Mandanteninformationsbrief

November 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie den aktuellen Mandanteninformationsbrief des Monats November 2019. Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder telefonisch unter 0761/38542-0.

Unser Mandantenrundbrief-Archiv finden Sie hier: http://www.newsletter.unkelbach-treuhand.de/mandantenrundbrief/archiv/inhalt.php

Mit freundlichem Gruß

UNKELBACH TREUHAND GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Bei fehlerhafter Darstellung bitte hier klicken: #


Inhaltsübersicht:
  1. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum
  2. Unkelbach intern: Rückblick „Chefsache Unternehmensnachfolge“
  3. Digitalisierungsprämie
  4. Abgabetermine und Hinweise zum Jahresende 2019
  5. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben zum Jahreswechsel
  6. Unbelegte Brötchen keine „Mahlzeit“
  7. Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft
  8. Lohnsteuer-Ermäßigung
  9. Antrag auf Teileinkünfteverfahren bei verdeckter Gewinnausschüttung
  10. Umsatzsteuer: Neue Ausnahmen bei der Soll-Besteuerung

1. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum

Kaufen, halten, verkaufen? Wie im letzten Monat schon angeschnitten soll hier nochmals ausgeleuchtet werden wie man reich wird, das wollen wir ja schließlich alle. Unter den reichsten Menschen der Welt finden sich Leute mit den unterschiedlichsten Talenten. Nur eines haben alle gemeinsam. Reich zu sein. Es mag höhere Ziele im Leben geben, Glück beispielsweise, oder wenigstens Zufriedenheit und Wohlbefinden. Aber reich werden? Die meisten hätten wohl nichts dagegen einzuwenden, wenn ihnen das gelänge. In Deutschland betrug die Zahl der Millionäre zuletzt etwa 1,4 Millionen Menschen. Auch die Namen und Geschichten der reichsten Menschen der Welt sind kein Geheimnis mehr. Im Gegenteil: Das US-Magazin "Forbes" etwa ist bekannt für die Liste der reichsten Menschen der Welt, die das Blatt Jahr für Jahr veröffentlicht. Hierzulande hat manager magazin vor kurzem wieder seine jährliche Liste der reichsten Deutschen und 1001 größten Geldvermögen publiziert. Zur Frage, wie man reich wird, lassen sich aus diesen Angaben durchaus Schlüsse ziehen. Zum Beispiel: Insbesondere in Deutschland wurde der Grundstein für die größten Vermögen schon vor Jahrzehnten gelegt, so dass heutigen Erbengenerationen vor allem die Aufgabe zufällt, den vorhandenen Wohlstand zu erhalten, zu verwalten und wenn möglich weiter zu mehren. Speziell in den USA sowie in Fernost ist das anders: Dort klettern seit einigen Jahren mehr und mehr junge Tech-Unternehmer, die praktisch bei Null angefangen haben, an die Spitzen der Reichstenlisten. Bestes Beispiel ist der weltweite Spitzenreiter Jeff Bezos von Amazon. Daraus lässt sich ableiten: Wer nicht das Glück hat, viel Geld zu erben, benötigt vor allem eins, um ganz nach oben zu kommen: Die eine, zündende Idee und den Drive, diese auf Teufel komm raus umzusetzen. Die wohl wichtigste Erkenntnis, die Jedermann aus Reichstenlisten ziehen kann, ist daher eine andere: Es finden sich darauf Menschen mit den unterschiedlichsten Talenten, die in den verschiedensten Winkeln der Wirtschaft unterwegs sind. Einzelhandel, Finanzindustrie, Pharmabranche, Maschinenbau, Technologie, Schifffahrt, Immobilien … . So gut wie alle diese vermögenden Menschen haben allerdings eins gemeinsam: Ihr Geld steckt zum weitaus größten Teil in Unternehmensbeteiligungen oder Sachwerten, also Gebäuden, Grundstücken und ähnlichem. Was sich dagegen auf keiner Reichstenliste der Welt finden dürfte, ist jemand, der sein Leben lang den größten Teil seines Privatvermögens auf einem Sparkonto liegen hatte. Diese Tatsache sollten sich vor allem in Deutschland viele Anleger vor Augen führen. Selbstverständlich kann nicht jeder ein eigenes Unternehmen gründen, um finanziell voranzukommen. Die Beteiligung an Unternehmen und Sachwerten ist jedoch auch auf andere Weise möglich. An der Börse beispielsweise, sowie über Aktien- oder Immobilienfonds. Insbesondere kostengünstige ETFs haben sich in den vergangenen Jahren etabliert und bieten sich als Investmentvehikel auch für Privatanleger an. Wie wenig solche Möglichkeiten hierzulande jedoch nach wie vor genutzt werden, zeigt die Statistik. Demnach ergab eine Umfrage vor wenigen Monaten, dass trotz niedrigster bis gar keiner Zinsen Sparbücher oder -Einlagen bei Banken und Sparkassen in Deutschland offenbar nach wie vor die am stärksten genutzte Form der Geldanlage sind. 45 Prozent der Befragten gaben an, diese Anlageformen zu nutzen. Immobilien und Investmentfonds dagegen kamen nur auf jeweils 22 Prozent, direkte Aktienanlagen sogar nur auf 15 Prozent. Die Frage, wie man reich werden kann, mag also schwer zu beantworten sein. Da gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten, und neben Fleiß, Disziplin und Durchhaltevermögen spielt meistens auch Glück eine wichtige Rolle. Ein Sparbuch gehört sicher nicht dazu. Das unterschiedliche Sparverhalten führt naturgemäß auch zu einer erheblichen Ungleichverteilung des Vermögens. Auf Deutschland bezogen besitzen die reichsten zehn