Mandanteninformationsbrief Januar 2012 | | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Mit freundlichem Gruß UNKELBACH TREUHAND GMBH
1. Wichtig: Handlungsbedarf Nachfolgeplanung, Erbschaftsteuer verfassungswidrig? Das Erbschaftsteuergesetz kommt vermutlich erneut auf den Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Der Bundesfinanzhof hat gerade seine verfassungsrechtlichen Bedenken an den derzeit geltenden Regelungen dem Bundesfinanzminister mitgeteilt und diesen aufgefordert dem Verfahren beizutreten. Bekanntermaßen kann Betriebsvermögen von der Besteuerung freigestellt werden, wenn das Unternehmen im vergleichbaren Umfang fortgeführt wird. Gestaltungen ermöglichen aber auch, dass Privatvermögen in Betriebsvermögen umgewandelt wird und damit ebenfalls steuerfrei übertragen werden kann. In seinem Urteil vom 5. 11. 2011 gibt der BFH selber Beispiele: So wird privates Festgeld in Betriebsvermögen übertragen und damit in nicht steuerschädliches Verwaltungsvermögen. In diesem Fall handelt es sich gem. BFH auch nicht um einen Gestaltungsmissbrauch nach § 42 AO. Die Bedenken des BFH richten sich vor allem dagegen, dass durch die bloße Wahl einer bestimmten Gestaltung die Steuerfreiheit des Erwerbs erreicht werden kann. Solche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen typischerweise aber nur beim Erwerb zu Lebzeiten und scheiden somit für Übertragungen von Todes wegen aus, es sei denn man nimmt die schlechte Verzinsung von Festgeld für die Steuerfreiheit der Übertragung in Kauf. Angesichts der Staatsschuldenkrise und der sich auch wohl 2013 ändernden politischen Verhältnisse ist diesmal aber wohl kaum mit einer Erweiterung der Verschonungsregelungen oder gar mit einer Abschaffung der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu rechnen. Einschränkungen der heute noch begünstigten Übertragung von Betriebsvermögen sind wahrscheinlicher. Die Zeit bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichts sollte daher dazu genutzt werden, um die geltenden Verschonungsregelungen im Einzelfall gezielt in Anspruch zu nehmen und um Privatvermögen steuerfrei zu übertragen. Wenn bei Ihnen eine Unternehmensnachfolge ansteht, so nehmen Sie mit uns zu deren Gestaltung Kontakt auf. 2. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum Es spricht viel dafür, weiterhin auf Cash zu setzen. Nicht nur die Griechen, sondern auch die Letten bringen ihr Geld vor den Banken in Sicherheit. Die Griechen haben Angst vor der Drachme und gehen in die Schweiz und die Letten haben Angst, dass ihre Banken einem Ansturm von Kunden, die ihr Geld Cash haben wollen, nicht gewachsen ist. Dass der hohe Refinanzierungsbedarf (fälliger Kredit gegen neuen Kredit) im ersten Quartal von Italien, Spanien und auch Frankreich gedeckt werden kann, erscheint nicht sicher. In den nächsten zwei Jahren stehen im Euroland 30 % der Staatsschulden zur Refinanzierung an. Hier werden Größenordnungen erreicht, die auch über die Rettungsschirme und den IWF nicht gedeckt werden könnten. Der Exitus von Staaten geht genau wie von Firmen und privaten Haushalten: Die Löhne können nicht mehr gezahlt werden und der Zusammenbruch der staatlichen Ordnung beginnt. Was soll man tun? Das Beste hoffen und mit dem Schlimmsten rechnen. Banken, die sich schon jetzt stark misstrauen, werden die Geschäfte untereinander weiter reduzieren und Guthaben nur noch bei der Zentralbank anlegen. Die europäische Bankenaufsicht fordert relevante Institute auf, ihr Eigenkapital zu erhöhen. Da deren Kurse im Keller sind verbleibt ihnen nur, die Aktivseite ihrer Bilanz durch Verkäufe und Krediteinschränkungen abzubauen. Kredite werden also knapper und die Zinsen werden steigen, trotz der Zinssenkungen der Zentralbanken. Da die europäischen Staaten keine Konjunkturprogramme mehr fahren können, wird die Nachfrage sinken und damit auch die Unternehmensgewinne. China wird zwar sein Geld bei uns anlegen aber über seine Immobilienblase selber erhebliche Probleme bekommen, so dass auch die deutschen Auslandsmärkte unter Druck geraten. Firmen sollten sich also Cash-Position hoch halten. Das gleiche gilt für private Haushalte. Nach oben Gesagtem sinken die Unternehmensgewinne, so dass die noch moderaten KGV unter Druck geraten und steigen. In Staatsanleihen geht niemand mehr, so dass nur noch Unternehmensanleihen mit kurzer Laufzeit eine Alternative sind, um wenigstens die Inflationsrate zu kompensieren. Irgendwann wird die Aktie aber hoch interessant, insbesondere die schönen Dividendenwerte. Aber: Wer vor 10 Jahren in Aktien eingestiegen ist, dem fehlen heute rd. 30 %. Strukturierte Produkte sind zu teuer und insbesondere zu viel kompliziert gestrickt, die Gewinne werden von den hohen Kosten aufgefressen. Was bleibt, ist das Geld selber in die Hand zu nehmen. 3. Sachbezugswerte 2012 für Lohnsteuer und Sozialversicherung Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber Sachbezüge (z. B. freie Unterkunft oder Kantinenmahlzeiten), sind diese als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig auch der Sozialversicherung zu unterwerfen. Die Höhe der Sachbezüge wird in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgesetzt. Für 2012 gelten die folgenden Werte.
