Mandanteninformationsbrief

Oktober 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie den aktuellen Mandanteninformationsbrief des Monats Oktober 2019. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder telefonisch unter 0761/38542-0.

Unser Mandantenrundbrief-Archiv finden Sie hier: http://www.newsletter.unkelbach-treuhand.de/mandantenrundbrief/archiv/inhalt.php

Mit freundlichem Gruß

UNKELBACH TREUHAND GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

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Inhaltsübersicht:
  1. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum
  2. Unkelbach intern
  3. Sonderausgaben 2019
  4. Steuerfreie Zuschüsse für Fahrten im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr
  5. Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim
  6. Teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 geplant
  7. Zeitwertkonten-Modell bei (Gesellschafter-)Geschäftsführer einer GmbH
  8. Kindergeld: Weiterführende Ausbildung und (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit
  9. Häusliches Arbeitszimmer: Berücksichtigung von Kosten für Renovierung der Wohnung

1. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum

Kaufen, halten, verkaufen? Kommen wir heute hier mal vom allgemeinen zum besonderen und gehen zunächst der Frage nach, wie Millionäre investieren, vielleicht kann man ja von ihnen was lernen. Bei Personen, die über ein liquides Vermögen von mindestens einer Million US-Dollar verfügen, waren Aktien im Jahr 2018 die wichtigste Asset-Klasse. Im ersten Quartal 2019 hingegen setzten sie vor allem auf Bargeld und bargeldähnliche Mittel, wie Gelder auf Tagesgeldkonten. Global bestand das Vermögen der Menschen mit hohem Eigenkapital Anfang 2019 zu 27,9 Prozent aus solchen liquiden Mittel, aber nur zu 25,7 Prozent aus Aktienanlegen. Erstaunlicherweise war bei den Reichen und Superreichen in Europa der Aktienanteil höher als der Cash-Anteil. Die Europäer hängten selbst das Aktienland USA ab. Allerdings agierten die vermögenden Anleger in Deutschland im europäischen Vergleich vorsichtiger. Bekanntermaßen ist hierzulande das Sicherheitsbedürfnis auch bei Anlagethemen höher, so bevorzugten die deutschen Millionäre Bargeld und bargeldähnliche Produkte: Rund 27,4 Prozent Ihres Vermögens hielten die deutschen Millionäre und Milliardäre als Bargeldreserven und nur 25,4 Prozent als Aktienanlagen. Es zeigt sich, dass auch vermögende Personen nicht immer langfristige Ziele im Blick haben und ebenfalls emotionsgesteuert anlegen. Nach einem langen Bullenmarkt haben viele Anleger jetzt die drohende Rezession in einigen Industrieländern, das Abkühlen des Weltwirtschaftswachstums und hohe Aktienbewertungen im Blick – und setzen auf Cash. Auch Gewinnmitnahmen dürften für den hohen Cash-Anteil mitverantwortlich sein. Da volatile Märkte wieder auf dem Vormarsch sind, könnten sich günstige Einstiegsmöglichkeiten bieten. Denn Kursrücksetzer an den Aktienmärkten bieten gute Kauf- und Einstiegsmöglichkeiten. Das drohende Krisenscenario mal anders gewendet: Am Aktienmarkt ist aktuell von der "großen Rotation" die Rede. Gemeint ist, dass Anleger angesichts der derzeitigen Konjunkturentwicklung ihre Depots umschichten. Die meiste Zeit dieses Jahres waren insbesondere sogenannte Momentum-Aktien gefragt, die sich durch ein starkes Umsatz- und Ergebniswachstum auszeichnen. Mit solchen Titeln verfolgen Anleger die Strategie "kaufe hoch und verkaufe noch höher". Dies machte Sinn, weil die Wirtschaft zwar stark wächst, jedoch eine Verlangsamung befürchtet wird. Deshalb hielten es die Anleger für sicherer, an den großen Gewinnern festzuhalten. Jedoch können sie andererseits auch auf weitere Kursgewinne hoffen, sollte sich der Wirtschaftsboom - etwa aufgrund einer geldpolitischen Lockerung durch die Notenbank - doch noch fortsetzen. Doch jetzt schmeißen Investoren diese Aktien aus dem Depot, und setzen stattdessen mit sogenannten Value-Titeln auf mehr Sicherheit. Beim Value-Investing setzen Anleger auf unterbewertete Aktien, d.h. Kauf- und Verkaufsentscheidungen werden über den sogenannten inneren oder fairen Wert eines Unternehmens getroffen. Dieser kann mittels objektiver Bewertungsmaßstäbe "berechnet" werden und sich vom Marktwert, d.h. der Börsenbewertung, unterscheiden. Bekanntester Anhänger dieser Anlagestrategie, die sich mit "kaufe niedrig, verkaufe hoch" zusammenfassen lässt, ist die Börsenlegende Warren Buffett. Seit er in den 1960er Jahren bei Berkshire Hathaway das Ruder übernahm und die damalige Textilfabrik in eine Beteiligungsgesellschaft umbaute, hat deren Kurs im Schnitt um rund 20 % pro Jahr zugelegt. Allein in den letzten 30 Jahren ist der Wert eines Anteilsscheins von rund 6.000 auf sage und schreibe 321.000 US-Dollar gestiegen. Diese Performance beruht nicht etwa auf Glück oder Zufall, sondern ist das Resultat der konsequenten Anwendung der sogenannten Value-Investing-Strategie. Dabei handelt es sich um eine systematische, an fundamentalen Kriterien ausgerichtete Anlagestrategie, die auf den Grundsätzen einiger herausragender Investoren beruht, zu denen man neben Buffett beispielsweise auch dessen Mentor Benjamin Graham oder den Fondsmanager Peter Lynch zählen kann. Der zentrale Gedanke des Value-Investing ist dabei denkbar einfach: Nämlich die Aktie in ihrer ursprünglichsten Funktion zu begreifen, nicht als kurzzeitiges Spekulationsobjekt, sondern als verbrieften Anteil an einem Unternehmen, an dessen Kapital und Wachstum man langfristig teilhaben kann. Die Grundsätze von Altmeister Buffett kann man dabei auf vier einfache und doch entscheidende Fragen reduzieren, die bei der Suche nach geeigneten Unternehmen zu beantworten sind: 1. Befindet sich das Unternehmen in einer ausgezeichneten wirtschaftlichen Verfassung? 