Prozent mehr als die Hälfte des Vermögens. Auch werden die Menschen in Deutschland im Schnitt immer reicher. Doch nicht jeder profitiert in gleichem Maße davon, das Vermögen ist im internationalen Vergleich sehr ungleich verteilt. Die ärmere Hälfte hat nur einen Anteil von 1,3 Prozent. Die Menschen in Deutschland haben in den vergangenen Jahren mehr Vermögen angehäuft. Dabei spielt der Immobilienbesitz eine wichtige Rolle. Einer Studie zufolge stieg das Nettovermögen pro Kopf von 2012 bis 2017 durchschnittlich um 22 Prozent auf knapp 103.000 Euro. Der Medianwert, der die reichsten 50 Prozent von der unteren Hälfte trennt, liegt nur bei 26.000 Euro und damit deutlich unter dem Durchschnittswert. Menschen, die in den eigenen vier Wänden wohnen, profitierten in den vergangenen Jahren von dem Immobilienboom – ihr Vermögen wuchs besonders kräftig. Demnach verfügten Besitzer einer selbst genutzten Immobilie im Schnitt über ein Vermögen von rund 225.000 Euro, Mieter kamen lediglich auf 24.000 Euro. Auch das Betriebsvermögen – also der Besitz eines Unternehmens beziehungsweise eine Beteiligung daran – ist seit 2012 deutlich gewachsen. Es liegt den Angaben zufolge aber vor allem in den Händen der Vermögenderen. Auch eine Studie der Bundesbank war jüngst zu dem Ergebnis gekommen, dass sich insbesondere die Nettovermögen von Immobilieneigentümern infolge der gestiegenen Immobilienpreise erhöht haben. Allerdings besitzen nur 44 Prozent der Privathaushalte in Deutschland demnach Wohneigentum. An vielen Menschen geht der Immobilienboom somit vorbei. In anderen Euro-Ländern, zum Beispiel in Italien oder Spanien, ist die Quote der Immobilienbesitzer mit zuletzt etwa 70 beziehungsweise rund 80 Prozent deutlich höher. Dank niedriger Zinsen sind die Immobilienpreise in Deutschland stark gestiegen. Fast täglich warnen im Augenblick Fachleute vor einer Überhitzung. Was ist davon zu halten? Die meisten Preisindikatoren für Wohnimmobilien deuten darauf bin, dass die Häuserpreise in Deutschland zu hoch sind. Wie schon 2016 und 2017 deuten auch Schätzungen für 2018 darauf hin, dass die Preise in städtischen Gebieten deutlich überteuert sind. Inzwischen zeigten sich auch Preisanstiege in ländlichen Gebieten. Auf der anderen Seite ist der Anstieg des Kreditvolumens weiterhin moderat. Hat sich in Deutschland also eine Immobilienblase entwickelt? Schon vor einigen Jahren war intensiv darüber diskutiert worden, mit vielen Gegenargumenten. Aber die Situation hat sich natürlich weiterentwickelt. Grund genug, noch einmal genauer auf die Lage zu blicken. Der Preisanstieg in den großen Städten ist nicht zu übersehen. 192 Prozent Preisanstieg je Quadratmeter seit dem Jahr 2008 in München, 177 Prozent in Frankfurt und 203 Prozent in Berlin. Im Durchschnitt sind in Deutschland im Jahr 2018 die Preise für Immobilien gestiegen, und zwar inflationsbereinigt im Schnitt um stolze 7,2 Prozent. Offenkundig ist, dass die Immobilienpreise in den letzten Jahren stärker gestiegen sind als das allgemeine Preisniveau auch stärker als die Einkommen. Allein zwischen 2005 und2017 sind die Kaufpreise für Eigentumswohnungen in Deutschland im Schnitt um rund 53 Prozent gestiegen, die verfügbaren Einkommen im Haushalt dagegen nur um rund 20 Prozent. Und seit etwa 2010 sind die Immobilienpreise auch deutlich stärker gestiegen als das allgemeinte Preisniveau. Das muss allerdings kein Zeichen für eine Blase sein. Es kann auch einfach damit zusammenhängen, dass zu wenig gebaut wird und es einen starken Zuzug vor allem in den Großstädten gibt – und die Nachfrage deshalb vor allem dort die Preise hochtreibt. Ein weiterer Ansatz wäre, zu vergleichen, ob die Kaufpreise für Immobilien aus spekulativen Gründen den Mieten enteilt sind. Auf jeden Fall hat sich der sogenannte „Vervielfacher“ erhöht. Das heißt, der Kaufpreis einer Immobilie entspricht heute mehr Jahresmieten als früher. In manchen Städten liegt er inzwischen bei 34 Jahresmieten, früher waren es 24 und weniger. Ein hoher Wert kann, ähnlich wie ein hohes Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) bei Aktien, eine Überbewertung oder im Extremfall auch eine Blase anzeigen. Muss es aber nicht: In Zeiten extrem niedriger Zinsen kann es auch einfach ein Zeichen dafür sein, dass Immobilieninvestoren heute selbst mit sehr niedrigen Renditen zufrieden sind. Besonders heikel sind Immobilienblasen dann, wenn der Immobilienboom über Kredite finanziert wurde. Das Volumen der Immobilienkredite in Deutschland ist zuletzt spürbar gestiegen. Es wird jetzt auch mehr kreditfinanziert: Die Fremdfinanzierung macht nun im Schnitt 83 Prozent aus, vor zwei Jahren waren es noch 79 Prozent, wie der Verband der Pfandbriefbanken aus einer aktuellen Erhebung berichtet. Gleichwohl seien die Immobilien in Deutschland im internationalen Vergleich weiter solide finanziert und die Kreditvergabestandards streng. Es gebe „hohe Tilgungen, lange Zinsbindungsfristen und einen erfreulichen Eigenkapitaleinsatz“. Die durchschnittliche Anfangstilgung liege bei knapp 3 Prozent, die durchschnittliche Zinsbindung sei von 14 auf 15 Jahre gestiegen. Zwar gibt es bei