Mandanteninformationsbrief Januar 2010 | | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sehr geehrte Damen und Herren, Unser Mandantenrundbrief-Archiv finden Sie hier: http://www.unkelbach-treuhand.de/mandantenrundbrief/archiv/inhalt.php
Mit freundlichem Gruß UNKELBACH TREUHAND GMBH
1. Wirtschaft/Börse: Summa Summarum Auch an der Börse wird es bald Weihnachten und diese Botschaft wollen auch die Fondsmanager ihren Kunden vermitteln, indem sie ihre Portefeuilles regelmäßig zum Jahresende bereinigen und damit signalisieren, dass sie auch die jeweiligen aktuellen Favoriten im Bestand haben. Dieses treibt die Börse und aktuell sind es noch 138 Zähler bis zur DAX-30-Latte von 6000 Punkten, die sich alle gesetzt haben, um auch eine Basis für das nächste Jahr zu bilden. Der DAX-Stand für Ende 2010 wird vorsichtig geschätzt, so schätzt Oppenheim ihn auf 6350 Zähler. Wir sehen das wesentlich optimistischer, weil zu viel billiges Geld im Markt ist. Die Liquiditätsüberschussreserven der Banken sind aus den Segnungen der Zentralbanken erheblich und verleiten wieder zu spekulativen Käufen. Nicht zu verkennen ist, dass die Weltwirtschaft Fahrt aufnimmt. Bezogen auf die Wachstumsraten wird der erwartete Aufschwung von den Schwellenländern getragen. Auch bei uns wird mit einer leicht positiven Wachstumsrate gerechnet. Es gibt aber auch erhebliche Risiken. Die Kreditklemme für den Mittelstand zur Finanzierung des Aufschwungs ist ein mögliches und von der Regierung erkanntes Hemmnis, so dass bereits ein Mittelstandskreditmediator ernannt und ein Mittelstandsfonds eingerichtet wurde. Eines dürfte aber auf der Hand liegen: Sollten die richtigen bisherigen Maßnahmen der Geldpolitik nicht abschließend greifen, so kann die Wirtschaft in kurzer Zeit nicht ein zweites Mal mit dem Keynes´schen Deficit spending der öffentlichen Haushalte stabilisiert werden. Der gerade verstorbene Samuelson hat die Ansätze von Keynes unterlegt und vertreten. Der theoretisch bestechende Ansatz hat ja bekanntlich zwei empirische Schwächen. Die Liquiditätsfalle und die gelebte Demokratie. Japan lebt seit Jahren mit dem Problem der Liquiditätsfalle: Weitere Zinssenkungen beleben die Wirtschaft nicht mehr, die Investitionsneigung wird nicht mehr durch Zinssenkungen erhöht. Und hier sind wir auch bei uns angekommen. Der Karren könnte also nur noch durch eine weitere Verschuldung zur Finanzierung von Staatsausgaben flott gemacht werden. Die von Merkel gerne zitierte schwäbische Hausfrau merkt aber spätestens bei der Tagesschau, und den gerade diskutierten Neuverschuldungen des Bundeshaushaltes (ohne Länder und Gemeinden), dass hier das Schuldenfass überläuft und Schäuble wendet ein, dass die Haushaltssanierung ein Thema für das nächste Jahr um diese Zeit ist. Alles richtig, aber eines bleibt hängen: Auch in der Vergangenheit hat der Staat die gespendeten Defizite nie durch Sparen kompensiert, vom Juliusturm einmal abgesehen, aber das war 1953 -1957. Ein Teil des Geldes wurde dann für den Aufbau der Bundeswehr verwandt, Afghanistan lässt grüßen. Griechenland ist mit seiner Schuldenpolitik am Anschlag und gefährdet auch den Rest der Währungsunion. Die aktuelle Stärke des Dollar ist ein Reflex auf die Schwäche unseres Euro. Greenspan hat nicht ohne Grund schon vor Jahr und Tag festgehalten: „Der Euro wird kommen, aber er wird keinen Bestand haben.