistung ist in der Branche die Rede. Wer also bisher mit € 100.000 rechnete kann nach den neuen Bedingungen zu Jahresende nur noch mit € 90.000 rechnen.

Bei einer Vertragskündigung entfallen auf der anderen Seite die Überschussgewinnanteile.

Wenn der Rückkaufswert vor dem nahen Vertragsende hoch ist, lohnt sich meist eine Kündigung.

Notwendig ist eine Berechnung.

Haben Sie Versicherungen, die bald fällig werden, oder indirekte Finanzierungsmodelle zur Schlusstilgung einer nicht zu tilgenden Finanzierung abgeschlossen und sind nunmehr unsicher hinsichtlich der Schlusszahlung, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Impressum:

UNKELBACH TREUHAND GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Kaiser-Joseph-Straße 260
79098 Freiburg

 

Tel.: 0761 38542-0
Fax.: 0761 38542-77
Mobil: 0172 7662078
Skype: p.unkelbach
e-mail: info@unkelbach-treuhand.de
www.unkelbach-treuhand.de

 

Sitz Freiburg
AG Freiburg i. Br. HRB 3750
Geschäftsführer:
Peter Unkelbach WP/StB
Dr. Philipp Unkelbach WP/StB


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