Ersterwerbern auch wieder mehr 100-Prozent-Finanzierungen, aber nur für Haushalte mit stabilen Einkommen. Also rein in Immobilien und Beteiligungen? Die Negativzinsangebote sind bekannt, die Banken rechnen damit, dass es für den Sparer bis 2050 keine Zinsen gibt. So versteigerte die Bundesbank im August erstmals eine negativ verzinste Staatsanleihe mit 30-jähriger Laufzeit. Gleichzeitig sehen Sparer für ihre Einlagen auf der Bank keinen Cent mehr. Nie wieder Zinsen? Wenn man den Aussagen der Draghi-Nachfolgerin Christine Lagarde Glauben schenken darf, dann erscheint das keineswegs unrealistisch. Börsen sind bekanntlich volatil und alle 8 bis 10 Jahre kommt es zu einem erheblichen Rücksetzer mit Ursachen in der realen Ökonomie. Anerkannt ist folgender 10-Punkte-Plan für Anleger in Zeiten schwankender Börsen mit folgenden Einsichten: 1. Schwankungen sind nichts Ungewöhnliches. An den Aktienmärkten kommt es immer wieder zu Kursschwankungen, da Anleger nervös auf wirtschaftliche und politische Risiken reagieren. Allerdings neigen sie häufig auch zu Übertreibungen. In solchen Phasen ist es wichtig, nicht in Panik zu verfallen. Wenn man sich von vornherein auf gelegentliche Kursschwankungen einstellt und diese als normale Entwicklung sieht, ist man weniger überrascht, wenn sie tatsächlich eintreten. So lenkt man den Fokus stärkerauf langfristige Anlageziele und vermeidet, bei Tiefständen zu verkaufen. 2. Das Aktienrisiko wird langfristig meist belohnt. Anleger werden für das höhere Risiko von Aktien im Vergleich zu Anleihen längerfristig meist mit höheren Durchschnittsrenditen belohnt. Immer wieder weichen Vermögenspreise von ihrem inneren Wert ab, wenn es an den Märkten zu Ausschlägen nach oben oder unten kommt. Mit Kursschwankungen gehen aber oft auch Chancen einher. Langfristig haben Unternehmensgewinne maßgeblichen Einfluss auf die Aktienkurse - und diese haben sich in der Vergangenheit inflationsbereinigt meist besser als andere Anlageformen entwickelt. 3.Marktkorrekturen bieten häufig attraktive Anlagechancen. Kurskorrekturen an den Aktienmärkten sind keine Seltenheit. Ein oder zwei Kurseinbrüche sind in einem Bullenmarkt durchaus normal. Wegen der dann attraktiveren Kurse können sie eine gute Gelegenheit für einen Einstieg in Aktien sein. Auf einige der schlimmsten Episoden mit kurzzeitigen Verlusten an den Aktienmärkten folgte oft unmittelbar eine kräftige Erholung. 4. „Hin und her macht Taschen leer“. Wer auch in Verlustphasen an seiner Anlage festhält, profitiert in aller Regel vom langfristigen Aufwärtstrend an den Aktienmärkten, so eine bekannte Börsenweisheit. Anleger, die versuchen, den perfekten Zeitpunkt zu finden, und Wertpapiere immer wieder kaufen und verkaufen, laufen Gefahr, ihr Renditepotential zu schmälern. Denn möglicherweise verpassen sie die Tage mit der stärksten Kurserholung und den attraktivsten Kaufgelegenheiten, die sich in Zeiten des um sich greifenden Pessimismus bieten. 5. Regelmäßiges Anlegen bringt Vorteile. Unabhängig vom Anlagehorizont ist es sinnvoll, regelmäßig, zum Beispiel monatlich oder vierteljährlich, einen bestimmten Geldbetrag zu investieren. Dies kann helfen, die durchschnittlichen Einstandskosten zu senken. Auch wenn eine regelmäßige Anlage in fallenden Märkten Anlegern auf den ersten Blick widersinnig erscheinen mag: Gerade in dieser Zeit können sich die besten Anlagemöglichkeiten bieten. 6. Renditeschwankungen durch Diversifikation glätten. In volatilen Märkten wechseln die renditestärksten Sektoren oder Regionen oft sehr schnell. Wer seine Anlagen diversifiziert, senkt das Risiko, auf dem falschen Bein erwischt zu werden. Mit einem Mix aus Risikoanlagen, wie Aktien, Immobilien und Unternehmensanleihen, und defensiven Anlagen, wie Staats- und erstklassigen Unternehmensanleihen sowie Geldmarktpapieren, kann man die Rendite über die Jahre glätten. Eine Alternative für selbst zusammengestellte Portfolios können aktiv verwaltete Multi-Asset-Fonds sein, die eine automatische Risikostreuung über verschiedene Anlageklassen und Regionen bieten. 7. Für laufende Erträge in hoch wertige Dividendenaktien anlegen. Dividenden von Qualitätsunternehmen mit starken Cashflows sind meist besonders attraktiv, da sie tendenziell auch in volatilen Marktphasen stabil sind. Bei diesen Titeln handelt es sich in der Regel um global führende Unternehmen, die sich mit hohen Marktanteilen, einer starken Preissetzungsmacht und einem robusten Ertragsprofil im Auf und Ab des Konjunkturzyklus gut behaupten können. Meist sind sie zudem in verschiedenen Regionen tätig und können so regionale Schwankungen ausgleichen. 8. Zur Steigerung der Gesamtrendite Erträge wieder anlegen. Ausgeschüttete Gewinne wieder anzulegen kann mit der Zeit zu einer deutlich höheren Gesamtrendite beitragen. Um eine attraktive Gesamtrendite zu erzielen, müssen Anleger diszipliniert und geduldig sein. Dabei ist die Zeit möglicherweise der wichtigste und zugleich am stärksten unterschätzte Erfolgsfaktor. 