Sonderrundschreiben

Gelangensbestätigung bei Ausfuhrlieferungen

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Mit freundlichem Gruß

UNKELBACH TREUHAND GMBH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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Gelangensbestätigung bei Ausfuhrlieferungen

Unter dem Druck der Industrie hat das Bundesministerium eine Übergangsregelung bis zum 31. 3. 2012 für die Gelangensbestätigung geschaffen: Die alte Rechtslage für den Ausfuhrnachweis und damit die Steuerfreiheit gilt bis zu diesem Datum weiter.

Das BMF hat eine Verbandsanhörung zum Entwurf eines Schreibens zu den ab 2012 geltenden neuen Nachweispflichten für Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftlichen Lieferungen eingeleitet. Gleichzeitig hat das BMF eine Übergangsregelung getroffen, nach der es nicht beanstandet wird, wenn der Nachweis für bis zum 31.3.2012 ausgeführte Umsätze noch auf Grundlage der alten Rechtslage geführt wird.

Hintergrund: Durch die Zweite Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen v. 2.12.2011 (BGBl. I S. 2416) wurden die §§ 9 bis 11, 13, 17, 17a, 17b und 17c UStDV mit Wirkung vom 1.1.2012 geändert. Mit diesen Änderungen wurden die Beleg- und Buchnachweispflichten für Ausfuhrlieferungen an die seit 1.7.2009 bestehende EU-einheitliche Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren (Art. 787 ZK-DVO, sog. Verfahren "ATLAS-Ausfuhr") angepasst. Außerdem wurden für die Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen in Form der so genannten „Gelangensbestätigung“ neue Nachweisregelungen geschaffen.

Hierzu führt das BMF weiter aus: Mit Schreiben v. 9.12.2011 wurde den Wirtschaftsverbänden der Entwurf eines BMF-Schreibens zu den neuen Nachweispflichten zur Stellungnahme übersandt. Der Entwurf enthält auch ein Muster in mehreren Sprachen, wie die „Gelangensbestätigung“ ausgestellt werden kann. Gleichzeitig hat das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder eine Übergangsregelung getroffen, nach der es die Finanzverwaltung nicht beanstandet, wenn der Nachweis der Steuerbefreiung für bis zum 31.3.2012 ausgeführte Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen noch auf Grundlage der bis 31.12.2011 geltenden Rechtslage geführt wird.

Hinweis: Das BMF-Schreiben zur Übergangsregelung sowie der Entwurf des BMF-Schreibens zu den neuen Nachweispflichten ab dem 1.1.2012 sind auf den Internetseiten des BMF veröffentlicht worden.

Anlage: Artikel der FAZ vom 18. 12. 2011.


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