2. Besitzt das Unternehmen eine Wettbewerbsposition, die auch in Zukunft eine positive Entwicklung ermöglicht (Preissetzungsmacht)? 3. Wird das Unternehmen von aufrichtigen Managern geleitet, die wie Eigentümer handeln? 4. Kann die Aktie des Unternehmens zu einem Preis gekauft werden, der deutlich unter dem inneren Wert liegt? Zum letzten Punkt: Solide Schätzwerte vorausgesetzt, reichen im Normalfall statische Kennzahlen wie KGV, KUV und Dividendenrendite völlig aus, um ein aussagekräftiges Bild über das Bewertungsniveau eines Unternehmens zu erhalten. Eine brauchbare Faustformel ist es, das KGV ins Verhältnis zum erwarteten durchschnittlichen Gewinnwachstum der nächsten drei Jahre zu setzen. Liegt das Gewinnwachstum über dem KGV, so signalisiert das eine Unterbewertung – je größer der Abstand, desto besser. Hier ist vom Investor als Handarbeit gefragt, das Selbermachen ist mit hohem Zeitaufwand verbunden, wie sagte doch Altmeister Kostolany: „Spekulation ist harte Arbeit“. Wenn Sie ihr Depot selber zusammenstellen, wissen Sie was drin ist und was verändert wird, bei einem Fonds, den Sie teuer, oder besser zu teuer bezahlen müssen, sind Sie von Dritten abhängig, die nicht nur Ihre Interessen im Auge haben. Nun zur wenig geänderten Wirtschaftslage, dann zur Normstrategie für unseren Geldsack. Der Finanzmarkt hat sich verabschiedet von der Vorstellung, dass die Negativzinsphase eine vorübergehende Phase von einigen Jahren sei. Denn mit der durch EZB und Fed eingeleiteten erneuten Ausweitung ist ein möglicher Ausstieg zeitlich so in die Länge gezogen, dass die extremen Niedrigzinsen bis weit in die zwanziger Jahre reichen werden. Damit hat allerdings die Geldpolitik ihre Mittel zur Konjunkturstabilisierung weitgehend ausgeschöpft. Ihre Fähigkeit, innerhalb des herrschenden Paradigmas durch immer neue Liquiditätsprogramme die wirtschaftlichen Erwartungen noch positiv zu beeinflussen, ist erschöpft. So wirkte das neue geldpolitische Paket zwar bei den Finanzierungskonditionen, bei den Inflationserwartungen wurde jedoch günstigstenfalls ein weiteres Abgleiten verhindert. Bei Anleihen zeigen die Renditen nicht an, dass die Marktteilnehmer mit der gewünschten Belebung von Konjunktur und Inflation rechnen. Da diese Beobachtungen von vielen geteilt werden, wenden sich die Blicke immer stärker der Fiskalpolitik zu. In den Vereinigten Staaten hat die Regierung Trump mit der Steuerreform 2017 einen mächtigen fiskalpolitischen Impuls gesetzt, zu einem Zeitpunkt, als die Geldpolitik gerade auf Restriktion umschaltete. Im Ergebnis blieb die amerikanische Konjunktur so kräftig, dass sie heute die stabilste Säule im weltweiten Konjunkturgeschehen darstellt. Die Kehrseite der finanzpolitischen Medaille sind steigende Staatsdefizite. In den Vereinigten Staaten ist die staatliche Schuldenquote bereits über 100 Prozent angestiegen. Das ist vorübergehend tragbar für die amerikanische Wirtschaft. Angesichts der absehbaren künftigen Belastungen des amerikanischen Staatshaushalts ist die Finanzpolitik unter den gegenwärtigen Ausgaben- und Steuerbedingungen jedoch nicht nachhaltig. Wenig besser sieht es in den europäischen Ländern aus. Angesichts einer aggregierten Schuldenquote der EWU-Länder von 87 Prozent gibt es auch hier nicht allzu viel Spielraum. Neue geldpolitische Konzepte wollen uns zwar weismachen, dass Schuldenquoten keine Rolle mehr spielen. So lange diese Konzepte jedoch keine Antwort auf eine Rückkehr der Inflation kennen, bleiben sie wirtschaftspolitisches Voodoo. Noch dazu ist im Euroraum die Verteilung der Staatsschulden von großer Bedeutung. Mit Frankreich, Italien und Spanien liegen drei der vier großen Volkswirtschaften bei Schuldenquoten nahe oder über 100 Prozent. Weiter steigende Schuldenstände üben einen enormen Druck zur zumindest teilweisen Vergemeinschaftung dieser Schuldenlast aus. Angesichts historisch günstiger Verschuldungsmöglichkeiten ist das Nachdenken über öffentliche Investitionsprogramme berechtigt. Allerdings sollte man das Augenmerk vorher auf die praktische Durchführung solcher Programme legen, denn schon heute werden die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausgenutzt. Wie sichert man bei Infrastrukturmaßnahmen eine tatsächlich sinnvolle investive Verwendung? Wie reduziert man Planungs- und Durchführungsengpässe? Wie begrenzt man die Programme so, dass die Verschuldung nicht in Zeiten höherer Zinsen hineingeschleppt wird? Will man den internationalen Steuerwettbewerb weiter anheizen? Ein Rundum-sorglos-Paket kann auch die Finanzpolitik nicht bieten. Quintessenz: Wenn es jetzt runtergeht, fehlen Geld- und Fiskalpolitik im Wesentlichen die Mittel zum Gegensteuern. Das sieht die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich genauso. Nachdem die Europäische Zentralbank und die amerikanische Federal Reserve ihre Geldpolitik wieder gelockert haben, ist der Spielraum der Notenbanken weiter geschrumpft. Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich, die für die Zentralbanken die Devisenreserven verwaltet und als volkswirtschaftliche Denkfabrik dient, bezeichnete die Geldpolitik in ihrem jüngst veröffentlichten Quartalsbericht in historischer Sicht als äußerst locker und fürchtet Engpässe, sollte es zu einem Konjunkturabschwung kommen. In diesem Fall fordert sie eine Unterstützung der Geldpolitik durch die Umsetzung vernünftiger fiskalpolitischer Maßnahmen in den Ländern, die noch über Spielraum verfügten. Dazu zählt Deutschland, das im ersten Halbjahr einen Haushaltsüberschuss von 45 Milliarden Euro erzielt hat. Bislang hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz an der „schwarzen Null“ festgehalten. Doch der Druck steigt, nachdem auch die Niederlande Steuersenkungen sowie einen Fonds für Infrastrukturinvestitionen beschlossen hatten. Sorge bereitet der Bank die aggressive Risikoübernahme der Investoren, die nach Rendite jagen. Die Bonität vieler Unternehmen und der Zuwachs riskanter Kredite hält die Bank für klare Schwachstellen. Diese Kredite dienten als Grundlage für Verbriefungen. Es gebe enge Parallelen zu den berüchtigten forderungsgedeckten Schuldverschreibungen, den sogenannten Collaterlised Debt Obligations (CDO), die überwiegend zur Weiterverbriefung zweitklassiger hypothekenbesicherter Wertpapiere dienten. Die Ausfälle amerikanischer Immobilienkredite hatten sich in der Finanzkrise über diese CDO-Papiere in die Bilanzen der Banken auf der Welt ausgebreitet, Verluste aus CLO-Titeln und gehebelten Krediten könnten eine Konjunkturabkühlung verschärfen. Im vergangenen Quartal haben nach Ansicht der in Basel ansässigen Bank der Zentralbanken Handelskonflikte und Geldpolitik die Entwicklung an den Finanzmärkten bestimmt. Die Bereitschaft der Zentralbanken zur Lockerung habe zu einer Erholung der Kurse beigetragen, die aber nur kurz gewährt habe. Als der Handel und die schwächelnde Wirtschaftstätigkeit wieder in den Fokus gerückt seien, sei die Risikoaversion wiederaufgeflammt. Die BIZ-Volkswirte begründen damit die Inversion der Renditestrukturkurven in den wichtigsten Volkswirtschaften. In einer inversen Zinskurve sind die kurzfristigen Zinsen höher als die langfristigen. In der Vergangenheit galt dies als Rezessionssignal, weil die Investoren auf lange Sicht Zinssenkungen erwarten. Doch die inverse Zinskurve, die vor allem bei den Renditen amerikanischer Staatsanleihen zum Teil schon länger vorliegt, stellt nach Ansicht der BIZ-Volkswirte diesmal kein Rezessionssignal wie in der Vergangenheit dar. Denn sie führen die Inversion auf historisch niedrige Laufzeitenprämien zurück, die teilweise den Anleihekäufen der Zentralbanken zuzuschreiben seien, letzteres eine wichtige Erkenntnis, die Zentralbanken bringen das ökonomische Koordinatensystem durcheinander. Was können wir zusammenfassend aus den Erkenntnissen und Beobachtungen ablesen? Dazu brauchen wir uns objektiviert nur das aktuelle Investitionsverhalten der großen Staatsfonds anzusehen. Die Manager des größten Staatsfonds der Welt, des mit über einer Billionen US-Doller ausgestatteten Goverment Pension Fund aus Norwegen, gaben bekannt, dass sie ihre Finanzmittel, die zur Altersversorgung der etwa 5,3 Millionen Norweger gedacht sind, umschichten möchten; von Europa nach Amerika, von Old auf New Economy, von Vergangenheit auf Zukunft. Die TV-Öffentlichkeit erfuhr nichts von dem Gezeitenwechsel. Dabei ist der norwegische Staatsfonds, der von der Notenbank des Landes gemanagt wird, der Seismograf der internationalen Investoren. Zittert die Kompassnadel, wackeln bald schon die Märkte. Man schätzt die Gründlichkeit und die Unvoreingenommenheit der norwegischen Notenbanker. Deshalb ist das, was die Notenbank dem Parlament empfohlen hat, von historischer Bedeutung: America first, Europe later. „Wir sind der Ansicht, dass die geografische Verteilung weiter an die Märkte angepasst werden sollte, indem das Gewicht der Aktien in Nordamerika erhöht und das Gewicht der Aktien in den europäischen Industrieländern verringert wird.“ Schon während der Schuldenkrise in Europa im Jahr 2012 entschied Norwegen, das damals 50 Prozent seines Investments in Europa und 35 Prozent in Nordamerika hielt, sich aus den europäischen Märkten zurückzuziehen. Bis heute hat sich das Verhältnis gedreht. Inzwischen entfallen nur noch rund 33 Prozent der Anteile auf europäische Unternehmungen - auf amerikanische derzeit 40 Prozent. Und bei Firmenbeteiligungen unter fünf Prozent entfallen auf Nordamerika heute schon 57 Prozent aller Investments. Hintergrund der veränderten Anlageempfehlung ist die toxische Kombination von Wachstumsverlangsamung, Innovationsschwäche und politischer Ambitionslosigkeit in Europa. Fünf Gründe sprechen derzeitig gegen Europa:

  • Europas Bankenwirtschaft ging aus der Finanzkrise deutlich geschwächt hervor; die US-Konkurrenz triumphierte.
  • Der Aktienmarkt in den USA hat sich seit der Weltfinanzkrise deutlich vitaler gezeigt. In Europa dagegen hat spätestens im Jahr 2015 die große Stagnation eingesetzt.
  • Beim Wachstum in ihren jeweiligen Kernmärkten haben die USA Europa und Deutschland längst abgehängt. Die US-Digitalwirtschaft boomt, unsere Automobilindustrie hat mächtig zu kämpfen. Der Vergleich VW versus Apple erzählt die Geschichte einer deutsch-amerikanischen Entkopplung.
  • Auch beim Wirtschaftswachstum liegt Nordamerika vorn. 2019 wächst die US-Wirtschaft laut Internationalem Währungsfonds um 2,3 Prozent. Für 2020 werden noch immer 1,9 Prozent prognostiziert. Die EU Wirtschaft wächst 2019 nur um 1,6 Prozent, für 2020 werden 1,7 Prozent erwartet.
  • In der Geldpolitik sitzen die Amerikaner derzeit ebenfalls am längeren Hebel. Während die Europäische Zentralbank ihre Zinsen immer weiter senkte, der Leitzins bei null und der Einlagezins sogar bei minus 0,4 Prozent liegen, begann die Fed ihren Zins seit dem Jahr 2015 zu erhöhen - das verschafft ihr nun Munition für die beginnende Konjunkturschwäche.