9. Bei Stimmungsschwankungen einen kühlen Kopf bewahren. Viele Schwellenländerbörsen werden vom Rohstoffzyklus sowie dem Wirtschaftswachstum in wichtigen Volkswirtschaften wie China beeinflusst und schwanken meist stärker. Gleichzeitig sind es gerade innovative Unternehmen aus aufstrebenden Ländern, mit denen man als Anleger von langfristigen Entwicklungen profitieren kann. Dazu zählen das Bevölkerungswachstum und die steigende Nachfrage der Mittelschicht nach Produkten und Dienstleistungen aus den Bereichen Gesundheit, Technologie und Konsum. 10. Aktives Investieren ist gerade in schwierigeren Marktphasen aussichtsreich. Nehmen die Schwankungen zu, können sich aktive Anlagestrategien dank ihrer Flexibilität als besonders lohnend erweisen. Während passive Anlagen regelgebunden unabhängig von den Einschätzungen von Analysten investieren, können Fondsmanager bei aktiv verwalteten Fonds gezielter in aussichtsreiche Titel investieren und schlechter laufende Segmente meiden. Daher sollte ein guter aktiver Manager in schwierigen Marktphasen bessere Wertentwicklungsmöglichkeiten haben als der breite Markt. Gleichwohl sind die hohen Kosten der aktiv gemanagten Fonds zu beachten, die dazu führen, dass diese in der Performance im Schnitt wesentlich unter denen der ETFs liegen. Nach Aktien und Betongold ein Blick aufs Gold. Ist Gold wirklich das Krisenmetall? Brexit, Trump, China: Im Dauerkrisen-Modus der Märkte setzen die Anleger auf das „Krisenmetall“ Gold. Doch welche Kräfte treiben eigentlich den Goldpreis? Und geht es für das Edelmetall weiter aufwärts? Gold wird oft als sicherer Hafen in den Stürmen politischer Krisen bezeichnet. Im Tresor oder Schließfach: Aufbewahrtes physisches Gold vermittelt nach wie vor vielen ein Gefühl, vor unruhigen Märkten sicher zu sein. Das Problem ist nur, dass diese Wahrnehmung langfristig betrachtet nicht valide ist. Politische Krisen gehören nicht zu Faktoren, die sich nachhaltig auf den Goldpreis auswirken. Zwischen 1980 und 1999 gab der Goldpreis nach, obwohl es damals an Krisen nicht mangelte: der erste Golfkrieg, der Zerfall Jugoslawiens oder der Falkland-Konflikt. Zwischen 1999 und 2011 ist der Goldpreis hingegen gestiegen, ohne dass man sagen könnte, in dieser Zeitspanne hätte es deutlich mehr politische Krisen gegeben. Ein Blick auf den Langfrischart von Gold mahnt zur Vorsicht. Die derzeitige Aufwärtsbewegung lässt sich grob in zwei Phasen unterteilen. Zuerst waren die Terminmärkte die treibende Kraft hinter der aktuellen Rally. Anleger sollten sich vor Augen haften, dass Aktien, Anleihen und Immobilien derzeit auf Höchstständen notieren. Gold hingegen stagnierte lange Zeit bei bis zu 30 Prozent unter seinem Höchstkurs. Schaut man auf den aktuellen Goldpreis, so ist der Abstand zum 2011er Höchstkurs von 1900 Dollar geringer als zum Niedrigstand von 250 Dollar um die Jahrtausendwende. Mit anderen Worten: Billig ist Gold nicht mehr. Es sind aber keine triftigen Gründe in Sicht, die gegen die Hausse sprechen. Die skizzierten kurz- bis mittelfristigen Signale deuten darauf hin, dass der Markt noch etwas Luft nach oben hat. Zumal kaum attraktive Alternativen bei anderen Anlageklassen in Sicht sind. Unterstützend hinzu kommen langfristige Faktoren - und hier schließt sich der Kreis: Die Anzeichen mehren sich, dass das Vertrauen der Anleger in das Währungssystem wieder abnimmt. Wo soll der normale Normalanleger hin mit seinem Geld bzw. wo geht er hin? Trotz volatiler Märkte investieren Anleger verstärkt in ETFs. Im ersten Halbjahr 2019 wuchs das Volumen in Europa um 33 Milliarden Euro. Hohe Kosten aktiver Fonds belasten deren Rendite. Für aktiv gemanagte Fonds stellt das eine Herausforderung dar, weil es ihnen häufig nicht gelingt, ihre Benchmark zu schlagen. Und auch wenn die Fondsmanager mit ihrer Strategie besser abschneiden, knabbern die Kosten an der Rendite: Abschlussgebühren von bis zu fünf Prozent und laufende Belastungen von ein bis zwei Prozent drücken die Performance. Sie dürften der Hauptgrund für die Verschiebung von Kapitalanlagen in kostengünstigere Produkte sein. Die jährlichen durchschnittlichen Gebühren betragen knapp 0,4 Prozent, was leicht über klassischen ETFs, aber deutlich unter aktiv gemanagten Aktienfonds liegt. Zugleich ist eine aktive Komponente eingebaut, da die Aktien im Index auf Basis einer bestimmten Strategie ausgewählt werden. Fondsmanager bleiben außen vor, die Strategie ist verständlich und transparent. Der von uns hier gelegentlich genannte Blackrock-ETF auf den MSCI-World kommt mit 0,2 % aus und ist ein Riesenschiff. Wir stellen hier ja am Schluss wie immer die Gretchenfrage an Goethes Faust angelehnt: Kaufen, halten oder verkaufen, die bei Value-Anlegern im Sinne des Kultinvestors Warren Buffet aber lautet: Kaufen, weglegen, glücklich sein, weil seine Strategie den Kauf unterbewerteter Aktien ausgelegt ist. Die Boomphase der Aktien und der Realwirtschaft ist auf hohem Niveau, die Zinsen bleiben bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag unten, also mit Bedacht und unter Berücksichtigung von persönlichem Alter und Größe des Vermögens investieren, je älter, desto geringer die Risikoklasse wählen und auf Sicherheit setzen, also den Zinsverzicht ggf. billigend in Kauf nehmen.

