Mandanteninformationsbrief September 2009 | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mit freundlichem Gruß UNKELBACH TREUHAND GMBH
1. Aktien als Altersvorsorge noch geeignet? Die Finanzmarktkrise hat das Vertrauen in Aktien und Aktienfonds bei vielen Investoren erschüttert, die sich mit dieser Form der kapitalgedeckten Altersvorsorge ihren Lebensabend finanziell absichern wollten. Ist das Umlagesystem der gesetzlichen Altersversorgung krisenstabiler und damit doch schlussendlich das bessere System? Wie von Raffelhüschen bestätigt, ist die künftige Rentenlücke höher je höher das derzeitige Einkommen ist. Trotz der aktuellen Baisse kommt derjenige an Aktien nicht vorbei, der für sein Alter privat vorsorgen will. Die umlagefinanzierte gesetzliche Rente stößt in Zukunft notwendigerweise an ihre Grenzen, wenn die Zahl der Pensionäre die der Beitragszahler erreicht. Es kann auch nicht sein, dass für die aktiven Beitragszahler die Beiträge notwendigerweise gesenkt werden und auf der anderen Seite die gesetzliche Rente nach normaler Erwerbsbiografie auf das Niveau der Grundsicherung abgesenkt wird. Für die Aktie in der Baisse spricht natürlich auch, dass die aktuelle Momentaufnahme der Rentabilität des Depots bzw. des Aktienfonds für den Zweck der privaten Altersvorsorge nicht maßgebend sein kann, da das Depot ja selber verrentet wird, also neben der Zahlung der gesetzlichen Rente durch den selbst vorsorgenden Anleger ratierlich aufgelöst wird, so dass langfristig die in den Prospekten der Aktienfonds versprochenen 8 % vielleicht erreicht werden können. Wie sieht es mit der Rentabilität der Lebensversicherungen aus? Hier wird vom Anleger meist nicht gesehen, dass sich die zugesagte Rentabilität von aktuell 2,75 % nur auf die ca. 60 % bis 75 % der Kundenbeiträge bezieht, die in den Spartopf gelangen. Die restlichen 25 % bis 40 % sind weg für Vertriebs- und Verwaltungskosten sowie für den Todesfallschutz. Letzterer gibt eben nicht in allen Fällen des Aufbaus der Altersvorsorge einen Sinn. Die geringe Rentabilität der Kapitallebensversicherungen ist auch darin begründet, dass die Versicherungsgesellschaften nur knapp ein Drittel des Kapitalstocks in Aktien anlegen dürfen. Aus den Kursverlusten der letzten Jahre haben die Lebensversicherungen „gelernt“. Wie zu lesen ist, haben viele Gesellschaften aus Risikovorsicht nur ganz geringe Aktienquoten. Wie hiermit aber die versprochenen Renditen erwirtschaftet werden sollen, erscheint bei dem aktuellen Zinsverfall der Festverzinslichen ein Rätsel. Ein hieraus abgeleitetes Rätsel haben auch die zu lösen, die sich für eine von den provisionsorientierten „Bankexperten“ vorgeschlagene indirekte Tilgung von Krediten über Lebensversicherungen entschieden haben. Ein Glück für viele, dass die Versicherungen nicht regelmäßig über die sich abzeichnende Tilgungslücke informieren, da die zugrundeliegenden Verträge regelmäßig lange Laufzeiten haben. Eines dürfte aber sicher sein: An der Aktie und damit an dem Wachstum anderer Volkswirtschaften führt beim Aufbau einer privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge kein Weg vorbei. Gerne überprüfen wir Ihre Altersvorsorgemaßnahmen oder ihre indirekten Tilgungsmodelle im privaten und betrieblichen Bereich. 