Bei verbilligter Überlassung einer Wohnung bzw. einer Unterkunft vermindern sich die o. a. Werte um das vom Arbeitnehmer gezahlte Nutzungsentgelt; dieser Betrag ist dann der Lohnsteuer und der Sozialversicherung zu unterwerfen. 4. Doppelter Mietaufwand als beruflich veranlasste Umzugskosten Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, können als Werbungskosten steuermindernd geltend gemacht oder vom Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erstattet werden. Berücksichtigungsfähig sind neben den Kosten für die Beförderung des Umzugsgutes und den Reisekosten auch andere Aufwendungen wie z. B. Maklergebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung. 5. Steuerberatungskosten für die Anfertigung der Einkommensteuer-Erklärung nicht abzugsfähig Seit 2006 sind Steuerberatungskosten nur insoweit steuerlich als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigungsfähig, als sie bei der Ermittlung der Einkünfte oder im Zusammenhang mit betrieblichen Steuern anfallen. Nicht dazu gehören die anteiligen Kosten für das Ausfüllen der Einkommensteuer-Erklärung sowie der dazu gehörenden Anlagen; darauf entfallende Aufwendungen gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung und können steuerlich nicht geltend gemacht werden. 6. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen Für Buchführungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 Abgabenordnung – AO). Im Jahresabschluss kann ggf. für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rückstellung gebildet werden. Zehnjährige Aufbewahrungsfrist:
Sechsjährige Aufbewahrungsfrist:
Die Aufbewahrungsfristen gelten auch für die steuerlich und sozialversicherungsrechtlich relevanten Daten der betrieblichen EDV (Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung). Während des Aufbewahrungszeitraums muss der Zugriff auf diese Daten möglich sein. Bei einem Systemwechsel der betrieblichen EDV ist darauf zu achten, dass die bisherigen Daten in das neue System übernommen oder die bisher verwendeten Programme für den Zugriff auf die alten Daten weiter vorgehalten werden. 7. Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) verschoben Ursprünglich war geplant, dass alle Arbeitgeber vor der Lohnabrechnung für Januar 2012 die Besteuerungsmerkmale ihrer Arbeitnehmer elektronisch von Servern der Finanzverwaltung abrufen sollten. Die technischen Vorbereitungen für dieses Verfahren werden jedoch nicht rechtzeitig abgeschlossen sein, sodass zunächst wie bisher weiter verfahren werden kann. Das heißt, dass Arbeitgeber die ihnen vorliegenden Besteuerungsmerkmale ihrer Arbeitnehmer zunächst unverändert weiter zugrunde legen müssen. Arbeitnehmer haben Änderungen der Besteuerungsmerkmale – wie bereits 2011 – durch entsprechende Bescheinigungen ihrem Arbeitgeber mitzuteilen. 8. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2012 Ab dem 1. Januar 2012 gelten z. T. neue Werte in der Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung:
Bei Arbeitnehmern, die in der gesetzlichen Krankenkasse (AOK, Ersatzkassen, Betriebskrankenkassen) pflichtversichert sind, trägt der Arbeitgeber die Hälfte des „paritätischen“ Beitragssatzes von 14,6 %. Freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte erhalten einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 50 % des paritätischen Beitragssatzes. Wenn sich Arbeitnehmer privat krankenversichern, hat der Arbeitgeber ebenfalls einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 50 % der Beiträge zu leisten; dieser Zuschuss ist für das Jahr 2012 aber auf einen Höchstbetrag von (50 % von 558,46 Euro =) 279,23 Euro monatlich begrenzt. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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