Wie immer an dieser Stelle ein paar Bonmots zum Aktienmarkt, diesmal wieder vom Altmeister Kostolany, den der Autor Ende der achtziger Jahre in Hamburg unvergesslich erleben durfte, als er schon fast durchsichtig war, aber noch bis 1999 tapfer und mit täglichem Arbeitseinsatz und ungebrochener und bewundernswerter Contenance durchhielt:

  • „Wenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief“ (also weg von Einzeltiteln, rein in ETF).
  • "Ich empfehle meinen Lesern nicht nur, nicht an dem Treiben am Neuen Markt teilzunehmen. Nein, ich verbiete es ihnen. Alles wird mit einem fürchterlichen Krach enden" (der Autor hat das leider zu spät gelesen bzw. verinnerlicht, neue Märkte gibt es aber zu Hauf, insbesondere in den USA).
  • „Das große Unglück bei uns alten Spekulanten ist, daß wir zwar viele Erfahrungen gesammelt, unsere Waghalsigkeit jedoch verloren haben.“

Kostolany nahm das Leben ernst, aber auch von der heiteren Seite. Zur Zeit als der Autor ihn in Hamburg erlebte ging folgende Geschichte durch die Presse. Kostolany traf auf einem Atlantikflug auf einen bekannten Fondsmanager und wollte von diesem dessen Meinung zu einer bestimmten Aktie hören. Der Fondsmanager bestätige die gute Einschätzung der Aktie worauf ihn Kostolany nach der Landung in New York bat, diese Einschätzung seiner Ehefrau vorzutragen … . André Kostolany war ein Spekulant und „Börsenlehrer“, der von der Praxis zur Theorie kam und erste Erfahrungen an der Börse mit eigenem Geld machte. In der ersten Lebenshälfte spekulierte er mit allem, was an den Börsen der Welt zu handeln war – oft auf fallende Aktienkurse und zumeist erfolgreich. Danach brachte Kostolany auf humorvolle und geistreiche Art der Welt bei, was es mit Börse auf sich hat. Der berühmte Spekulant sprach vier Sprachen und hatte „Lehrstühle“ in New York, Paris, Rom, München und in Wien. Trotz zweimaliger Pleiten schaffte es Kostolany bis zum mehrfachen Millionär. Noch bis ins hohe Alter lebte Kostolany für die Börse und warnte rechtzeitig vor dem Platzen der Internet-Blase: „Es wirrrrd ein Blutbad geben“.

Haben Sie Rentabilitätsprobleme, sei es mit dem Hintergrund Schweiz oder der geringen Höhe aufgrund der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Vermögensdispositionen und Altersvorsorge unsicher, lassen Sie sich von uns beraten. Für ein unverbindliches erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt.

Wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die weiterhin instabile Konjunktur und die anhaltende Systemkrise sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung.

Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung ihres Unternehmens gewinnen.

Wir weisen auf unser aktuelles Sonderrundschreiben „Gestaltungsmöglichkeiten zur Erbschaftsteuervermeidung“ hin. So stellte doch Benjamin Franklin fest: „Nichts in dieser Welt ist sicher, außer dem Tod und den Steuern.“ Nutzen Sie die (legalen) Möglichkeiten der Steuerverkürzung für Ihre Nachkommen zu Lasten des Gemeinwesens falls Ihnen das Hemd näher als der Rock ist.

[Inhaltsübersicht]


2. Unkelbach intern: Rückblick „Chefsache Unternehmensnachfolge“

Am 8. 10. 2019 referierte Herr WP/StB Dr. Philipp Unkelbach auf Einladung der Handwerkskammer Freiburg zum Thema „Steuerliche und rechtliche Aspekte der Unternehmensnachfolge“. Nach Erhebungen der Handwerkskammer müssen sich in den nächsten Jahren rund 8.000 (!) mittelständische Handwerksbetriebe diesem Thema widmen, 54 % der Inhaber ist älter als 55 Jahre, rund 25 % sind sogar älter als 60 Jahre. Herr Dr. Unkelbach veranschaulichte in seinem Vortrag anhand vieler Praxisbeispiele das Thema. Es zeigt sich, dass diverse Gestaltungsmöglichkeiten die Steuerbelastung signifikant reduzieren können, wenn man das Thema frühzeitig angeht. Das Feedback war durchweg sehr gut, der Vortrag wurde als verständlich und praxisnah aufgenommen. Im Anschluss bestand die Möglichkeit, sich untereinander auszutauschen, auch mit Vertretern der Volksbank und Sparkasse, die sich seitens der Finanzierung ebenfalls intensiv mit dem Thema befassen.

Die Veranstaltung war mit rund 130 Teilnehmern gut besucht. Offenbar ist den Inhabern die Wichtigkeit des Themas bewusst – es gilt das Lebenswerk in gute Hände zu geben.

Die Vortragsunterlagen lassen wir Ihnen gerne zukommen.

[Inhaltsübersicht]


3. Digitalisierungsprämie

Wir betreuen viele KMU mit Sitz in Baden-Württemberg. Wie die Leser unseres Mandantenrundbriefes wissen, befassen wir uns intensiv mit dem Thema Digitalisierung. Ein Thema, dass zeit- und kostenintensiv ist. In diesem Kontext möchten wir auf ein Förderprogramm der L-Bank hinweisen.

Gefördert werden:

  • Digitalisierung von Produktion, Prozessen, Produkten und Dienstleistungen
  • Kosten für Hard- und Software und damit verbundene Dienstleistungen und Schulungen
  • Erhöhung der IT-Sicherheit

Gefördert werden Projekte zwischen 10.000 € und 100.000 €, sowohl Freiberufler wie auch gewerbliche Unternehmen mit maximal 100 Mitarbeitern sind förderfähig. Der Sitz muss in Baden-Württemberg liegen.

Die Förderung erfolgt als Tilgungszuschuss zu einem Kredit. Der Tilgungszuschuss beträgt derzeit:

5.000 € pauschal für Kreditbeträge bis 50.000 €

10 % des Kreditbetrags für Kreditbeträge über 50.000 €

Es gilt das Hausbankenprinzip. Gerne berichten wir über unsere eigenen Erfahrungen – ein Anruf genügt.

Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungspraemie.html

[Inhaltsübersicht]


4. Abgabetermine und Hinweise zum Jahresende 2019

Selbständige, Vermieter, Rentenbezieher oder Arbeitnehmer, die zur Abgabe von Einkommensteuer-Erklärungen verpflichtet sind und diese von einem Berater erstellen lassen, haben ihre Steuererklärungen erstmals für das Jahr 2018 grundsätzlich spätestens bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres abzugeben. Für die Abgabe der Steuererklärung 2018 wäre dies der 29. Februar 2020.

Wird dieser Abgabetermin überschritten, ist zu beachten, dass – im Gegensatz zur bisherigen Praxis – Verspätungszuschläge künftig „automatisch“ festgesetzt werden: Sie betragen regelmäßig 0,25 % der festgesetzten Steuernachzahlungen für jeden angefangenen Monat, höchstens 25.000 Euro. Für die Einhaltung der Frist ist es erforderlich, dass alle notwendigen Unterlagen, Belege etc. rechtzeitig vorliegen

Kurz vor dem Ende eines Kalenderjahres sind regelmäßig mehr steuerliche Termine zu beachten als im Laufe des Jahres. Dem Jahreswechsel kommt auch im Hinblick auf steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten eine besondere Bedeutung zu. Soll ein bestimmtes steuerliches Ergebnis noch für das Jahr 2019 erreicht werden, sind die entsprechenden Dispositionen bald zu treffen.

In der Anlage sind die wichtigsten bis Ende Dezember dieses Jahres zu beachtenden Termine und entsprechende Hinweise – auch im Hinblick auf den 1. Januar 2020 – zusammengestellt.

[Inhaltsübersicht]


5. Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben zum Jahreswechsel

Bei nichtbilanzierenden Steuerzahlern mit Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) oder bei Vermietungs- und Kapitaleinkünften werden Einnahmen und Ausgaben grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt, in dem sie zu- bzw. abgeflossen sind (vgl. § 11 EStG). Beim Zufluss von Einnahmen ist z. B. der Zeitpunkt der Entgegennahme von Bargeld, eines Schecks oder die Gutschrift auf dem Bankkonto maßgebend.

Für Ausgaben gilt Entsprechendes: Bei Überweisungen ist der Abfluss in der Regel erfolgt, sobald der Überweisungsauftrag der Bank übermittelt wurde; bei Zahlungen mittels Girocard oder Kreditkarte ist für den Abfluss regelmäßig die Eingabe der PIN-Nummer maßgebend. Zahlungen mittels Lastschriftverfahren gelten mit Erteilung der Einzugsermächtigung als am Fälligkeitstag abgeflossen, unabhängig vom Buchungstag.

Eine Besonderheit gilt, wenn regelmäßig wiederkehrende Ausgaben (z. B. Darlehenszinsen, Mieten oder Versicherungsbeiträge) „kurze Zeit“ vor oder nach Beendigung eines Kalenderjahrs abfließen; als kurze Zeit gilt ein Zeitraum von 10 Tagen, also der Zeitraum um den Jahreswechsel vom 22. 12. bis zum 10. 01. Wiederkehrende Ausgaben, die in diesem Zeitraum geleistet werden, sind dem Kalenderjahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören, wenn die Zahlungen auch innerhalb dieses Zeitraums fällig geworden sind

Beispiel:

a) Die Wohnungsmiete wird jeweils mit dem dritten Werktag des Folgemonats fällig. Die Zahlung der Miete für Dezember 2019 erfolgt durch Dauerauftrag am 2. Januar 2020.
b) Die Versicherungsbeiträge für das 1. Halbjahr 2020 sind Ende 2019 fällig und werden am 30. Dezember 2019 durch Überweisung bezahlt.
c) Die für 2019 fälligen Darlehenszinsen werden mittels Lastschriftverfahren am 13. Januar 2020 abgebucht.
Da die Ausgaben innerhalb des 10-Tage-Zeitraums fällig und abgeflossen sind (Beispiele a und b) bzw. durch Erteilung einer Einzugsermächtigung oder eines Überweisungsauftrags als am Fälligkeitstag abgeflossen gelten (Beispiel c), werden sie in dem Kalenderjahr berücksichtigt, zu dem sie wirtschaftlich gehören (d. h. im Fall a und c noch in 2019; bei b in 2020).

Bei nichtbilanzierenden Unternehmern gehören grundsätzlich auch Umsatzsteuer-Vorauszahlungen zu den regelmäßig wiederkehrenden Ausgaben. Zu beachten ist hierbei, dass bei der Ermittlung der Fälligkeit allein auf die gesetzliche Frist abzustellen ist, nicht hingegen auf eine mögliche Verlängerung der Frist wegen der Wochenendregelung.

Beispiel:

Die Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember 01 wird fristgemäß am 8. Januar 02 geleistet. Die Fälligkeit der Steuerzahlung wäre eigentlich am 10. Januar 02. Ist z. B. dieser Tag ein Sonntag, verschiebt sich die (gesetzliche) Fälligkeit auf den nächsten Werktag (11. Januar 02), der aber damit außerhalb des 10-Tage-Zeitraums liegt.

Die Verlängerung der Zahlungsfrist ist im Zusammenhang mit der „Abflussfiktion“ in § 11 Abs. 2 EStG allerdings nicht anwendbar; entscheidend ist hier, dass die Zahlung bis zum 10. Januar erfolgt ist.

Im Beispielsfall könnte daher die Umsatzsteuer-Vorauszahlung entsprechend der wirtschaftlichen Zugehörigkeit im Kalenderjahr 01 als Ausgabe berücksichtigt werden.

[Inhaltsübersicht]


6. Unbelegte Brötchen keine „Mahlzeit“

Zum lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn eines Arbeitnehmers gehören – neben dem Barlohn – grundsätzlich auch Sachbezüge und sonstige Vorteile, die der Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seiner Beschäftigung von seinem Arbeitgeber erhält.

Erhält der Arbeitnehmer z. B. kostenlose (arbeitstägliche) Mahlzeiten von seinem Arbeitgeber, ist der Wert dieses Vorteils regelmäßig mit einem pauschalen Sachbezugswert dem Arbeitslohn hinzuzurechnen.