Fazit: Europa fällt weiter zurück. Der norwegische Staatsfonds ist der Sturmvogel, der vor dem heraufziehenden Unwetter warnt. Hier wird als Normstrategie für den Normalanleger bekannterweise der kostengünstige Blackrock ETF auf den MSCI World empfohlen. Nochmals, was spricht für ihn, insbesondere nach dem oben Gesagten? Der MSCI World Index erscheint, im Kontext der fortschreitenden Globalisierung, als ein Anlagevehikel, zu dem es keine Alternative gibt. In ihm sind mehr als 1.650 Aktien aus 23 industrialisierten Staaten vereinigt. Zudem deckt der Weltindex mehr als 77 Prozent des global investierbaren Aktienmarkts ab. Im MSCI World befinden sich zu 60 Prozent US-amerikanische Aktien und die sind momentan in der Gunst der weltweiten Anleger. Nouriel Roubini, auch als "Dr. Doom" bekannt, glaubt, dass negative Angebotsschocks, die allesamt politische Faktoren widerspiegeln, die die internationalen Beziehungen negativ beeinflussen, schon bald eine globale Rezession auslösen dürften. Diesen "Schaden" könne auch die Zentralbank mit monetären Maßnahmen nicht mehr beheben.

  • Globale Rezession dürfte durch permanente negative Angebotsschocks (Zölle, Technologiekrieg, Ölpreis, Iran, also Preissteigerungen) verursacht werden,
  • US-chinesischer Handelsstreit, Technologiekrieg & Co. Belasten,
  • Notenbanken werden die Rezession auch durch monetäre Impulse nicht aufhalten können.

Der Angebotsschock wird sich durch steigende Preise bemerkbar machen. Sollten die Preise aber infolge eines dieser negativen Angebotsschocks weiter steigen, wären sowohl das reale Haushaltseinkommen als auch das Verbrauchervertrauen betroffen. Dieser Umstand würde die Weltwirtschaft dann letztendlich wahrscheinlich in eine Rezession stürzen, warnt "Dr. Doom". Nachfrageseitig gegenzuhalten mit Zins- und Fiskalpolitik geht nach oben gesagtem nur noch begrenzt. Letztlich führt der Angebotsschock zu steigenden Preisen, die über den Inflationserwartungen der Notenbanken liegt, dann haben wir steigende Zinsen und rückläufige bzw. schon niedrige Beschäftigung und das Löschwasser fehlt, der Super-Gau, die Reflation. Da hilft per Saldo nur noch der feste Glaube an den zentralen Artikel des rheinischen Grundgesetzes: Et hätt noch emmer joot jejange. („Es ist bisher noch immer gut gegangen.“) Was tun? Nur noch kurzfristige Engagements ins Auge fassen und durch Trailing-Stops absichern, Gold geht noch, aber im Auge behalten und auch absichern; die aktuellen Kurse hatten wir schon 2012 schon mal, dazwischen gings zwangsrläufig runter. Die Zinsen dürften wohl bis Ende dieses Jahrzehnts unten bleiben, es sei denn die oben beschriebene Angebotsinflation kommt schneller, dann dürfte es für Kreditfinanzierungen bei Prolongationen eng werden auf dem Immobilienmarkt und die Preissteigerungen dort kassiert werden.

Wie immer an dieser Stelle ein paar Bonmots zum Aktienmarkt, diesmal wieder vom Altmeister Kostolany, den der Autor Ende der achtziger Jahre in Hamburg unvergesslich erleben durfte, als er schon fast durchsichtig war:

  • Als ich Auto fahren lernte, sagte einmal der Fahrlehrer zu mir: "Sie werden nie wirklich Auto fahren können." - "Warum?" fragte ich erschrocken. "Weil Sie immer nur auf die Motorhaube schauen. Heben Sie den Kopf und schauen Sie dreihundert Meter voraus auf die Straße." So ist es auch an der Börse. Vorstellen muss man sich nicht, was morgen oder übermorgen sein kann, sondern man muss die Zukunft erforschen, auf Jahre vorausdenken.
  • An der Börse sind zwei Jahre nicht genug, um ein Guru-Diplom zu erwerben. Dafür braucht man mindestens zwanzig Jahre.
  • Oft kann man durch Zufall die glücklichsten Dummheiten begehen.

Haben Sie Rentabilitätsprobleme, sei es mit dem Hintergrund Schweiz oder der geringen Höhe aufgrund der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Vermögensdispositionen und Altersvorsorge unsicher, lassen Sie sich von uns beraten. Für ein unverbindliches erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt.

Wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die weiterhin instabile Konjunktur und die anhaltende Systemkrise sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung.

Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung ihres Unternehmens gewinnen.

Wir weisen auf unser aktuelles Sonderrundschreiben „Gestaltungsmöglichkeiten zur Erbschaftsteuervermeidung“ hin. So stellte doch Benjamin Franklin fest: „Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern.“ Nutzen Sie die (legalen) Möglichkeiten der Steuerverkürzung für Ihre Nachkommen zu Lasten des Gemeinwesens falls Ihnen das Hemd näher als der Rock ist.