2. Inflation und Beschäftigung Mit den geringen Zinsen kann der Anleger im Hinblick auf die Inflationsrate der Verbraucherpreise von rd. 0 % leben. Sollte man meinen. Ohne Nahrungsmittel und Energie, die im Warenkorb rd. 30 % ausmachen, liegt die Kerninflationsrate jedoch bei rd. 1,5 %. Sollte die Konjunktur also weiter anziehen, die Preise für Nahrungsmittel und Energie also steigen, haben wir schnell eine als zu hoch betrachtete Inflation. Wie werden die Zentralbanken reagieren? Insbesondere in den USA wird man die stärker werdende Beschäftigung nicht mit hohen Zinsen behindern wollen, in Europa wird sich die Zentralbank eher der Geldwertstabilität verpflichtet sehen. Die hohen Fehlallokationen und die damit einhergehenden Überkapazitäten und hohen Verschuldungen der öffentlichen und privaten Haushalte wird man aber abbauen müssen und den Weg über hohe Inflationierungen nicht gehen können. Auch werden die Banken wegen ihrer verbuchten und noch zu erwartenden Verluste über die Kreditierungen die Nachfrage und damit die Inflation nicht weiter anheizen. Danach ist davon auszugehen, dass wie kolportiert wurde, die Konjunktur mit dem Fahrstuhl in den Keller ging und nunmehr nicht mit der Rolltreppe, sondern eher mit der Treppe den Weg nach oben findet. Wir werden uns erst in den nächsten Jahren dem vergangen Beschäftigungsniveau wieder annähern. Die Konjunktur wird sich damit w-förmig wieder nach oben entwickeln. Wenn einige Firmen nunmehr von der Kurzarbeit in die Personalfreisetzung wechseln, wird der Konsum zurückgehen und die zunehmende Auslandsnachfrage wieder kompensieren. 3. Börse: Fenster geht langsam zu! Stimmt man der oben begründeten Entwicklung der Konjunktur zu, wundert es nicht, dass die Börse wie in den letzten Tagen erfahren, auch mal eine Auszeit nimmt und schlicht nach unten geht, da in der Realwirtschaft die Fundamentaldaten fehlen. Für den DAX oder den Euro Stoxx, die hier im Mittelpunkt stehen, dürfte der Einstieg noch möglich sein. Viele, die immer warten, bis die Indices ganz am Boden liegen, dürften aber diesmal in die Röhre schauen. Das Tief von März wird wahrscheinlich nicht mehr erreicht werden, die Konjunkturdaten vom 3. Quartal sind wohl zu gut. International dürfte ein jetziger Einstieg aber ohne Risiken nicht mehr möglich sein: Gegenüber den Tiefstständen sind einige Indices stark gestiegen: China + 90 %, Indien + 56 %, Russland + 62 %, etc.. Schön für den, der rechtzeitig eingestiegen ist und dessen Risiko belohnt wurde. Im DAX bzw. Euro Stoxx sehen wir, insbesondere für den kostenorientierten Privatanleger noch folgende lohnende Titel: Allianz KGV 8,4 DivR 4,8 %; E-ON KGV 9,9 DivR 5,7 %; RWE KGV 8,8 DivR 6,9 %. Mit diesen und ähnlichen Titeln kann man auch mal eine kurze Baisse aussitzen. Gerne nehmen wir einen Depotcheck vor und strukturieren Ihren Vermögensaufbauplan. 4. Rentenbezugsmitteilungen ab Herbst 2009 Durch die 2005 in Kraft getretene Reform der Rentenbesteuerung werden insbesondere Bezieher von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung mit einem höheren Anteil zur Einkommensteuer herangezogen. Eine Steuerbelastung kann sich danach bereits ergeben, wenn die Rentenzahlungen einen Betrag von ca. 19.000 Euro (Ehegatten: 38.000 Euro) übersteigen oder weitere Einkünfte vorliegen; bei Rentenbeginn nach 2005 kann schon bei geringeren Beträgen Einkommensteuer anfallen. 5. Änderungen der Unternehmensteuerreform bei Kapitalgesellschaften