Der Bundesfinanzhof hat jetzt klargestellt, dass eine kostenlose Bereitstellung von unbelegten Brötchen und einem Heißgetränk im Betrieb keine „Mahlzeit“ im Sinne dieser Regelung ist. Im Streitfall handelte es sich um Laugen-/Körnerbrötchen, Rosinen- und Schokobrötchen u. Ä.; ein Belag wie Butter, Konfitüre oder Aufschnitt wurde nicht bereitgestellt.

Das Gericht beurteilte die zugewendeten Lebensmittel als nichtsteuerbare „Aufmerksamkeiten“, die (lediglich) der Schaffung günstiger betrieblicher Arbeitsbedingungen dienen. Derartige Aufmerksamkeiten gehören aufgrund einer lohnsteuerlichen Regelung regelmäßig nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn.

[Inhaltsübersicht]


7. Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft

Private Grundstücke, Gebäude, Wohnungen usw., die innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung veräußert werden, unterliegen mit ihrer Wertveränderung grundsätzlich der Einkommensteuer nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Eine Ausnahme gilt regelmäßig für Objekte, die eine gewisse Zeit vor dem Verkauf zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

Im Rahmen von Infrastrukturmaßnahmen (z. B. Ausbau des Straßen- und Schienennetzes) oder für den Bergbau kommt es auch zu Enteignungen von Grundstücken. Für den dadurch eintretenden Verlust des Eigentums und für weitere dadurch entstehende Vermögensnachteile wird dem bisherigen Eigentümer eine Entschädigung gewährt. Im Fall der Enteignung privater Grundstücke stellt sich die Frage, ob dies als privates Veräußerungsgeschäft anzusehen ist.

Der Bundesfinanzhof sieht nach einer aktuellen Entscheidung in der Enteignung kein privates Veräußerungsgeschäft, da keine „Veräußerung“ vorliegt. Merkmal einer Veräußerung bzw. Anschaffung ist die willentliche wirtschaftliche Betätigung durch den Steuerpflichtigen. Bei einer Enteignung fehlt es dagegen an einer willentlichen Übertragung des Eigentums. Die durch die Entschädigung realisierten Wertveränderungen eines privaten Grundstücks unterliegen daher nicht der Einkommensteuer.

[Inhaltsübersicht]


8. Lohnsteuer-Ermäßigung

Freibetrag beim Lohnsteuerabzug

Erhöhte Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen können bei Arbeit nehmern bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Die steuermindernde Wirkung tritt dann sofort bei der monatlichen Lohn-/Gehaltszahlung und nicht erst im Rahmen der Einkommensteuer-Veranlagung ein. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist mit amtlichem Vordruck beim Finanzamt zu stellen; die Finanzverwaltung speichert diese Lohnsteuerabzugsdaten in der ELStAM-Datenbank.

Ab dem 1. Oktober 2019 kann ein Lohnsteuer-Freibetrag für 2020 beantragt werden, der für längstens zwei Kalenderjahre gilt. Bis zum 30. November 2019 kann auch noch ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung für das laufende Jahr 2019 gestellt werden, damit ein Freibetrag z. B. noch bei der Ermittlung der Lohnsteuer für Dezember berücksichtigt werden kann.

Berücksichtigungsfähige Aufwendungen

Werbungskosten werden nur insoweit berücksichtigt, als sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (bei Versorgungsbezügen: 102 Euro) übersteigen. Ein Freibetrag z. B. für Werbungskosten und Sonderausgaben ist aber nur möglich, wenn die Summe der zu berücksichtigenden Aufwendungen die Antragsgrenze von 600 Euro übersteigt.

Nach § 39a EStG kommen insbesondere folgende Aufwendungen in Betracht:

  • Werbungskosten (Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, doppelte Haushaltsführung usw.),
  • Sonderausgaben (Ausbildungskosten, Unterhalt an geschiedene oder getrennt lebende Ehepartner, Spenden usw. sowie Kinderbetreuungskosten),1
  • außergewöhnliche Belastungen (ggf. nach Abzug einer zumutbaren Belastung).

Folgende Beträge sind ohne Beachtung der Antragsgrenze zu berücksichtigen:

  • Pauschbeträge für Behinderte und Hinterbliebene (§ 33b EStG),
  • Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungen und Dienstleistungen; als Freibetrag wird das Vier fache der nach § 35a EStG maßgebenden Ermäßigungsbeträge berücksichtigt,
  • Verluste aus anderen Einkunftsarten (z. B. aus Vermietung und Verpachtung).

Zu beachten ist, dass dem Finanzamt eine Änderung der Verhältnisse (z. B. durch Verringerung von Aufwendungen) mitzuteilen ist, wenn dies zu einer Reduzierung des Freibetrags führt.

Faktorverfahren bei Ehepartnern

Berufstätige Ehepartner können beantragen, dass beim Lohnsteuerabzug das sog. Faktorverfahren berücksichtigt wird (§ 39f EStG). Dieser Antrag ist umso sinnvoller, je unterschiedlicher die Arbeitslöhne bei jeweils berufstätigen Ehepartnern sind. Die Lohnsteuer nach Lohnsteuerklasse IV wird dann durch einen Faktor verringert, der sich an der voraussichtlichen Jahreseinkommensteuer orientiert.

[Inhaltsübersicht]


9. Antrag auf Teileinkünfteverfahren bei verdeckter Gewinnausschüttung

Die Besteuerung von privaten Kapitalerträgen ist zunächst durch den 25 %igen Kapitalertragsteuerabzug abgegolten. Ist der persönliche Steuersatz niedriger, können die Kapitalerträge auch in die Veranlagung einbezogen werden (sog. Günstigerprüfung). Für bestimmte Beteiligungen an einer GmbH oder anderen Kapitalgesellschaft ist auf Antrag eine dritte Besteuerungsalternative vorgesehen (vgl. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG): Gewinnausschüttungen werden nur mit 60 % bei der Veranlagung angesetzt. Dabei wird zwar der Sparer-Pauschbetrag nicht berücksichtigt, dafür können aber tatsächlich im Zusammenhang mit der Beteiligung entstandene Werbungskosten (entsprechend mit 60 %) abgezogen werden; ein eventueller Verlust kann mit anderen Einkünften verrechnet werden. Voraussetzung für dieses sog. Teileinkünfteverfahren ist, dass

  • die Beteiligung mindestens 25 % beträgt oder
  • die Beteiligung mindestens 1 % beträgt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft ein maßgeblicher unternehmerischer Einfluss auf die wirtschaftliche Tätigkeit genommen werden kann.