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2. Unkelbach intern

Dr. Philipp Unkelbach hält am 8. 10. 2019 vor der Handwerkskammer Freiburg einen Vortrag zum Thema: Chefsache Unternehmensnachfolge, Steuerliche und rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge, in dem auch Fragen der Unternehmensbewertung und Optimierung der Erbschaftsteuer behandelt werden.

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3. Sonderausgaben 2019

Bestimmte Aufwendungen, die weder Betriebsausgaben noch Werbungskosten bei den einzelnen Einkunftsarten sind, können als Sonderausgaben vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden. Sie wirken sich zum Teil unbegrenzt, meistens jedoch nur begrenzt aus (siehe Anlage).

Sonderausgaben, die für das Kalenderjahr 2019 berücksichtigt werden sollen, sind regelmäßig bis spätestens 31. Dezember 2019 zu leisten.

Bei einer Überweisung erfolgt der Abfluss der Zahlung, sobald die Bank den Überweisungs auftrag erhält.

Wird mittels Girocard oder Kreditkarte gezahlt, ist der Abfluss mit der Unterschrift auf dem Beleg (bzw. mit Eingabe der PIN-Nummer) erfolgt. Bei einer Scheckzahlung ist der Zeitpunkt maßgebend, in dem der Scheck dem Empfänger übergeben bzw. bei der Post aufge geben wird.

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4. Steuerfreie Zuschüsse für Fahrten im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr

Seit 1. Januar 2019 sind Zuschüsse des Arbeitgebers für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (1. Alternative) sowie für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (2. Alternative) nach § 3 Nr. 15 EStG lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden; Entsprechendes gilt für die unentgeltliche oder verbilligte Nutzung solcher Verkehrsmittel. Diese steuerfreien Leistungen mindern die abziehbare Entfernungspauschale bei den Arbeitnehmern.

Während in der 2. Alternative alle Fahrten – auch Privatfahrten – im öffentlichen Personennahverkehr begünstigt sind, gilt die 1. Alternative nur für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (gemeint ist Personenfernverkehr). Soweit die vom Arbeitgeber bezuschussten oder zur Verfügung gestellten Fahrkarten (z. B. Monatskarte, Jahreskarte, BahnCard 100) auch reine Privatfahrten ermöglichen, ist der darauf entfallende geldwerte Vorteil ggf. steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Beispiel 1 (Vollamortisation):

Der Arbeitnehmer bekommt eine BahnCard 100 auch für Privatfahrten, Wert

4.400 €

Prognose für Dienstreisen zu Einzelfahrscheinkosten (vorrangig steuerfrei nach § 3 Nr. 13 oder 16 EStG)

3.000 €

Jahresfahrkarte für die Strecke Wohnung – erste Tätigkeitsstätte (Wert 1.600 €), steuerfrei nach § 3 Nr. 15 EStG
1.400 €
Privatnutzung bleibt unversteuert
0 €

Sollte sich die Prognose in Beispiel 1 als zu hoch oder zu niedrig erweisen, bleibt es bei der Beurteilung; es findet keine Nachversteuerung oder andere Aufteilung statt. Eine Korrektur erfolgt nur, wenn sich die zugrunde liegenden Annahmen grundlegend ändern, z. B. beim Wechsel des Arbeitnehmers vom Außendienst in den Innendienst.

Beispiel 2 (Teilamortisation):

BahnCard 100

4.400 €

Dienstreiseprognose (§ 3 Nr. 13 oder 16 EStG)

2.000 €

Fahrten Wohnung – erste Tätigkeitsstätte (§ 3 Nr. 15 EStG)
1.600 €
Auf Privatfahrten würden dann entfallen
800 €
Die prognostizierten Steuerbefreiungen sind niedriger als der Wert der BahnCard. Der Sachbezug BahnCard 100 ist dann bei Zuwendung der Karte in voller Höhe als Arbeitslohn zu erfassen, wovon allerdings 1.600 € nach § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei sind; der Rest ist (zunächst) steuerpflichtig. Die durch die BahnCard 100 ersparten Kosten für Dienstreisen können dann monatsweise oder am Ende des Gültigkeitszeitraums der BahnCard, hier bis höchstens (4.400 € / 1.600 € =) 2.800 €, steuerfrei gestellt werden.

Wird auf eine Amortisationsprognose verzichtet, stellt die Überlassung z. B. einer BahnCard 100 zunächst in voller Höhe steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Die ersparten Dienstreisekosten und die begünstigten Aufwendungen für Fahrten nach § 3 Nr. 15 EStG werden dann am Ende des Kalenderjahres (bzw. am Ende der Gültigkeit der BahnCard) als Korrekturbetrag vom steuerpflichtigen Arbeitslohn abgezogen.