“ Der allgemeine Staatsbankrott wird damit zu einem aktuellen Thema. Die EZB hat das Ende des leichten Geldes und niedrigen Zinses eingeläutet. Letztmals können die Banken Boni und Gewinne schöpfen, indem sie sich das Geld bei der Zentralbank für ein Prozent holen und risikolos für drei Prozent in sicheren Staatspapieren anlegen. Wenn nunmehr die Zinsen steigen, wird der Staat künftig bei beabsichtigter Schuldenrückführung auch eine höhere Zinslast bedienen müssen. Daneben kosten Auslandseinsätze, Klima, Bildung, etc. auch Geld und das Wählerklientel will auch bedient werden, selbst wenn der Titel „Wachstumsbeschleunigungsgesetz“ heißt. Eine gewollte sich selbst finanzierende Steuersenkung ist eine Mär, kein Theoretiker belegt ihre gewollte Wirkung, einige begründen sogar eine Multiplikatorwirkung von null. Die Armen sind von einer Steuersenkung nicht betroffen, die Reichen machen ihren hohen Konsum nicht abhängig von einer Steuersenkung und der durch die Krise gebeutelte Mittelstand leckt auf Sicht seine Wunden aus der Krise indem er spart. Das Ganze wird in einer hohen Inflation enden, in fünf Jahren zwischen fünf und zehn Prozent, wie hier wiederholt prognostiziert. Der neue Chefvolkswirt der Deutschen Bank Mayer stimmt dem zu. In fünf Jahren sieht er die Inflation bei fünf Prozent. Für den Anleger, der nicht ganz ohne Risiko leben kann und auch noch nicht alle Verluste glatt gestellt hat, bleiben nur Substanzwerte übrig, Fonds lässt er außen vor, da die Fondskosten die Mehrrenditen auffressen und die Bank auf dem Gipfel nicht zum Aussteigen anhält. Titel mit einer Dividendenrendite von über 5 und einem KGV unter 10 sind im Eurostoxx 50: France Telecom, Vivendi, Enel, EON und Münchner Rück. Suchergebnis DAX: Null. Auslandswerte sind nur etwas für Anleger, die auch Währungsparitäten beurteilen können. Wer kann das schon? Emerging Markets sollte man Fonds überlassen und das Kosten- und Ausstiegsrisiko mit beachten. Übrigens: Wir sehen den DAX Ende 2010 bei 7000. Lassen Sie zum Jahreswechsel Ihren Vermögensaufbau checken. Rufen Sie uns an. 2. So feiert man beim Finanzamt Weihnachten Der Weihnachtsfrieden (engl. Christmas Truce „Weihnachtswaffenstillstand bzw. Weihnachtswaffenruhe“) war ein von der Befehlsebene nicht autorisierter Waffenstillstand während des Ersten Weltkrieges am 24. Dezember 1914 und an den folgenden Tagen. Er fand an einigen Abschnitten der Westfront statt, wo es vor allem zwischen Deutschen und Briten in Flandern zu spontanen Verbrüderungen kam. Keine Schusswechsel in diesem Zeitraum gab es aber auch an Teilen der Ostfront. Auf einen brieflichen Schusswechsel verzichtet auch das Finanzamt während der Feiertage. Es ist guter Brauch, dass die Finanzämter in der Weihnachtszeit auf Maßnahmen verzichten, die für die Bürger belastend sein können, und mit schlechten Nachrichten zurückhaltend sind. So soll es auch in diesem Jahr wieder sein. Daher bleiben die Bürger in der Zeit vom 23. Dezember bis Neujahr von Vollstreckungsmaßnahmen und Außenprüfungen verschont. Auch andere unangenehme Post vom Finanzamt kommt erst Anfang nächsten Jahres, etwa Schreiben über die Festsetzung von Zwangsgeldern oder die Einleitung von Bußgeld- oder Strafverfahren. Die Finanzämter sollen in diesem Zeitraum keine Betriebsprüfungen ankündigen oder beginnen und keine Vollstreckungsmaßnahmen durchführen. Ausnahmen von diesen Regeln soll es nur geben, wenn die Finanzverwaltung schnell handeln muss, um Steuerausfälle zu vermeiden. Ebenso wie in den Vorjahren wird es auch keinen Versandstopp für Steuerbescheide und Mahnungen geben. Sind die Staatsfinanzen also gefährdet, kann ein wenig geschossen werden. Eine Verbrüderung mit dem Finanzamt findet nicht statt. Das Finanzamt ist ja auch kein Feind. 3. Angebot zum Jahreswechsel: Outsourcing kaufmännische Verwaltung