Eine Besonderheit gilt für den Antrag zur Anwendung des Teileinkünfteverfahrens. Dieser ist nicht bis zur Rechtskraft des Steuerbescheides möglich, sondern muss bereits ausdrücklich mit der Einkommensteuererklärung gestellt werden. Er gilt dann für die Folgejahre automatisch weiter. Wird er für ein Jahr widerrufen, kann er für die jeweilige Beteiligung nicht erneut gestellt werden.

Ob der Antrag letztlich vorteilhaft ist, wird insbesondere durch die Höhe des jeweiligen zu versteuernden Einkommens bestimmt. Der Antrag kann auch dann nicht mehr nachgeholt werden, wenn sich erst später die Vorteilhaftigkeit herausstellt. Das gilt selbst dann, wenn in einem Jahr keine regulären Gewinnausschüttungen erfolgt sind – für die ein Antrag sinnvoll gewesen wäre –, aber später im Rahmen einer Betriebsprüfung verdeckte Gewinnausschüttungen festgestellt werden. Der Bundesfinanzhof weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der Antrag auch vorsorglich in der Steuererklärung hätte gestellt werden müssen, obwohl hier insoweit noch gar keine Einkünfte erklärt waren.

[Inhaltsübersicht]


10. Umsatzsteuer: Neue Ausnahmen bei der Soll-Besteuerung

Die Umsatzsteuer entsteht grundsätzlich bereits dann, wenn die Leistung an den Kunden erbracht wurde, d. h., sie ist für diesen Umsatzsteuer-Voranmeldungszeitraum anzumelden und an das Finanzamt abzuführen (sog. Soll-Besteuerung). Bei kleineren Unternehmen und nicht bilanzierenden Freiberuflern entsteht die Umsatzsteuer auf Antrag erst nach der Begleichung der Rechnung durch den Kunden und ist auch dann erst anzumelden und abzuführen (sog. Ist-Besteuerung).

Da bei der Soll-Besteuerung die Umsatzsteuer sofort nach der Leistungserbringung abzuführen ist, können gegenüber der Ist-Besteuerung Liquiditätsnachteile entstehen, insbesondere wenn der Kunde die Rechnung in Raten über Jahre verteilt begleicht.

Nachdem der Bundesfinanzhof die Liquiditätsnachteile der Soll-Besteuerung in bestimmten Fällen (insbesondere in der Baubranche) abgemildert hatte, hat er nun weitere Ausnahmen bei der Soll-Besteuerung von Ratenzahlungen zugelassen.

Beispiel:

Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um eine Fußballspielervermittlung, deren Provision in Raten über die mehrjährige Vertragslaufzeit der vermittelten Spieler verteilt ausbezahlt wurde und außerdem vom Fortbestehen der Verträge zwischen Spieler und Verein abhing.

Die Vermittlungsleistung als solche war mit Vertragsunterzeichnung der Spieler erbracht und nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a UStG war auch zeitgleich die Umsatzsteuer entstanden.

Nach dem neuen Urteil kann man sich direkt auf Art. 64 Abs. 1 MwStSystRL berufen: „Geben ... Dienstleistungen zu aufeinanderfolgenden Abrechnungen und Zahlungen Anlass, gelten sie jeweils als mit Ablauf des Zeitraums bewirkt, auf den sich diese Abrechnungen und Zahlungen beziehen“. Mit anderen Worten: Die Umsatzsteuerbeträge für die erfolgreiche Spielervermittlung mussten erst jeweils am Ende einer Spielzeit und nicht bereits in einer Summe bei Vertragsabschluss abgeführt werden.

Diese neue Rechtsprechung betrifft nicht nur – wie hier – bedingte Vergütungsansprüche, sondern hätte z. B. auch Bedeutung für Ratenverkäufe im Einzelhandel. Es bleibt abzuwarten, wie die Finanzverwaltung auf dieses Urteil reagiert. Offen ist z. B. noch, wie in diesen Fällen der Umsatzsteuerausweis in der bzw. den Rechnungen erfolgen soll und wann und in welcher Höhe korrespondierend der Vorsteuerabzug beim Leistungsempfänger möglich ist.

[Inhaltsübersicht]


Impressum:

UNKELBACH TREUHAND GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Gartenstraße 30
79098 Freiburg

 

Tel.: 0761 38542-0
Fax.: 0761 38542-77
Mobil: 0172 7662078
Skype: p.unkelbach
e-mail: info@unkelbach-treuhand.de
www.unkelbach-treuhand.de

 

Sitz Freiburg
AG Freiburg i. Br. HRB 3750
Geschäftsführer:
Peter Unkelbach WP/StB
Dr. Philipp Unkelbach WP/StB
Fachberater für Internationales Steuerrecht


Hinweis:

Sehr geehrte Damen und Herren, sollte ein weiterer Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen, Freunde oder Bekannte Interesse an diesen Service bekunden, so können Sie weitere Personen hier in den Verteiler eintragen. Wenn Sie in Zukunft nicht mehr von unserem Rundbrief profitieren möchten, so können Sie sich durch anklicken des folgenden Links abmelden Abmeldung durch anklicken. Treten Probleme beim Aufrufen dieser Mail oder der Abmeldung von unserem Newsletterservice auf so teilen Sie uns dies bitte mit, wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Inhalte dieses Newsletters dienen lediglich der unverbindlichen Information. Sie sind für die individuelle Beratung daher weder bestimmt, noch geeignet.