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5. Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim

Der Übergang einer selbstgenutzten Wohnung (Familienheim) im Erbfall auf den überlebenden Ehepartner oder auf ein Kind ist unter bestimmten Voraussetzungen erbschaftsteuerfrei; u. a. muss die Wohnung beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt sein. Der Erwerber hat daher, um die Steuerbefreiung zu erhalten, innerhalb einer angemessenen Zeit nach dem Erbfall die Absicht zur Selbstnutzung zu fassen und diese tatsächlich umzusetzen.

Eine Unverzüglichkeit liegt regelmäßig bei einem Einzug innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall vor. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Erwerber für die Begünstigung glaubhaft machen, zu welchem Zeitpunkt er sich zur Selbstnutzung als Familienheim entschlossen hat, aus welchen Gründen ein Einzug nicht früher möglich war und dass er die Verzögerung nicht zu vertreten hat. Nicht zu vertretende Verzögerungen können z. B. vorliegen bei einer Erbauseinandersetzung zwischen den Miterben oder einer Klärung des Erbanfalls. Ein Überschreiten des 6-Monats-Zeitraums aufgrund von Renovierungsarbeiten an der Wohnung ist nur unter besonderen Voraussetzungen unschädlich, wie z. B. ein gravierender Mangel, der erst während der Renovierung entdeckt wird.

Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung hierzu nochmals bestätigt. Im vorliegenden Fall wurden mehr als sechs Monate nach Eintragung im Grundbuch überhaupt erst Angebote von Handwerkern für eine Renovierung eingeholt und der 6-Monats-Zeitraum damit deutlich überschritten.

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6. Teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags ab 2021 geplant

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags vorgelegt. Danach soll ab 2021 die Grenze, bis zu der kein Solidaritäts zuschlag erhoben wird, auf ein zu versteuerndes Einkommen von 61.716 Euro (Ehepartner: 123.432 Euro) angehoben werden; das entspricht einem Einkommensteuerbetrag von 16.956 Euro (Ehepartner: 33.912 Euro). Damit sollen 90 % aller Lohn und Einkommensteuerzahler keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten müssen.

Nach Überschreiten der o. a. Grenze folgt (ähnlich wie bisher) eine sog. „Milderungszone“, die bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 96.409 Euro (Ehepartner: 192.818 Euro) reicht.

Beispiel

Ein lediger Arbeitnehmer ohne Kinder hat ein zu versteuerndes Einkommen von

75.000 €

Einkommensteuer darauf

22.536 €

Solidaritätszuschlag darauf, 5,5% 1.239,48 €  
höchstens jedoch (22.536 € / 16.956 €) x 11,9%
664,02 €

Der Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer) soll weiterhin unverändert bestehen bleiben. Im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung kann dieser dann erstattet werden.

Der Solidaritätszuschlag auf die pauschale Lohnsteuer sowie auf die Körperschaftsteuer soll unverändert bestehen bleiben.

Ob und wann der Solidaritätszuschlag komplett abgeschafft wird, ist noch völlig unklar; hier muss die weitere Entwicklung abgewartet werden.

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7. Zeitwertkonten-Modell bei (Gesellschafter-)Geschäftsführer einer GmbH

Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass künftig fällig werdender Arbeitslohn nicht sofort ausbezahlt, sondern gutgeschrieben wird und dieser erst später, z. B. in einer (Vor-)Ruhestandsphase mit reduzierter Arbeitsleistung, zur Auszahlung kommt, liegt ein sog. Zeitwertkonten-Modell vor. Dies kann zu steuer - lichen Vorteilen führen, weil das Guthaben dann in einer Phase mit geringeren Bezügen zu versteuern ist.

Nachdem der Bundesfinanzhof entschieden hatte, dass diese Praxis grundsätzlich steuerlich auch dann anzuerkennen ist, wenn der Arbeitnehmer Organ einer Körperschaft ist (z. B. Geschäftsführer einer GmbH), hat auch die Finanzverwaltung nunmehr ihre Auffassung geändert:

  • Danach werden Zeitwertkonten-Modelle künftig auch bei Fremd-Geschäftsführern, die an der GmbH nicht beteiligt sind, grundsätzlich anerkannt.
  • Entsprechendes gilt jetzt regelmäßig auch für Geschäftsführer, die an der Gesellschaft beteiligt sind, diese aber nicht beherrschen (sog. Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer), wenn im Übrigen die Vereinbarungen einem Fremdvergleich standhalten, d. h., wenn keine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt.
  • Nur bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern werden Zeitwertkonten-Modelle von der Finanzverwaltung generell weiterhin steuerlich nicht anerkannt. In diesem Fall führt bereits die Gutschrift des künftig fällig werdenden Arbeitslohns auf dem Zeitwertkonto zum Zufluss von Arbeitslohn.