6. PKW-Überlassung an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH Steuerlich wird der Anstellungsvertrag einer GmbH mit ihrem Gesellschafter grundsätzlich anerkannt, wenn der Vertrag dem zwischen Fremden Üblichen entspricht und auch tatsächlich durchgeführt wird. Die laufenden Gehaltszahlungen und andere Bezüge aus dem Dienstverhältnis sind dann beim angestellten Gesellschafter als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern. Bei der GmbH mindert der Arbeitslohn den gewerbe- und körperschaftsteuerlichen Gewinn. Die steuerliche Beurteilung erfolgt unabhängig von der sozialversicherungsrechtlichen Behandlung; sofern ein Gesellschafter mindestens zu 50 % an einer GmbH beteiligt ist, fallen regelmäßig keine Sozialversicherungsbeiträge an. 7. Auswirkungen der Reform des Handelsrechts auf die Bilanzpolitik Im Rahmen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes sind u. a. Rechnungslegungsvorschriften des Handels- gesetzbuches in Kraft getreten, die regelmäßig erstmals für den Jahresabschluss des Geschäftsjahres, das nach dem 31. Dezember 2009 beginnt, anzuwenden sind. Beschlossen wurden z. B. neue handelsrechtliche Aktivierungswahlrechte für selbstgeschaffene immaterielle Vermögensgegenstände wie z. B. Patente, Lizenzen und Urheberrechte, die aber wie bisher in der Steuerbilanz nicht angesetzt werden dürfen. Soweit dadurch ein Handelsbilanzgewinn entsteht, darf dieser bei Kapitalgesellschaften allerdings nicht ausgeschüttet werden. Ferner sind neue Bewertungsregelungen (z. B. für Pensionsrückstellungen) eingeführt worden, die aber nur für die Handelsbilanz maßgebend sind, da es hierfür abweichende steuerliche Vorschriften gibt. 8. Verbilligte Vermietung an Angehörige Häufig steht bei Mietverträgen mit Angehörigen (z. B. bei Ehegatten, Lebenspartnerschaften, Kindern, Eltern) die vereinbarte Miete in einem Missverhältnis zur ortsüblichen Miete, wobei sich dann die Frage stellt, ob das Mietverhältnis überhaupt steuerlich anzuerkennen ist. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ist bei Vermietung an Angehörige das Mietverhältnis grundsätzlich auch dann steuerlich wirksam, wenn die vereinbarte Miete unter der ortsüblichen Miete (Mietpreisspanne, Mietspiegel) liegt.
Es ist darauf hinzuweisen, dass die Finanzverwaltung eine (anteilige) Kürzung der Werbungskosten auch dann vornimmt, wenn es aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, die vereinbarte Miete zu erhöhen, um die oben genannten Grenzen einzuhalten. 9. Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen ab 2010 Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die derzeitigen Regelungen zum Sonderausgabenabzug von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungsbeiträgen verfassungswidrig sind. Das Gericht beanstandet damit insbesondere die Begrenzung des Abzugs entsprechender Beiträge durch Höchstbeträge, die für eine (vollständige) steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen für eine Basisversorgung zur Kranken- und Pflegeversicherung oft nicht ausreichen. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und eine völlig neue Regelung zur steuerlichen Berücksichtigung von entsprechenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben geschaffen. Danach können ab 2010 Beiträge zu Krankenversicherungen unbegrenzt als Sonderausgaben geltend gemacht werden, wenn die Versicherungsleistungen in Art, Umfang und Höhe mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sind. Abzugsfähig sind somit
Beiträge für Zusatzversorgungen (z. B. Krankengeld, Chefarztbehandlung, Einbettzimmer im Krankenhaus) fallen nicht hierunter. Diese Beitragsanteile sind bei einer Privatversicherung aus dem Gesamtbeitrag herauszurechnen. Enthält der (gesetzliche oder private) Basiskrankenversicherungstarif einen Anspruch auf Krankengeld, ist der Beitrag pauschal um 4 % zu vermindern (siehe § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG n. F.).
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