- Klare Kalkulationsgrundlage, Die im Einzelfall abzustimmenden Bereiche umfassen: - Budgetierung/Controlling Rufen Sie uns zur Terminvereinbarung für eine Besprechung an. 4. Unkelbach intern: Öffentlichkeitsarbeit Bitte vormerken: Für Mitte/Ende Januar laden wir zu einem Seminar zum Thema Unternehmensbewertung ein. Eine gesonderte Einladung an Sie erfolgt. Anlässe einer Unternehmensbewertung sind vielfältig: - Kauf und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen, Unser Beratungsangebot umfasst auch eine Transaktionsberatung, in dem wir geeignete Käufer oder Verkäufer suchen, die Finanzierung arrangieren und die Verträge mitgestalten. Ob der Unternehmenskauf durch den Kauf von Wirtschaftsgütern oder durch den Kauf von Anteilen gestaltet wird, ist steuerlich erheblich, denn im ersten Fall kann der gekaufte Firmenwert abgeschrieben werden und so zur Finanzierung beitragen. Mit der Erbschaftsteuerreform ist das Stuttgarter Verfahren durch das Ertragswertverfahren auch für den steuerlichen Bereich abgelöst worden. Bekanntermaßen steigen nunmehr insbesondere durch das pauschale Ertragswertverfahren die Unternehmenswerte gegenüber den bisherigen Wertansätzen erheblich, so dass die neue steuerliche Bewertung in die Steuerplanung einfließt. 5. Sachbezugswerte 2010 für Lohnsteuer und Sozialversicherung Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber Sachbezüge (z. B. freie Unterkunft oder Kantinenmahlzeiten), sind diese als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäßig auch der Sozialversicherung zu unterwerfen. Die Höhe der Sachbezüge werden in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgesetzt. Für 2010 gelten die folgenden Werte:
6. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2010
7. Unterhaltszahlungen in das Ausland Aufwendungen für den Lebensunterhalt einer unterhaltsberechtigten Person mindern ab 2010 bis zu einem Höchstbetrag von 8.004 Euro als außergewöhnliche Belastung das steuerpflichtige Einkommen, wenn für diese Person kein Kindergeld gezahlt wird und die Person nur ein geringes Vermögen besitzt. Zusätzlich zum Höchstbetrag können ab 2010 auch die Beiträge zur (Basis-)Krankenversicherung und ggf. zur Pflegeversicherung der unterhaltsberechtigten Person berücksichtigt werden. Eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person über 624 Euro im Kalenderjahr mindern den Höchstbetrag jedoch. Bei Unterhaltszahlungen in das Ausland werden die Beträge entsprechend den Verhältnissen des Wohnsitzstaates gekürzt. Die Beträge mindern sich ferner, wenn die Voraussetzungen – insbesondere die Unterhaltsgewährung – nicht das ganze Jahr gegeben waren. 8. Keine regelmäßige Arbeitsstätte beim Kunden Für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte können Arbeitnehmer – unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel – 0,30 Euro für jeden Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend machen (Entfernungspauschale). Wird der Arbeitnehmer dagegen außerhalb seiner regelmäßigen Arbeitsstätte tätig (Auswärtstätigkeit), kann er die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten berücksichtigen. Bei Benutzung eines PKW ist statt der tatsächlichen Kosten eine Pauschale von 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer möglich, und zwar für die gesamte Strecke (Hin- und Rückweg). 9. Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen Für Buchführungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 Abgabenordnung – AO). Im Jahresabschluss kann ggf. für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rückstellung gebildet werden.
Sechsjährige Aufbewahrungsfrist:
Die Aufbewahrungsfristen gelten auch für die steuerlich und sozialversicherungsrechtlich relevanten Daten der betrieblichen EDV (Finanz-, Anlagen- und Lohnbuchhaltung). Während des Aufbewahrungszeitraums muss der Zugriff auf diese Daten möglich sein. Bei einem Systemwechsel der betrieblichen EDV ist darauf zu achten, dass die bisherigen Daten in das neue System übernommen oder die bisher verwendeten Programme für den Zugriff auf die alten Daten weiter vorgehalten werden. 10. Solidaritätszuschlag verfassungswidrig?
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