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8. Kindergeld: Weiterführende Ausbildung und (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit

Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung bzw. eines Studiums ist die steuerliche Berücksichtigung von volljährigen, unter 25-jährigen Kindern grundsätzlich noch möglich, wenn das Kind neben der Ausbildung keiner Erwerbstätigkeit mit mehr als 20 Stunden wöchentlich nachgeht. Nur bei einer Erstausbildung kommt es für das Kindergeld nicht darauf an, in welchem Umfang das Kind daneben erwerbstätig ist.

Als Teil der Erstausbildung kann aber auch eine weiterführende Ausbildung anzusehen sein (sog. mehraktige Ausbildung), die in einem engen sachlichen sowie zeitlichen Zusammenhang mit der vorangegangenen Ausbildung steht. Eine Fortführungsabsicht kann nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil der Familienkasse eine entsprechende schriftliche Erklärung nicht spätestens im Folgemonat nach Abschluss des vorangegangenen Ausbildungsabschnitts vorgelegt wurde; eine frühe Absichtserklärung kann jedoch ggf. für die Annahme einer einheitlichen Erstausbildung sprechen.

Allerdings führt nach der derzeitigen Rechtsprechung nicht jede berufsintegrierte bzw. berufsbegleitende Ausbzw. Weiterbildung, wie z. B. zum Fachwirt, zum Meister oder ein Masterstudium, zur Annahme einer einheitlichen Erstausbildung. Die Ausbildung muss weiterhin die hauptsächliche Tätigkeit bilden; dagegen spricht in der Regel ein zeitlich unbefristetes oder ein auf mehr als 26 Wochen befristetes Beschäftigungsverhältnis mit (nahezu) vollzeitiger Beschäftigung. In die Gesamtbetrachtung ist miteinzubeziehen, inwieweit die Arbeitstätigkeit den Ausbildungsmaßnahmen untergeordnet ist und neben der Ausbildung durchgeführt wird.

In einer neueren Finanzgerichtsentscheidung wurden diese Grundsätze bereits auf den Fall einer Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt angewendet. Obwohl die weitere Ausbildung nicht den zeitlichen Umfang der daneben ausgeübten (Vollzeit-)Beschäftigung erreichte, ging das Gericht davon aus, dass die Ausbildung im Vordergrund stand. Hierfür spräche insbesondere der Umstand, dass der Arbeitgeber den „Auszubildenden“ selbst zu dieser Weiterbildung angemeldet hat. Inwieweit sich die Berufstätigkeit der Ausbildung unterordnet, ist im Einzelfall zu prüfen.

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8. Häusliches Arbeitszimmer: Berücksichtigung von Kosten für Renovierung der Wohnung

Wird ein Raum in einer Privatwohnung für berufliche Zwecke genutzt, können die darauf anteilig entfallenden Aufwendungen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben steuerlich nur wie folgt geltend gemacht werden:

  • In voller Höhe, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet;
  • bis zur Höhe von 1.250 Euro jährlich, wenn für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz (z. B. beim Arbeitgeber) zur Verfügung steht.

Laufende Gebäudekosten, wie z. B.

- Miete bzw. Gebäudeabschreibungen

- Schuldzinsen für Kredite zur Anschaffung des Gebäudes

- Wasser-, Energie-, Reinigungskosten

- Abgaben wie Grundsteuer, Müllabfuhr, Schornsteinfeger

- Gebäudeversicherungen

können dabei anteilig nach dem Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zur Gesamtwohnfläche berücksichtigt werden.

Bei Aufwendungen für Instandsetzung oder Renovierung ist zu unterscheiden: Betreffen die Maßnahmen das Arbeitszimmer selbst, können sie (in voller Höhe) angesetzt und in die Arbeitszimmerregelung (siehe oben) einbezogen werden. Für Maßnahmen am Gebäude oder der Wohnung allgemein (z. B. bei einer Repa ratur des Daches, der Fassade oder des Wohnungseingangsbereichs), kommt eine anteilige Berücksichtigung in Betracht.

Der Bundesfinanzhof hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass Renovierungs- oder Umbaukosten, die ausschließlich einen (anderen) Raum der Wohnung betreffen, nicht als allgemeine Gebäudekosten (anteilig) geltend gemacht werden können.

Im Streitfall wurden das Badezimmer und Teile des davor gelegenen Flurs der Wohnung umfangreich umgebaut. Das Gericht entschied, dass die entsprechenden Kosten auch nicht anteilig zu den Arbeitszimmer kosten gehören, da sie einen Raum betreffen, der ausschließlich oder mehr als in nur untergeordnetem Umfang privaten Wohnzwecken diente. Ein Abzug der Umbaukosten kam im Urteilsfall daher nicht in Betracht.

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Sitz Freiburg
AG Freiburg i. Br. HRB 3750
Geschäftsführer:
Peter Unkelbach WP/StB
Dr. Philipp Unkelbach WP/StB
Fachberater für Internationales Steuerrecht


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